Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
- ShortId
-
21.8248
- Id
-
20218248
- Updated
-
17.09.2025 11:29
- Language
-
de
- Title
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Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
- AdditionalIndexing
-
55;52;04
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im PSM-Verzeichnis wurden die Auflagen für das hochtoxische und umweltschädliche Herbizid Adengo angepasst (www.psm.admin.ch/de/produkte/6736). Es ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung und kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Zum Schutz des Grundwassers darf man nicht mehr als 60 g des darin enthaltenen Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.</p><p>Wie können die Kantone die Einhaltung dieser Auflage überprüfen?</p>
- Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im PSM-Verzeichnis wurden die Auflagen für das hochtoxische und umweltschädliche Herbizid Adengo angepasst (www.psm.admin.ch/de/produkte/6736). Es ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung und kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Zum Schutz des Grundwassers darf man nicht mehr als 60 g des darin enthaltenen Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.</p><p>Wie können die Kantone die Einhaltung dieser Auflage überprüfen?</p>
- Warum erlässt die Zulassungsbehörde für die Anwendung von Pestiziden Auflagen, deren Einhaltung die Kantone realistischerweise nicht kontrollieren und durchsetzen können?
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