F-35: Ist die Tarnkappeneigenschaft für den Luftpolizeidienst in Friedenszeiten zulässig?

ShortId
21.8195
Id
20218195
Updated
17.09.2025 11:29
Language
de
Title
F-35: Ist die Tarnkappeneigenschaft für den Luftpolizeidienst in Friedenszeiten zulässig?
AdditionalIndexing
48;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der F-35A wird vollumfänglich für den Einsatz im zivilen Luftraum zugelassen sein. Die Flugzeuge sind unter anderem mit einem Transponder ausgerüstet, der auch für zivile Radarsysteme sichtbar und identifizierbar ist. In Friedenszeiten werden auf den F-35A zudem Radarreflektoren installiert, die von Radaranlagen auf dem Boden erkannt werden können. Diese Radarreflektoren werden fachtechnisch auch als Lüneburgerlinsen bezeichnet. Die Reflektoren werden nur entfernt, wenn dies für einen Einsatz zugunsten der Sicherheit der Schweiz notwendig ist. Die Schweiz entscheidet autonom, wann dies der Fall ist. Die Verwendung des militärischen "Transponder Mode 5" ist in Friedenszeiten nicht vorgeschrieben. </p>
  • <p>- Erhält der F-35-Tarnkappenbomber in Friedenszeiten die Zulassung für Einsätze im zivilen Luftraum mit aktiver Stealth-Eigenschaft?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass der F-35 für den zivilen Radar erkennbar und identifizierbar ist?</p><p>- Müssen Lüneburgerlinsen angebracht werden?</p><p>- Wann dürfen die Lüneburgerlinsen abgebaut werden?</p><p>- Entscheidet die Schweiz beim F-35 allein über den Lüneburgerlinsen-Einsatz oder reden die USA mit?</p><p>- Ist in Friedenszeiten die Verwendung des Mode 5 Transponders vorgeschrieben?</p>
  • F-35: Ist die Tarnkappeneigenschaft für den Luftpolizeidienst in Friedenszeiten zulässig?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der F-35A wird vollumfänglich für den Einsatz im zivilen Luftraum zugelassen sein. Die Flugzeuge sind unter anderem mit einem Transponder ausgerüstet, der auch für zivile Radarsysteme sichtbar und identifizierbar ist. In Friedenszeiten werden auf den F-35A zudem Radarreflektoren installiert, die von Radaranlagen auf dem Boden erkannt werden können. Diese Radarreflektoren werden fachtechnisch auch als Lüneburgerlinsen bezeichnet. Die Reflektoren werden nur entfernt, wenn dies für einen Einsatz zugunsten der Sicherheit der Schweiz notwendig ist. Die Schweiz entscheidet autonom, wann dies der Fall ist. Die Verwendung des militärischen "Transponder Mode 5" ist in Friedenszeiten nicht vorgeschrieben. </p>
    • <p>- Erhält der F-35-Tarnkappenbomber in Friedenszeiten die Zulassung für Einsätze im zivilen Luftraum mit aktiver Stealth-Eigenschaft?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass der F-35 für den zivilen Radar erkennbar und identifizierbar ist?</p><p>- Müssen Lüneburgerlinsen angebracht werden?</p><p>- Wann dürfen die Lüneburgerlinsen abgebaut werden?</p><p>- Entscheidet die Schweiz beim F-35 allein über den Lüneburgerlinsen-Einsatz oder reden die USA mit?</p><p>- Ist in Friedenszeiten die Verwendung des Mode 5 Transponders vorgeschrieben?</p>
    • F-35: Ist die Tarnkappeneigenschaft für den Luftpolizeidienst in Friedenszeiten zulässig?

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