Richtplan des Kantons Zürich

ShortId
22.7343
Id
20227343
Updated
14.11.2025 08:15
Language
de
Title
Richtplan des Kantons Zürich
AdditionalIndexing
2846;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wachstumsannahmen zur Beschäftigtenentwicklung (wie auch zur Bevölkerungsentwicklung) im Richtplan liegen in der Verantwortung des Kantons. Er hat dabei die Vorgaben in der Raumplanungsverordnung (Art. 5a) zu beachten. Die reale Entwicklung der Beschäftigtenzahlen kann kurzfristigen Schwankungen unterworfen sein, ohne dabei die langfristigen räumlichen Ziele des Richtplans zu unterlaufen. Es ist Aufgabe des Kantons, die Entwicklung fortlaufend zu beobachten und ggf. zu prüfen, ob aufgrund der Entwicklung ein Handlungsbedarf für den Richtplan besteht. Solange der Kanton mit den heutigen Richtplaninhalten in der Lage ist, die räumliche Entwicklung zweckmässig zu steuern und zu regeln, gibt es aus Bundessicht keinen Handlungsbedarf. </p>
  • <p>Der Richtplan des Kantons Zürich wurde vom Bundesrat am 29. April 2015 auf der "Langfristigen Raumentwicklungsstrategie" des Regierungsrats angenommenen Zunahme um 120 000 Beschäftigte bis ins Jahr 2040 genehmigt.</p><p>Von 2014 bis 2019 wurden jedoch bereits zusätzliche 60 024 VZä ausgewiesen, bis 2040 wären es 300 000, also 2,5-mal mehr als angenommen.</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat angesichts dieser Fehleinschätzung?</p><p>- Müsste er vor diesem Hintergrund nicht die Genehmigung des Richtplans aussetzen?</p>
  • Richtplan des Kantons Zürich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wachstumsannahmen zur Beschäftigtenentwicklung (wie auch zur Bevölkerungsentwicklung) im Richtplan liegen in der Verantwortung des Kantons. Er hat dabei die Vorgaben in der Raumplanungsverordnung (Art. 5a) zu beachten. Die reale Entwicklung der Beschäftigtenzahlen kann kurzfristigen Schwankungen unterworfen sein, ohne dabei die langfristigen räumlichen Ziele des Richtplans zu unterlaufen. Es ist Aufgabe des Kantons, die Entwicklung fortlaufend zu beobachten und ggf. zu prüfen, ob aufgrund der Entwicklung ein Handlungsbedarf für den Richtplan besteht. Solange der Kanton mit den heutigen Richtplaninhalten in der Lage ist, die räumliche Entwicklung zweckmässig zu steuern und zu regeln, gibt es aus Bundessicht keinen Handlungsbedarf. </p>
    • <p>Der Richtplan des Kantons Zürich wurde vom Bundesrat am 29. April 2015 auf der "Langfristigen Raumentwicklungsstrategie" des Regierungsrats angenommenen Zunahme um 120 000 Beschäftigte bis ins Jahr 2040 genehmigt.</p><p>Von 2014 bis 2019 wurden jedoch bereits zusätzliche 60 024 VZä ausgewiesen, bis 2040 wären es 300 000, also 2,5-mal mehr als angenommen.</p><p>- Was unternimmt der Bundesrat angesichts dieser Fehleinschätzung?</p><p>- Müsste er vor diesem Hintergrund nicht die Genehmigung des Richtplans aussetzen?</p>
    • Richtplan des Kantons Zürich

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