Mutmasslicher Verstoss gegen das Genfer Protokoll, die Bio- und die Chemiewaffenkonvention sowie gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht durch die Türkei

ShortId
21.7997
Id
20217997
Updated
17.09.2025 11:17
Language
de
Title
Mutmasslicher Verstoss gegen das Genfer Protokoll, die Bio- und die Chemiewaffenkonvention sowie gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht durch die Türkei
AdditionalIndexing
09;08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen und verfolgt die Thematik weiterhin aufmerksam. Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen für militärische Zwecke ist gemäss Chemiewaffenübereinkommen verboten. Sollten sich die Vorwürfe über den Einsatz von Chemiewaffen im Nordirak erhärten, kann die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) diese Vorfälle durch eine Erkundungsmission mit internationalen Inspektoren und Inspektorinnen untersuchen. Die Schweiz befürwortet unabhängige Untersuchungen durch die OPCW grundsätzlich und hat diese in der Vergangenheit wiederholt finanziell, technisch und materiell unterstützt. So ist etwa das Labor Spiez eines von weltweit 22 designierten Laboratorien der OPCW und steht der Organisation auf Anfrage für die Analyse von Proben zur Verfügung. Bis dato wurde keine Anfrage bezüglich der vorliegenden Anschuldigungen gestellt. </p>
  • <p>Die Berichte über den Einsatz von Giftgas durch die türkische Armee in der Autonomen Region Kurdistan (Nordirak) mehren sich.</p><p>- Hat die Schweiz bei der türkischen Regierung eine Erklärung verlangt?</p><p>Auf welchen Ebenen wurden die Vorwürfe erörtert?</p><p>- Setzt sich die Schweiz für eine unabhängige Untersuchung durch die OPCW oder eine andere internationale Organisation ein?</p><p>- Kann die Schweiz ausschliessen, dass es sich beim mutmasslich eingesetzten Gas um ein Schweizer Produkt handelt?</p><p>Wenn ja, wie?</p>
  • Mutmasslicher Verstoss gegen das Genfer Protokoll, die Bio- und die Chemiewaffenkonvention sowie gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht durch die Türkei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen und verfolgt die Thematik weiterhin aufmerksam. Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen für militärische Zwecke ist gemäss Chemiewaffenübereinkommen verboten. Sollten sich die Vorwürfe über den Einsatz von Chemiewaffen im Nordirak erhärten, kann die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) diese Vorfälle durch eine Erkundungsmission mit internationalen Inspektoren und Inspektorinnen untersuchen. Die Schweiz befürwortet unabhängige Untersuchungen durch die OPCW grundsätzlich und hat diese in der Vergangenheit wiederholt finanziell, technisch und materiell unterstützt. So ist etwa das Labor Spiez eines von weltweit 22 designierten Laboratorien der OPCW und steht der Organisation auf Anfrage für die Analyse von Proben zur Verfügung. Bis dato wurde keine Anfrage bezüglich der vorliegenden Anschuldigungen gestellt. </p>
    • <p>Die Berichte über den Einsatz von Giftgas durch die türkische Armee in der Autonomen Region Kurdistan (Nordirak) mehren sich.</p><p>- Hat die Schweiz bei der türkischen Regierung eine Erklärung verlangt?</p><p>Auf welchen Ebenen wurden die Vorwürfe erörtert?</p><p>- Setzt sich die Schweiz für eine unabhängige Untersuchung durch die OPCW oder eine andere internationale Organisation ein?</p><p>- Kann die Schweiz ausschliessen, dass es sich beim mutmasslich eingesetzten Gas um ein Schweizer Produkt handelt?</p><p>Wenn ja, wie?</p>
    • Mutmasslicher Verstoss gegen das Genfer Protokoll, die Bio- und die Chemiewaffenkonvention sowie gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht durch die Türkei

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