Dringende Sofortmassnahmen zur Behandlung von suizidalen Kindern und Jugendlichen

ShortId
22.7126
Id
20227126
Updated
19.10.2023 14:13
Language
de
Title
Dringende Sofortmassnahmen zur Behandlung von suizidalen Kindern und Jugendlichen
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat war es immer ein grosses Anliegen, dass Kinder und Jugendliche durch die Massnahmen zur Pandemiebewältigung möglichst wenig belastet werden. Dennoch zeigte das vom BAG in Auftrag gegebene Monitoring, dass die Pandemie nachweislich zu einer stärkeren psychischen Belastung geführt hat. Die strukturelle Unterversorgung bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine Tatsache und war schon vor der Pandemie gegeben. Die Krise hat diese leider noch akzentuiert. Der Bundesrat ist besorgt, dass offenbar lange Wartelisten bestehen und die Versorgung nicht mehr in allen Fällen gewährleistet werden kann. Dem Bund stehen keine Angaben über die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Wartefristen zur Verfügung. Es fanden und finden diverse Gespräche mit den Kantonen und den Fachgesellschaften statt, um Lösungen für die aktuelle Situation zu finden. Klar ist, dass der Bund keine gesetzliche Grundlage hat - auch nicht im Covid-19-Gesetz -, um Behandlungsplätze durch Bundesmittel zu finanzieren. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat begrüsst in diesem Sinne ausdrücklich, dass manche Kantone bereits reagiert und Mittel gesprochen haben, um die Gesundheitsversorgung von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen zu verbessern, und fordert die übrigen Kantone auf, rasch Massnahmen in die Wege zu leiten. Um der akuten Unterversorgung zu begegnen, sind vermehrt auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Fachpersonen der Schulsozialarbeit oder der Ergotherapie gefordert, sich den Nöten von Kindern und Jugendlichen anzunehmen. Der Departementsvorsteher EDI wird dieses wichtige Thema kurzfristig an der Sitzung vom 7. März 2022 mit den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren aufnehmen. Eine gewisse Entlastung ist zumindest für ambulante Therapien zu erwarten, wenn ab Juli 2022 das Anordungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft tritt.</p>
  • <p>Psychische Probleme und Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen sind auch als Folge von Corona zusätzlich angestiegen. Um das Problem an den Wurzeln anzupacken, sollten Eltern ihren Kindern und Jugendlichen wieder vermehrt ein "offenes Ohr" für deren Herausforderungen schenken. Trotzdem sind auch Sofortmassnahmen, um die akuten Behandlungsengpässe zu beheben, gefordert.</p><p>1. Ist das BAG oder sind die Kantone dafür zuständig?</p><p>2. Fehlen allenfalls gesetzliche Grundlagen dazu?</p>
  • Dringende Sofortmassnahmen zur Behandlung von suizidalen Kindern und Jugendlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat war es immer ein grosses Anliegen, dass Kinder und Jugendliche durch die Massnahmen zur Pandemiebewältigung möglichst wenig belastet werden. Dennoch zeigte das vom BAG in Auftrag gegebene Monitoring, dass die Pandemie nachweislich zu einer stärkeren psychischen Belastung geführt hat. Die strukturelle Unterversorgung bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine Tatsache und war schon vor der Pandemie gegeben. Die Krise hat diese leider noch akzentuiert. Der Bundesrat ist besorgt, dass offenbar lange Wartelisten bestehen und die Versorgung nicht mehr in allen Fällen gewährleistet werden kann. Dem Bund stehen keine Angaben über die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Wartefristen zur Verfügung. Es fanden und finden diverse Gespräche mit den Kantonen und den Fachgesellschaften statt, um Lösungen für die aktuelle Situation zu finden. Klar ist, dass der Bund keine gesetzliche Grundlage hat - auch nicht im Covid-19-Gesetz -, um Behandlungsplätze durch Bundesmittel zu finanzieren. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat begrüsst in diesem Sinne ausdrücklich, dass manche Kantone bereits reagiert und Mittel gesprochen haben, um die Gesundheitsversorgung von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen zu verbessern, und fordert die übrigen Kantone auf, rasch Massnahmen in die Wege zu leiten. Um der akuten Unterversorgung zu begegnen, sind vermehrt auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Fachpersonen der Schulsozialarbeit oder der Ergotherapie gefordert, sich den Nöten von Kindern und Jugendlichen anzunehmen. Der Departementsvorsteher EDI wird dieses wichtige Thema kurzfristig an der Sitzung vom 7. März 2022 mit den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren aufnehmen. Eine gewisse Entlastung ist zumindest für ambulante Therapien zu erwarten, wenn ab Juli 2022 das Anordungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft tritt.</p>
    • <p>Psychische Probleme und Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen sind auch als Folge von Corona zusätzlich angestiegen. Um das Problem an den Wurzeln anzupacken, sollten Eltern ihren Kindern und Jugendlichen wieder vermehrt ein "offenes Ohr" für deren Herausforderungen schenken. Trotzdem sind auch Sofortmassnahmen, um die akuten Behandlungsengpässe zu beheben, gefordert.</p><p>1. Ist das BAG oder sind die Kantone dafür zuständig?</p><p>2. Fehlen allenfalls gesetzliche Grundlagen dazu?</p>
    • Dringende Sofortmassnahmen zur Behandlung von suizidalen Kindern und Jugendlichen

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