Dokumentenprüfung bei Familiennachzug nach AIG

ShortId
21.8050
Id
20218050
Updated
17.09.2025 11:15
Language
de
Title
Dokumentenprüfung bei Familiennachzug nach AIG
AdditionalIndexing
2811;28;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das humanitäre Visumsverfahren unterscheidet sich vom Familiennachzug. Das Erste bedingt den Nachweis einer humanitären Notlage. Das Zweite umfasst die Überprüfung einer familiären Bindung anhand von Zivilstandsurkunden. Die Überprüfung afghanischer Urkunden ist zeitintensiv, da kein zentrales nationales Zivilstandsregister existiert. Auch der regional unterschiedliche Zugang zu den Behörden beeinflusst die Verfahrensdauer. Die persönliche Vorsprache ist rechtlich vorgeschrieben. Die Vertretung in Islamabad hat ihre Kapazitäten erhöht, sodass die nächsten Termine ab Mitte Januar 2022 verfügbar sind. Die Schweiz hat sich zusammen mit vier anderen europäischen Staaten bei Pakistan dafür eingesetzt, dass der Grenzübertritt aus Afghanistan möglich ist. Soweit bekannt, ist die Sicherheit der afghanischen Gesuchstellenden in Pakistan gewährleistet. </p>
  • <p>Um den Familiennachzug einzuleiten, müssen zahlreiche Dokumente persönlich bei der Schweizer Vertretung eingereicht werden. Die Dokumentenbeschaffung erweist sich in Afghanistan als sehr schwer. Die Überprüfung der Dokumente bei der CH-Vertretung nimmt viel Zeit in Anspruch (in Pakistan 8-14 Monate). In der Zeit können die Gesuchsteller weder zurückreisen, noch sich in Pakistan in Sicherheit aufhalten. Diese Wartezeit ist angesichts der humanitären Notlage unhaltbar.</p><p>Was macht das EDA dagegen?</p>
  • Dokumentenprüfung bei Familiennachzug nach AIG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das humanitäre Visumsverfahren unterscheidet sich vom Familiennachzug. Das Erste bedingt den Nachweis einer humanitären Notlage. Das Zweite umfasst die Überprüfung einer familiären Bindung anhand von Zivilstandsurkunden. Die Überprüfung afghanischer Urkunden ist zeitintensiv, da kein zentrales nationales Zivilstandsregister existiert. Auch der regional unterschiedliche Zugang zu den Behörden beeinflusst die Verfahrensdauer. Die persönliche Vorsprache ist rechtlich vorgeschrieben. Die Vertretung in Islamabad hat ihre Kapazitäten erhöht, sodass die nächsten Termine ab Mitte Januar 2022 verfügbar sind. Die Schweiz hat sich zusammen mit vier anderen europäischen Staaten bei Pakistan dafür eingesetzt, dass der Grenzübertritt aus Afghanistan möglich ist. Soweit bekannt, ist die Sicherheit der afghanischen Gesuchstellenden in Pakistan gewährleistet. </p>
    • <p>Um den Familiennachzug einzuleiten, müssen zahlreiche Dokumente persönlich bei der Schweizer Vertretung eingereicht werden. Die Dokumentenbeschaffung erweist sich in Afghanistan als sehr schwer. Die Überprüfung der Dokumente bei der CH-Vertretung nimmt viel Zeit in Anspruch (in Pakistan 8-14 Monate). In der Zeit können die Gesuchsteller weder zurückreisen, noch sich in Pakistan in Sicherheit aufhalten. Diese Wartezeit ist angesichts der humanitären Notlage unhaltbar.</p><p>Was macht das EDA dagegen?</p>
    • Dokumentenprüfung bei Familiennachzug nach AIG

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