Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG. Kostenneutralität überprüfen

ShortId
22.3372
Id
20223372
Updated
20.05.2026 21:02
Language
de
Title
Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG. Kostenneutralität überprüfen
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf die parl. Initiative 09.528 Humbel ist derzeit eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich in parlamentarischer Beratung. Nach Artikel 32 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) führt das Bundesamt für Gesundheit bereits bisher wissenschaftliche Untersuchungen über die Durchführung und die Wirkungen des KVG durch. Der Bundesrat ist daher bereit, die Auswirkungen einer allfälligen Einführung einer einheitlichen Finanzierung zu evaluieren und dem Parlament Bericht zu erstatten. Allerdings kann dies erst nach abgeschlossener Einführung geschehen, so dass der Auftrag erst in einigen Jahren erfüllt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Evaluation der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG durchzuführen. Er soll dabei insbesondere prüfen, ob die Einführung für die Kantone und Versicherer bezogen auf die Jahre 2016 bis 2019 kostenneutral war und ob der höhere finanzielle Beitrag einzelner Kantone sich in entsprechend tieferen Prämien in diesen Kantonen niedergeschlagen hat. Der Bundesrat soll dem Parlament nötigenfalls eine Anpassung von Artikel 60 Absatz 3 vorschlagen.</p>
  • Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG. Kostenneutralität überprüfen
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
  • 20090528
  • 20090528
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf die parl. Initiative 09.528 Humbel ist derzeit eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich in parlamentarischer Beratung. Nach Artikel 32 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) führt das Bundesamt für Gesundheit bereits bisher wissenschaftliche Untersuchungen über die Durchführung und die Wirkungen des KVG durch. Der Bundesrat ist daher bereit, die Auswirkungen einer allfälligen Einführung einer einheitlichen Finanzierung zu evaluieren und dem Parlament Bericht zu erstatten. Allerdings kann dies erst nach abgeschlossener Einführung geschehen, so dass der Auftrag erst in einigen Jahren erfüllt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Evaluation der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG durchzuführen. Er soll dabei insbesondere prüfen, ob die Einführung für die Kantone und Versicherer bezogen auf die Jahre 2016 bis 2019 kostenneutral war und ob der höhere finanzielle Beitrag einzelner Kantone sich in entsprechend tieferen Prämien in diesen Kantonen niedergeschlagen hat. Der Bundesrat soll dem Parlament nötigenfalls eine Anpassung von Artikel 60 Absatz 3 vorschlagen.</p>
    • Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG. Kostenneutralität überprüfen

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