Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden

ShortId
22.3396
Id
20223396
Updated
23.09.2025 08:23
Language
de
Title
Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden
AdditionalIndexing
15;2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion 19.4635 greift ein wichtiges Anliegen auf, die Beseitigung von Benachteiligungen für eng verbundene Gesellschaften in der Bestimmung und Abrechnung der Verrechnungssteuer. Die Motion erklärt, die jeweils unterschiedlichen Ansätze im In- und Ausland führten zu einer Benachteiligung von Firmen in der Schweiz. Entsprechend möchte die Motion eine Systemänderung in der Schweiz herbeiführen.</p><p>Um über eine solche Systemänderung zu entscheiden, sind weitere Informationen notwendig. Namentlich geht es darum zu verstehen, wie sich diese verschiedenen Ansätze auf die betroffenen Gesellschaften auswirken und welche Lösungsansätze gegeneinander abgewogen werden können. Die Konsequenzen dieser Ansätze, namentlich für die Steuereinnahmen, sind ebenso abzuwägen.</p><p>Ausgehend vom Informationsbedürfnis, das besteht, um die Motion zu beurteilen, beauftragt dieses Postulat den Bundesrat, die oben genannten Punkte zu untersuchen und mehrere Handlungsvarianten mit ihren Konsequenzen zu überprüfen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den in der Motion 19.4635 "Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden" erläuterten Zusammenhängen zu erstellen. Der Bericht sollte folgende Aspekte umfassen:</p><p>- Er soll eine Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis im Vergleich mit den internationalen Usanzen machen.</p><p>- In dieser Auslegeordnung soll insbesondere auf den Unterschied zwischen den Konsequenzen der Direktbegünstigten- und der Dreieckstheorie für die betroffenen Gesellschaften eingegangen werden.</p><p>- Die Auslegeordnung soll auch das Missbrauchsrisiko des Dividendenstrippings darlegen.</p><p>- Die sich aus der Auslegeordnung ergebenden Probleme für die betroffenen Gesellschaften sind deutlich zu identifizieren. </p><p>- Mögliche Lösungen für diese Probleme sind vorzuschlagen, wobei auch die Konsequenzen der Lösungen darzustellen sind, namentlich ihre Folgen auf die Steuererträge des Bundes.</p>
  • Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion 19.4635 greift ein wichtiges Anliegen auf, die Beseitigung von Benachteiligungen für eng verbundene Gesellschaften in der Bestimmung und Abrechnung der Verrechnungssteuer. Die Motion erklärt, die jeweils unterschiedlichen Ansätze im In- und Ausland führten zu einer Benachteiligung von Firmen in der Schweiz. Entsprechend möchte die Motion eine Systemänderung in der Schweiz herbeiführen.</p><p>Um über eine solche Systemänderung zu entscheiden, sind weitere Informationen notwendig. Namentlich geht es darum zu verstehen, wie sich diese verschiedenen Ansätze auf die betroffenen Gesellschaften auswirken und welche Lösungsansätze gegeneinander abgewogen werden können. Die Konsequenzen dieser Ansätze, namentlich für die Steuereinnahmen, sind ebenso abzuwägen.</p><p>Ausgehend vom Informationsbedürfnis, das besteht, um die Motion zu beurteilen, beauftragt dieses Postulat den Bundesrat, die oben genannten Punkte zu untersuchen und mehrere Handlungsvarianten mit ihren Konsequenzen zu überprüfen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den in der Motion 19.4635 "Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden" erläuterten Zusammenhängen zu erstellen. Der Bericht sollte folgende Aspekte umfassen:</p><p>- Er soll eine Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis im Vergleich mit den internationalen Usanzen machen.</p><p>- In dieser Auslegeordnung soll insbesondere auf den Unterschied zwischen den Konsequenzen der Direktbegünstigten- und der Dreieckstheorie für die betroffenen Gesellschaften eingegangen werden.</p><p>- Die Auslegeordnung soll auch das Missbrauchsrisiko des Dividendenstrippings darlegen.</p><p>- Die sich aus der Auslegeordnung ergebenden Probleme für die betroffenen Gesellschaften sind deutlich zu identifizieren. </p><p>- Mögliche Lösungen für diese Probleme sind vorzuschlagen, wobei auch die Konsequenzen der Lösungen darzustellen sind, namentlich ihre Folgen auf die Steuererträge des Bundes.</p>
    • Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden

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