COVID-19 Zwangstest bei der Ausschaffung

ShortId
22.7149
Id
20227149
Updated
27.07.2023 23:38
Language
de
Title
COVID-19 Zwangstest bei der Ausschaffung
AdditionalIndexing
2811;2841
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 23. Februar 2022 zur Interpellation Büchel Roland (21.4661): Die Durchführung von Covid-19-Tests bei der Ausschaffung (Art. 72 AIG) wird im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) nicht erfasst. Die Zahlen werden quartalsweise durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei den Kantonen erhoben. Während der Zeitperiode vom Oktober bis Dezember 2021 gab es insgesamt 82 Fälle, in denen Covid-19-Tests gestützt zwangsweise durchgesetzt wurden (AG: 2, BE: 9, BL: 5, BS: 3, FR: 2, GE: 7, GR: 2, LU: 12, NW: 1, SO: 8, TG: 8, TI: 4, VD: 1, ZG: 1, ZH: 17). Bei den Kantonen, die keine Fälle zu verzeichnen hatten, ist dies in der Regel darauf zurückzuführen, dass es in der entsprechenden Zeitperiode keine Testverweigerungen gab oder keine Rückführungen durchgeführt wurden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Artikel 72 Absatz 3 AIG um eine Kann-Bestimmung handelt und nicht um eine Verpflichtung für die zuständigen kantonalen Behörden. </p>
  • <p>Seit Herbst 2021 können Personen mit einem negativen Asylentscheid vor ihrer Ausschaffung zu einem Coronatest verpflichtet werden (siehe NZZ vom 13.02.2022).</p><p>- Wie viele Zwangstests wurden seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung durchgeführt?</p><p>- Es soll Kantone geben, die Wegweisungen nicht vollziehen, da sich diese Kantone weigern, Zwangstests durchzuführen?</p><p>- Was sind die Anzahl Zwangstests pro Kanton?</p><p>- Welche rechtlichen Folgen sind für Kantone vorgesehen, die sich weigern, Zwangstests durchzuführen?</p>
  • COVID-19 Zwangstest bei der Ausschaffung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 23. Februar 2022 zur Interpellation Büchel Roland (21.4661): Die Durchführung von Covid-19-Tests bei der Ausschaffung (Art. 72 AIG) wird im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) nicht erfasst. Die Zahlen werden quartalsweise durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei den Kantonen erhoben. Während der Zeitperiode vom Oktober bis Dezember 2021 gab es insgesamt 82 Fälle, in denen Covid-19-Tests gestützt zwangsweise durchgesetzt wurden (AG: 2, BE: 9, BL: 5, BS: 3, FR: 2, GE: 7, GR: 2, LU: 12, NW: 1, SO: 8, TG: 8, TI: 4, VD: 1, ZG: 1, ZH: 17). Bei den Kantonen, die keine Fälle zu verzeichnen hatten, ist dies in der Regel darauf zurückzuführen, dass es in der entsprechenden Zeitperiode keine Testverweigerungen gab oder keine Rückführungen durchgeführt wurden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Artikel 72 Absatz 3 AIG um eine Kann-Bestimmung handelt und nicht um eine Verpflichtung für die zuständigen kantonalen Behörden. </p>
    • <p>Seit Herbst 2021 können Personen mit einem negativen Asylentscheid vor ihrer Ausschaffung zu einem Coronatest verpflichtet werden (siehe NZZ vom 13.02.2022).</p><p>- Wie viele Zwangstests wurden seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung durchgeführt?</p><p>- Es soll Kantone geben, die Wegweisungen nicht vollziehen, da sich diese Kantone weigern, Zwangstests durchzuführen?</p><p>- Was sind die Anzahl Zwangstests pro Kanton?</p><p>- Welche rechtlichen Folgen sind für Kantone vorgesehen, die sich weigern, Zwangstests durchzuführen?</p>
    • COVID-19 Zwangstest bei der Ausschaffung

Back to List