Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen

ShortId
22.7255
Id
20227255
Updated
18.09.2025 14:42
Language
de
Title
Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
AdditionalIndexing
24;04;09;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die als Zollfachleute ausgebildeten Mitarbeitenden unterstehen heute wie auch weiterhin der zivilen Gerichtsbarkeit. Für sie gibt es keine Änderungen. </p>
  • <p>Mit der Weiterbildung "Allegra" sollen Zöllner:innen fürs neue Berufsbild ausgebildet werden. Die Bewaffnung ist nicht obligatorisch, aber möglich. Gemäss heutigem Zollgesetz (Art. 91, Abs. 2) ist die Bewaffnung der Grenzwächter:innen gegeben. Gemäss ZV; SE 631.01, Art. 228 kann der Bundesrat eigenmächtig weitere Bewaffnungen genehmigen.</p><p>Welchem Recht (Zivilrecht oder Militärrecht) sind die heutigen Zöllner:innen (oder ab Sommer 2023 mit Ausbildung Allegra) im Ernstfall unterstellt?</p>
  • Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die als Zollfachleute ausgebildeten Mitarbeitenden unterstehen heute wie auch weiterhin der zivilen Gerichtsbarkeit. Für sie gibt es keine Änderungen. </p>
    • <p>Mit der Weiterbildung "Allegra" sollen Zöllner:innen fürs neue Berufsbild ausgebildet werden. Die Bewaffnung ist nicht obligatorisch, aber möglich. Gemäss heutigem Zollgesetz (Art. 91, Abs. 2) ist die Bewaffnung der Grenzwächter:innen gegeben. Gemäss ZV; SE 631.01, Art. 228 kann der Bundesrat eigenmächtig weitere Bewaffnungen genehmigen.</p><p>Welchem Recht (Zivilrecht oder Militärrecht) sind die heutigen Zöllner:innen (oder ab Sommer 2023 mit Ausbildung Allegra) im Ernstfall unterstellt?</p>
    • Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen

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