Verwaltungsrechtlicher Vertrauensschutz für Zertifikate (1)

ShortId
21.8061
Id
20218061
Updated
14.11.2025 08:00
Language
de
Title
Verwaltungsrechtlicher Vertrauensschutz für Zertifikate (1)
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Schutz von geimpften Personen gegen Infektion und Transmission von Sars-CoV-2 mit der Zeit abnimmt. Bei älteren Personen schwächt sich zudem der Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe ab. Aus diesem Grund empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen grundsätzlich allen Personen ab 16 Jahren eine Auffrischimpfung, sofern die Grundimmunisierung mindestens sechs Monate zurückliegt. Aufgrund des abnehmenden Schutzes nach der Impfung haben einige Länder die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikates reduziert. In der Schweiz beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin ein Jahr. Der Bundesrat behält sich vor, auf bereits getroffene Entscheide zurückzukommen, sollten neue Erkenntnisse vorliegen. Diese Flexibilität wird von der Bevölkerung erwartet, denn sie ist die Voraussetzung für ein effizientes Krisenmanagement.</p>
  • <p>Die Impfung nützt, hat jedoch in zeitlicher Hinsicht nicht die erhoffte Wirkung. Österreich hat in staatspolitisch fragwürdiger Weise rückwirkend die Gültigkeit verkürzt, in anderen Ländern steht dies zur Debatte.</p><p>Dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zufolge, abgeleitet von Treu und Glauben, muss sich der Bürger auf Entscheide von Verwaltungsbehörden verlassen können.</p><p>Können sich die Schweizerinnen und Schweizer auf die zugesicherte zeitliche Gültigkeit verlassen?</p>
  • Verwaltungsrechtlicher Vertrauensschutz für Zertifikate (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Schutz von geimpften Personen gegen Infektion und Transmission von Sars-CoV-2 mit der Zeit abnimmt. Bei älteren Personen schwächt sich zudem der Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe ab. Aus diesem Grund empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen grundsätzlich allen Personen ab 16 Jahren eine Auffrischimpfung, sofern die Grundimmunisierung mindestens sechs Monate zurückliegt. Aufgrund des abnehmenden Schutzes nach der Impfung haben einige Länder die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikates reduziert. In der Schweiz beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin ein Jahr. Der Bundesrat behält sich vor, auf bereits getroffene Entscheide zurückzukommen, sollten neue Erkenntnisse vorliegen. Diese Flexibilität wird von der Bevölkerung erwartet, denn sie ist die Voraussetzung für ein effizientes Krisenmanagement.</p>
    • <p>Die Impfung nützt, hat jedoch in zeitlicher Hinsicht nicht die erhoffte Wirkung. Österreich hat in staatspolitisch fragwürdiger Weise rückwirkend die Gültigkeit verkürzt, in anderen Ländern steht dies zur Debatte.</p><p>Dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zufolge, abgeleitet von Treu und Glauben, muss sich der Bürger auf Entscheide von Verwaltungsbehörden verlassen können.</p><p>Können sich die Schweizerinnen und Schweizer auf die zugesicherte zeitliche Gültigkeit verlassen?</p>
    • Verwaltungsrechtlicher Vertrauensschutz für Zertifikate (1)

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