Hat der Bund ein Monitoring über die Firmentätigkeit seiner Angestellten?

ShortId
22.7167
Id
20227167
Updated
27.07.2023 23:38
Language
de
Title
Hat der Bund ein Monitoring über die Firmentätigkeit seiner Angestellten?
AdditionalIndexing
04;44
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 91 der Bundespersonalverordnung müssen Mitarbeitende ihren Vorgesetzten sämtliche öffentlichen Ämter und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten melden, die ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten sind meldepflichtig, sofern Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Eine Bewilligung ist dann erforderlich, wenn die Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis vermindern kann oder die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Die Nebenbeschäftigungen und die öffentlichen Ämter werden im Personaldossier und im Informationssystem für das Personaldatenmanagement erfasst. In diesem Sinne verfügt die Bundesverwaltung über ein Monitoring. Ein Abgleich mit Daten aus dem Handelsregister erfolgt allerdings nicht. Dafür fehlt dem Arbeitgeber Bund die gesetzliche Grundlage. Die Berichterstattung über die bewilligten Nebenbeschäftigungen sowie die Ablieferungspflicht erfolgt im Rahmen des Reporting Personalmanagement. Das Eidgenössische Personalamt wird im Übrigen bei der Überarbeitung des Zielvereinbarungs- und Personalbeurteilungssystems diesen Aspekt aufnehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Vorgesetzten der Bundesverwaltung mindestens einmal jährlich im Rahmen des Mitarbeitergesprächs das Vorhandensein von Nebenbeschäftigungen bei ihren Mitarbeitenden systematisch prüfen. </p>
  • <p>Im Kanton Zürich haben Kaderangestellte des Strassenverkehrsamtes nebenbei einen Autohandel geführt, was zu Interessenkonflikten und Abklärungen bis hin zu möglichen strafbaren Handlungen geführt hat. Ein Monitoring des Kantons, wie es grosse Firmen über ihre Mitarbeiter betreiben, hätte diese Doppelrolle aufgedeckt.</p><p>- Verfügt der Bund über ein solches Monitoring?</p><p>- Lässt der Bund seine Angestellten mit den Handelsregisterdaten abgleichen?</p>
  • Hat der Bund ein Monitoring über die Firmentätigkeit seiner Angestellten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 91 der Bundespersonalverordnung müssen Mitarbeitende ihren Vorgesetzten sämtliche öffentlichen Ämter und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten melden, die ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Unentgeltlich ausgeübte Tätigkeiten sind meldepflichtig, sofern Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Eine Bewilligung ist dann erforderlich, wenn die Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis vermindern kann oder die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Die Nebenbeschäftigungen und die öffentlichen Ämter werden im Personaldossier und im Informationssystem für das Personaldatenmanagement erfasst. In diesem Sinne verfügt die Bundesverwaltung über ein Monitoring. Ein Abgleich mit Daten aus dem Handelsregister erfolgt allerdings nicht. Dafür fehlt dem Arbeitgeber Bund die gesetzliche Grundlage. Die Berichterstattung über die bewilligten Nebenbeschäftigungen sowie die Ablieferungspflicht erfolgt im Rahmen des Reporting Personalmanagement. Das Eidgenössische Personalamt wird im Übrigen bei der Überarbeitung des Zielvereinbarungs- und Personalbeurteilungssystems diesen Aspekt aufnehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Vorgesetzten der Bundesverwaltung mindestens einmal jährlich im Rahmen des Mitarbeitergesprächs das Vorhandensein von Nebenbeschäftigungen bei ihren Mitarbeitenden systematisch prüfen. </p>
    • <p>Im Kanton Zürich haben Kaderangestellte des Strassenverkehrsamtes nebenbei einen Autohandel geführt, was zu Interessenkonflikten und Abklärungen bis hin zu möglichen strafbaren Handlungen geführt hat. Ein Monitoring des Kantons, wie es grosse Firmen über ihre Mitarbeiter betreiben, hätte diese Doppelrolle aufgedeckt.</p><p>- Verfügt der Bund über ein solches Monitoring?</p><p>- Lässt der Bund seine Angestellten mit den Handelsregisterdaten abgleichen?</p>
    • Hat der Bund ein Monitoring über die Firmentätigkeit seiner Angestellten?

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