Aufsicht über Energiegrosshändler

ShortId
22.7151
Id
20227151
Updated
27.07.2023 23:36
Language
de
Title
Aufsicht über Energiegrosshändler
AdditionalIndexing
66;15;24
1
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Sie hat heute aber weder eine gesetzlich festgelegte Aufgabe noch die Möglichkeiten einer umfassenderen Aufsicht der Energiehandelsaktivitäten. Die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen wird zurzeit geprüft. Das sogenannte Business Continuity Management (BCM) stellt sicher, dass kritische Geschäftsprozesse und Geschäftsfunktionen von systemrelevanten Kraftwerksanlagen auch in Notsituationen wie einem Insolvenzfall eines Versorgungsunternehmens weiterhin verfügbar bleiben. Das ist heute bei den Kernkraftwerken gegeben. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) prüft zurzeit, ob ein solches Business Continuity Management auch in allen anderen Versorgungsbereichen vorhanden ist. Zudem werden auch weitergehende regulatorische Vorgaben zu einem Business Continuity Management geprüft. Das UVEK ist mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement zudem daran abzuklären, ob und wie das Vorgehen seitens Bund und Kantone bei einem ernsthaften Liquiditätsengpass eines systemrelevanten Stromunternehmens geregelt werden soll.</p>
  • <p>Die Alpiq Holding AG beantragte vor Weihnachten 2021 aufgrund von Liquiditätsproblemen über eine Milliarde Franken vom Bund.</p><p>- Wer ist für die Aufsicht über die Energiehandelsaktivitäten der grossen Schweizer Stromkonzerne verantwortlich?</p><p>- Sind diese "too big to fail"?</p><p>Falls ja, wären der Bund oder die Kantone für die Rettung von Stromkonzernen, die in schwerwiegende Liquiditätsprobleme kommen, für deren Rettung verantwortlich?</p>
  • Aufsicht über Energiegrosshändler
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Sie hat heute aber weder eine gesetzlich festgelegte Aufgabe noch die Möglichkeiten einer umfassenderen Aufsicht der Energiehandelsaktivitäten. Die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen wird zurzeit geprüft. Das sogenannte Business Continuity Management (BCM) stellt sicher, dass kritische Geschäftsprozesse und Geschäftsfunktionen von systemrelevanten Kraftwerksanlagen auch in Notsituationen wie einem Insolvenzfall eines Versorgungsunternehmens weiterhin verfügbar bleiben. Das ist heute bei den Kernkraftwerken gegeben. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) prüft zurzeit, ob ein solches Business Continuity Management auch in allen anderen Versorgungsbereichen vorhanden ist. Zudem werden auch weitergehende regulatorische Vorgaben zu einem Business Continuity Management geprüft. Das UVEK ist mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement zudem daran abzuklären, ob und wie das Vorgehen seitens Bund und Kantone bei einem ernsthaften Liquiditätsengpass eines systemrelevanten Stromunternehmens geregelt werden soll.</p>
    • <p>Die Alpiq Holding AG beantragte vor Weihnachten 2021 aufgrund von Liquiditätsproblemen über eine Milliarde Franken vom Bund.</p><p>- Wer ist für die Aufsicht über die Energiehandelsaktivitäten der grossen Schweizer Stromkonzerne verantwortlich?</p><p>- Sind diese "too big to fail"?</p><p>Falls ja, wären der Bund oder die Kantone für die Rettung von Stromkonzernen, die in schwerwiegende Liquiditätsprobleme kommen, für deren Rettung verantwortlich?</p>
    • Aufsicht über Energiegrosshändler

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