Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
- ShortId
-
22.454
- Id
-
20220454
- Updated
-
21.05.2026 14:26
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
- AdditionalIndexing
-
2846;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p> </p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen. </p><p> </p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
- Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p> </p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen. </p><p> </p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
- Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p> </p><p>Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen. </p><p> </p><p>II</p><p>1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.</p><p>2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>
- Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
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