Das Cern. Ein Energiefresser?

ShortId
22.1049
Id
20221049
Updated
24.06.2025 21:25
Language
de
Title
Das Cern. Ein Energiefresser?
AdditionalIndexing
36;66;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Falle einer Strommangellage könnte der Bundesrat den Verbrauch von Elektrizität durch Stromgrossverbraucher (mindestens 100 MWh/Jahr) kontingentieren. Sofern Forschungsinstitute diesen Schwellenwert erreichen und an das Schweizer Stromnetz angeschlossen sind, würden sie unter diese Kontingentierung fallen.</p><p>Der Bundesrat kann auch bestimmte elektrische Anwendungen für eine begrenzte Zeit verbieten. Ein Verbot von stromintensiven Forschungsaktivitäten wäre also theoretisch möglich. Dabei würde es sich jedoch nicht um eine eigentliche Trennung vom Netz handeln. Das Einsparpotenzial aufgrund eines Verbots von Forschungsaktivitäten wurde von der Bundesverwaltung noch nicht genauer angeschaut. Der Bundesrat prüft für grosse Stromverbraucher auch die Möglichkeit, bei Bedarf auf vertraglicher Basis vom Stromnetz genommen zu werden. Da das CERN jedoch nicht an das Schweizer Stromnetz angeschlossen ist, kann der Bundesrat für diese Organisation weder ein Kontingent verfügen noch ihm Forschungsaktivitäten verbieten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es gibt stromintensive Forschungsbetriebe in der Schweiz, wie zum Beispiel das CERN im Kanton Genf. Das CERN verbraucht eine Terawattstunde Strom pro Jahr, die ganze Schweiz knapp 60 Terawattstunden. Der Strom kommt aus Frankreich (80 Prozent von Atomkraftwerken). Wäre es möglich, dass der Bundesrat im Notfall solche Forschungsinstitutionen vom Netz nimmt, um die Haushalte der Bevölkerung mit Strom zu versorgen?</p>
  • Das Cern. Ein Energiefresser?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Falle einer Strommangellage könnte der Bundesrat den Verbrauch von Elektrizität durch Stromgrossverbraucher (mindestens 100 MWh/Jahr) kontingentieren. Sofern Forschungsinstitute diesen Schwellenwert erreichen und an das Schweizer Stromnetz angeschlossen sind, würden sie unter diese Kontingentierung fallen.</p><p>Der Bundesrat kann auch bestimmte elektrische Anwendungen für eine begrenzte Zeit verbieten. Ein Verbot von stromintensiven Forschungsaktivitäten wäre also theoretisch möglich. Dabei würde es sich jedoch nicht um eine eigentliche Trennung vom Netz handeln. Das Einsparpotenzial aufgrund eines Verbots von Forschungsaktivitäten wurde von der Bundesverwaltung noch nicht genauer angeschaut. Der Bundesrat prüft für grosse Stromverbraucher auch die Möglichkeit, bei Bedarf auf vertraglicher Basis vom Stromnetz genommen zu werden. Da das CERN jedoch nicht an das Schweizer Stromnetz angeschlossen ist, kann der Bundesrat für diese Organisation weder ein Kontingent verfügen noch ihm Forschungsaktivitäten verbieten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es gibt stromintensive Forschungsbetriebe in der Schweiz, wie zum Beispiel das CERN im Kanton Genf. Das CERN verbraucht eine Terawattstunde Strom pro Jahr, die ganze Schweiz knapp 60 Terawattstunden. Der Strom kommt aus Frankreich (80 Prozent von Atomkraftwerken). Wäre es möglich, dass der Bundesrat im Notfall solche Forschungsinstitutionen vom Netz nimmt, um die Haushalte der Bevölkerung mit Strom zu versorgen?</p>
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