Kabotage durch Bund (2)

ShortId
21.7991
Id
20217991
Updated
17.09.2025 11:20
Language
de
Title
Kabotage durch Bund (2)
AdditionalIndexing
2841;15;48;2831;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat für die Information der Bevölkerung im Rahmen der Impfwoche einen Generalunternehmer mit Sitz in der Schweiz beauftragt. Teil dieses Mandats war insbesondere auch die Informations- und Konzerttour "Back on Tour". Für den Transport und Aufenthalt der Künstlerinnen und Künstler sowie den beteiligten Personen waren Doppeldeckerbusse mit Liegemöglichkeiten nötig. Entsprechende Busse stehen offenbar in der Schweiz nicht zur Verfügung, sie mussten in der Folge von einem Subunternehmen in Deutschland organisiert werden. Das BAG war in die Auswahl des Anbieters der Busse nicht involviert. Die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl der Subunternehmer liegt bei dem zuständigen Generalunternehmen. Die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Verkehr führen aktuell Abklärungen hinsichtlich des Verdachts auf Kabotage durch. Der Bundesrat kann keine Auskunft zu laufenden Verfahren geben.</p>
  • <p>Wie bereits bei der Frage "Kabotage durch Bund (1/2)" beschrieben, kam es während der Impfwoche vom 8. - 14. November 2021 zu Verstössen gegen das Kabotageverbot.</p><p>- Wer trägt für den beschriebenen Gesetzesverstoss die Verantwortung?</p><p>- Wie reagiert der Bund als Auftraggeber auf den Gesetzesverstoss?</p><p>- Welche Konsequenzen wird der beschriebene Gesetzesverstoss haben?</p>
  • Kabotage durch Bund (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat für die Information der Bevölkerung im Rahmen der Impfwoche einen Generalunternehmer mit Sitz in der Schweiz beauftragt. Teil dieses Mandats war insbesondere auch die Informations- und Konzerttour "Back on Tour". Für den Transport und Aufenthalt der Künstlerinnen und Künstler sowie den beteiligten Personen waren Doppeldeckerbusse mit Liegemöglichkeiten nötig. Entsprechende Busse stehen offenbar in der Schweiz nicht zur Verfügung, sie mussten in der Folge von einem Subunternehmen in Deutschland organisiert werden. Das BAG war in die Auswahl des Anbieters der Busse nicht involviert. Die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl der Subunternehmer liegt bei dem zuständigen Generalunternehmen. Die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Verkehr führen aktuell Abklärungen hinsichtlich des Verdachts auf Kabotage durch. Der Bundesrat kann keine Auskunft zu laufenden Verfahren geben.</p>
    • <p>Wie bereits bei der Frage "Kabotage durch Bund (1/2)" beschrieben, kam es während der Impfwoche vom 8. - 14. November 2021 zu Verstössen gegen das Kabotageverbot.</p><p>- Wer trägt für den beschriebenen Gesetzesverstoss die Verantwortung?</p><p>- Wie reagiert der Bund als Auftraggeber auf den Gesetzesverstoss?</p><p>- Welche Konsequenzen wird der beschriebene Gesetzesverstoss haben?</p>
    • Kabotage durch Bund (2)

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