Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial
- ShortId
-
22.416
- Id
-
20220416
- Updated
-
14.11.2025 08:57
- Language
-
de
- Title
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Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial
- AdditionalIndexing
-
09;15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das KMG verbietet die direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial komplett (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition). Das Gesetz sieht das Verbot der indirekten Finanzierung jedoch nur dann vor, "wenn das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll."</p><p>Die Schweizer Finanzinstitute beteiligen sich somit indirekt an der Entwicklung und an der Produktion von verbotenen Waffen. Gemäss der Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) haben sie in den letzten Jahren regelmässig zwischen sechs und acht Milliarden Franken in Unternehmen investiert, die Atomwaffen herstellen oder warten.</p><p>Die Abrüstung von verbotenen Waffen erfolgt zwangsläufig über Desinvestitionen.</p>
- <p>Das Kriegsmaterialgesetz (KMG) vom 13. Dezember 1996 wird dahingehend geändert, dass die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition) komplett verboten wird.</p>
- Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das KMG verbietet die direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial komplett (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition). Das Gesetz sieht das Verbot der indirekten Finanzierung jedoch nur dann vor, "wenn das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll."</p><p>Die Schweizer Finanzinstitute beteiligen sich somit indirekt an der Entwicklung und an der Produktion von verbotenen Waffen. Gemäss der Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) haben sie in den letzten Jahren regelmässig zwischen sechs und acht Milliarden Franken in Unternehmen investiert, die Atomwaffen herstellen oder warten.</p><p>Die Abrüstung von verbotenen Waffen erfolgt zwangsläufig über Desinvestitionen.</p>
- <p>Das Kriegsmaterialgesetz (KMG) vom 13. Dezember 1996 wird dahingehend geändert, dass die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition) komplett verboten wird.</p>
- Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial
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