Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
- ShortId
-
22.489
- Id
-
20220489
- Updated
-
09.02.2026 14:44
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
- AdditionalIndexing
-
04;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Privatwirtschaft, namentlich in KMUs ist es üblich, dass die Beiträge für die berufliche Vorsorge paritätisch (d.h. 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) entrichtet werden.</p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb das Bundespersonal gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft, namentlich der KMU bevorzugt wird - dies vor allem auch deshalb nicht, weil </p><p>a. die Angestellten der Privatwirtschaft mittels ihrer Steuern massgeblich an die Gehälter und Beiträge bezahlen</p><p>b. der Bund verglichen mit der Privatwirtschaft doch eher überdurchschnittliche Gehälter bezahlt.</p>
- <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass die Beiträge in die Pensionskasse zwischen Personal und Bund paritätisch (also 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) zu entrichten sind.</p>
- Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Privatwirtschaft, namentlich in KMUs ist es üblich, dass die Beiträge für die berufliche Vorsorge paritätisch (d.h. 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) entrichtet werden.</p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb das Bundespersonal gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft, namentlich der KMU bevorzugt wird - dies vor allem auch deshalb nicht, weil </p><p>a. die Angestellten der Privatwirtschaft mittels ihrer Steuern massgeblich an die Gehälter und Beiträge bezahlen</p><p>b. der Bund verglichen mit der Privatwirtschaft doch eher überdurchschnittliche Gehälter bezahlt.</p>
- <p>Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass die Beiträge in die Pensionskasse zwischen Personal und Bund paritätisch (also 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) zu entrichten sind.</p>
- Anpassung der Beiträge des Bundespersonals in die berufliche Vorsorge auf Beitragsparität
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