Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
- ShortId
-
22.7255
- Id
-
20227255
- Updated
-
18.09.2025 14:42
- Language
-
de
- Title
-
Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
- AdditionalIndexing
-
24;04;09;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die als Zollfachleute ausgebildeten Mitarbeitenden unterstehen heute wie auch weiterhin der zivilen Gerichtsbarkeit. Für sie gibt es keine Änderungen. </p>
- <p>Mit der Weiterbildung "Allegra" sollen Zöllner:innen fürs neue Berufsbild ausgebildet werden. Die Bewaffnung ist nicht obligatorisch, aber möglich. Gemäss heutigem Zollgesetz (Art. 91, Abs. 2) ist die Bewaffnung der Grenzwächter:innen gegeben. Gemäss ZV; SE 631.01, Art. 228 kann der Bundesrat eigenmächtig weitere Bewaffnungen genehmigen.</p><p>Welchem Recht (Zivilrecht oder Militärrecht) sind die heutigen Zöllner:innen (oder ab Sommer 2023 mit Ausbildung Allegra) im Ernstfall unterstellt?</p>
- Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die als Zollfachleute ausgebildeten Mitarbeitenden unterstehen heute wie auch weiterhin der zivilen Gerichtsbarkeit. Für sie gibt es keine Änderungen. </p>
- <p>Mit der Weiterbildung "Allegra" sollen Zöllner:innen fürs neue Berufsbild ausgebildet werden. Die Bewaffnung ist nicht obligatorisch, aber möglich. Gemäss heutigem Zollgesetz (Art. 91, Abs. 2) ist die Bewaffnung der Grenzwächter:innen gegeben. Gemäss ZV; SE 631.01, Art. 228 kann der Bundesrat eigenmächtig weitere Bewaffnungen genehmigen.</p><p>Welchem Recht (Zivilrecht oder Militärrecht) sind die heutigen Zöllner:innen (oder ab Sommer 2023 mit Ausbildung Allegra) im Ernstfall unterstellt?</p>
- Verordnungsanpassung für die Bewaffnung der Zöllner:innen
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