Adoptionen und Herkunftssuche

ShortId
22.428
Id
20220428
Updated
26.03.2024 21:42
Language
de
Title
Adoptionen und Herkunftssuche
AdditionalIndexing
28;24;1211;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bund fehlt heute eine gesetzliche Grundlage, um private Organisationen bei der Herkunftssuche zu unterstützen. Das ist in zweierlei Hinsicht eine Lücke. Einerseits gibt es heute bereits verschiedene Organisationen, die dieses spezialisierte Herkunftssuche-Know-How aufgebaut haben und diese wertvollen Ressource sollten genutzt werden. Und zweitens können private Organisationen im Ausland oft viel effektiver agieren, als eine staatliche Stelle. Diese Lücke liesse sich schliessen, indem Art. 21 BG-HAÜ wie vorgeschlagen ergänzen würde.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Formulierung würde nicht die Unterstützung im Einzelfall möglich, denn dafür liegt die Zuständigkeit klar bei den Kantonen. Der Bund soll vielmehr zusätzliche Hilfe zur Koordination und allgemeine Unterstützung leisten, die nicht nur auf einen bestimmten Fall ausgerichtet ist. Die Unterstützung hängt davon ab, dass die Kantone jeweils den Lead haben und die Hauptlast tragen. Der Bund kann damit aber die kantonalen Projekte, die mit den privaten Organisationen umgesetzt werden, unterstützen.</p>
  • <p>Es sei Art. 21 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31) wie folgt anzupassen: " Der Bund kann privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für: ... c) Dienstleistungen im Bereich der Herkunftssuche."</p>
  • Adoptionen und Herkunftssuche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bund fehlt heute eine gesetzliche Grundlage, um private Organisationen bei der Herkunftssuche zu unterstützen. Das ist in zweierlei Hinsicht eine Lücke. Einerseits gibt es heute bereits verschiedene Organisationen, die dieses spezialisierte Herkunftssuche-Know-How aufgebaut haben und diese wertvollen Ressource sollten genutzt werden. Und zweitens können private Organisationen im Ausland oft viel effektiver agieren, als eine staatliche Stelle. Diese Lücke liesse sich schliessen, indem Art. 21 BG-HAÜ wie vorgeschlagen ergänzen würde.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Formulierung würde nicht die Unterstützung im Einzelfall möglich, denn dafür liegt die Zuständigkeit klar bei den Kantonen. Der Bund soll vielmehr zusätzliche Hilfe zur Koordination und allgemeine Unterstützung leisten, die nicht nur auf einen bestimmten Fall ausgerichtet ist. Die Unterstützung hängt davon ab, dass die Kantone jeweils den Lead haben und die Hauptlast tragen. Der Bund kann damit aber die kantonalen Projekte, die mit den privaten Organisationen umgesetzt werden, unterstützen.</p>
    • <p>Es sei Art. 21 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31) wie folgt anzupassen: " Der Bund kann privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für: ... c) Dienstleistungen im Bereich der Herkunftssuche."</p>
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