Zugang zu Geodaten der geschützten Flächen ermöglichen

ShortId
22.3466
Id
20223466
Updated
23.12.2025 14:55
Language
de
Title
Zugang zu Geodaten der geschützten Flächen ermöglichen
AdditionalIndexing
52;2846;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Noch immer ist in der Schweiz das Erstellen und Aktualisieren einer Übersicht über bestehende rechtlich geschützte Flächen nicht möglich. Deshalb kursieren auch unterschiedliche Zahlen zum Anteil der geschützten Fläche. Diese Gesamtschau der geschützten Gebiete und der direkte Bezug zu den jeweils geltenden Schutzbestimmungen ist dringend nötig, um effektive Schutzmassnahmen umsetzen zu können. In Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen müssen einheitliche Vorgaben für die Kategorisierung der geschützten Flächen und deren Darstellung als Geodaten entwickelt werden. Die Kategorisierung soll sich an den international üblichen Schutzgebietskategorien orientieren. Die Geoinformationsverordnung ist das geeignete Instrument mit welchem der Bundesrat die Entwicklung vorantreiben kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über Geoinformation (Geodateninformationsverordnung; GeoIV) dahingehend anzupassen, dass die Geodaten von kommunalen, kantonalen und nationalen Schutzgebieten und der darin geltenden Bestimmungen nach den IUCN-Kategorien I, II, III, IV und V aufgeschlüsselt zu publizieren sind. Somit können sie auf einer nationalen Plattform zusammengeführt und überlagert werden. Insbesondere sollen die in den Gebieten geltenden Besucherregeln für die Bevölkerung leicht verständlich digital zugänglich gemacht werden. Dies ist bisher erst für Wildruhezonen und Jagdbanngebiete der Fall.</p>
  • Zugang zu Geodaten der geschützten Flächen ermöglichen
State
In Kommission des Ständerats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Noch immer ist in der Schweiz das Erstellen und Aktualisieren einer Übersicht über bestehende rechtlich geschützte Flächen nicht möglich. Deshalb kursieren auch unterschiedliche Zahlen zum Anteil der geschützten Fläche. Diese Gesamtschau der geschützten Gebiete und der direkte Bezug zu den jeweils geltenden Schutzbestimmungen ist dringend nötig, um effektive Schutzmassnahmen umsetzen zu können. In Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen müssen einheitliche Vorgaben für die Kategorisierung der geschützten Flächen und deren Darstellung als Geodaten entwickelt werden. Die Kategorisierung soll sich an den international üblichen Schutzgebietskategorien orientieren. Die Geoinformationsverordnung ist das geeignete Instrument mit welchem der Bundesrat die Entwicklung vorantreiben kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über Geoinformation (Geodateninformationsverordnung; GeoIV) dahingehend anzupassen, dass die Geodaten von kommunalen, kantonalen und nationalen Schutzgebieten und der darin geltenden Bestimmungen nach den IUCN-Kategorien I, II, III, IV und V aufgeschlüsselt zu publizieren sind. Somit können sie auf einer nationalen Plattform zusammengeführt und überlagert werden. Insbesondere sollen die in den Gebieten geltenden Besucherregeln für die Bevölkerung leicht verständlich digital zugänglich gemacht werden. Dies ist bisher erst für Wildruhezonen und Jagdbanngebiete der Fall.</p>
    • Zugang zu Geodaten der geschützten Flächen ermöglichen

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