Für eine Mobilitätszulage

ShortId
22.3267
Id
20223267
Updated
24.04.2025 19:30
Language
de
Title
Für eine Mobilitätszulage
AdditionalIndexing
48;52;24;2846;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bewohnerinnen und Bewohner zentrumsferner Regionen sind benachteiligt, weil diese Regionen nur wenig oder gar nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind. </p><p>Diese Personen müssen also ihr Privatfahrzeug einsetzen, namentlich Fahrzeuge mit Motoren, die Benzin verbrennen, das der Mineralölsteuer unterliegt.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, ein Modell für eine Mobilitätszulage zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner zentrumsferner Regionen vorzulegen. </p><p>Diese Mobilitätszulage könnte abhängig von der Art des Motors (elektrisch, Benzin, Gas etc.) ausgestaltet werden und es den Nutzniesserinnen und Nutzniessern offenlassen, ob sie das private Fahrzeug oder den öffentlichen Verkehr nutzen wollen.</p>
  • <p>In der Schweiz gilt die freie Verkehrsmittelwahl. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz haben die Wahlfreiheit bezüglich Mobilität. Mit einer guten Kombination verschiedener Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder der Nutzung von privaten Fahrzeugen können Einwohnerinnen und Einwohner aus allen Regionen ihre Mobilität effizient und kostengünstig gestalten.</p><p>Im Rahmen der Mobilitätsvorsorge und der Erschliessung der Regionen sorgen Bund und Kantone gemäss Artikel 81a der Bundesverfassung für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse, Wasser und mit Seilbahnen in allen Landesgegenden. Die Aufgabe wird durch die drei Staatsebenen Bund, Kantone und Gemeinden als Verbundaufgabe wahrgenommen. Mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes, welches sich in Behandlung bei den eidg. Räten befindet, wurden die Grundsätze des Systems bestätigt. Die öffentliche Hand stellt ein Basisangebot sicher. Das regionale öV-Angebot in weniger dicht besiedelten Kantonen wird vom Bund anteilmässig stärker unterstützt als das öV-Angebot in den dicht besiedelten Kantonen: Während in städtischen Kantonen der Bund 27 Prozent der ungedeckten Kosten übernimmt, liegt der Satz in Kantonen im Berggebiet bei bis zu 80 Prozent.</p><p>Die Motion würde dazu führen, dass die öffentliche Hand nicht mehr das öV-Angebot bestellt, sondern allen Einwohnerinnen und Einwohner je nach Verkehrsmittel, Antriebsart und Region gestaffelte Unterstützungsleistungen zahlen würde.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen solchen Systemwechsel als nicht angezeigt. Die Kompetenzen zwischen den Staatsebenen müssten neu zugewiesen werden. Es dürfte zu einem administrativ aufwändigen Verteilsystem führen mit teils strittigen Entscheiden, inwieweit der Staat für die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse direkte finanzielle Unterstützung leisten soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Mobilitätszulage vorzulegen, der Bewohnerinnen und Bewohnern dezentraler, weniger gut mit öffentlichem Verkehr erschlossener Regionen zugutekommt.</p>
  • Für eine Mobilitätszulage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bewohnerinnen und Bewohner zentrumsferner Regionen sind benachteiligt, weil diese Regionen nur wenig oder gar nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind. </p><p>Diese Personen müssen also ihr Privatfahrzeug einsetzen, namentlich Fahrzeuge mit Motoren, die Benzin verbrennen, das der Mineralölsteuer unterliegt.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, ein Modell für eine Mobilitätszulage zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner zentrumsferner Regionen vorzulegen. </p><p>Diese Mobilitätszulage könnte abhängig von der Art des Motors (elektrisch, Benzin, Gas etc.) ausgestaltet werden und es den Nutzniesserinnen und Nutzniessern offenlassen, ob sie das private Fahrzeug oder den öffentlichen Verkehr nutzen wollen.</p>
    • <p>In der Schweiz gilt die freie Verkehrsmittelwahl. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz haben die Wahlfreiheit bezüglich Mobilität. Mit einer guten Kombination verschiedener Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder der Nutzung von privaten Fahrzeugen können Einwohnerinnen und Einwohner aus allen Regionen ihre Mobilität effizient und kostengünstig gestalten.</p><p>Im Rahmen der Mobilitätsvorsorge und der Erschliessung der Regionen sorgen Bund und Kantone gemäss Artikel 81a der Bundesverfassung für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse, Wasser und mit Seilbahnen in allen Landesgegenden. Die Aufgabe wird durch die drei Staatsebenen Bund, Kantone und Gemeinden als Verbundaufgabe wahrgenommen. Mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes, welches sich in Behandlung bei den eidg. Räten befindet, wurden die Grundsätze des Systems bestätigt. Die öffentliche Hand stellt ein Basisangebot sicher. Das regionale öV-Angebot in weniger dicht besiedelten Kantonen wird vom Bund anteilmässig stärker unterstützt als das öV-Angebot in den dicht besiedelten Kantonen: Während in städtischen Kantonen der Bund 27 Prozent der ungedeckten Kosten übernimmt, liegt der Satz in Kantonen im Berggebiet bei bis zu 80 Prozent.</p><p>Die Motion würde dazu führen, dass die öffentliche Hand nicht mehr das öV-Angebot bestellt, sondern allen Einwohnerinnen und Einwohner je nach Verkehrsmittel, Antriebsart und Region gestaffelte Unterstützungsleistungen zahlen würde.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen solchen Systemwechsel als nicht angezeigt. Die Kompetenzen zwischen den Staatsebenen müssten neu zugewiesen werden. Es dürfte zu einem administrativ aufwändigen Verteilsystem führen mit teils strittigen Entscheiden, inwieweit der Staat für die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse direkte finanzielle Unterstützung leisten soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Mobilitätszulage vorzulegen, der Bewohnerinnen und Bewohnern dezentraler, weniger gut mit öffentlichem Verkehr erschlossener Regionen zugutekommt.</p>
    • Für eine Mobilitätszulage

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