BVG mit zwei Arbeitgebenden, Handlungsbedarf?

ShortId
22.7525
Id
20227525
Updated
23.10.2023 08:08
Language
de
Title
BVG mit zwei Arbeitgebenden, Handlungsbedarf?
AdditionalIndexing
2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Erreicht der Lohn eines Arbeitnehmenden bei zwei Arbeitgebenden die Eintrittsschwelle, ist er gemäss BVG nur bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers obligatorisch zu versichern. Ein Nebenerwerbseinkommen kann bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers mitversichert werden, wenn deren Reglement dies so vorsieht, andernfalls bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Versicherung im Fall von Mehrfacheinkommen wird gegenwärtig im Rahmen der Reform BVG21 diskutiert und ist zudem Gegenstand einer Motion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die der Bundesrat kürzlich zur Annahme empfohlen hat.</p>
  • <p>Je nach Regelung der Pensionskasse ist es schwierig oder fast unmöglich Arbeitnehmende mit zwei Arbeitgebenden bei einer Pensionskasse anzumelden trotz Erreichen der Mindestgrenze bei beiden Arbeitsorten. U.a. erlauben die Reglemente nicht bei zwei Pensionskassen angemeldet zu sein, zudem übernehmen sie nur in bestimmten Fällen die Anmeldung des anderen Arbeitgebenden.</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Situation bewusst?</p><p>- Sieht er Handlungsmöglichkeiten?</p>
  • BVG mit zwei Arbeitgebenden, Handlungsbedarf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Erreicht der Lohn eines Arbeitnehmenden bei zwei Arbeitgebenden die Eintrittsschwelle, ist er gemäss BVG nur bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers obligatorisch zu versichern. Ein Nebenerwerbseinkommen kann bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers mitversichert werden, wenn deren Reglement dies so vorsieht, andernfalls bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Versicherung im Fall von Mehrfacheinkommen wird gegenwärtig im Rahmen der Reform BVG21 diskutiert und ist zudem Gegenstand einer Motion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die der Bundesrat kürzlich zur Annahme empfohlen hat.</p>
    • <p>Je nach Regelung der Pensionskasse ist es schwierig oder fast unmöglich Arbeitnehmende mit zwei Arbeitgebenden bei einer Pensionskasse anzumelden trotz Erreichen der Mindestgrenze bei beiden Arbeitsorten. U.a. erlauben die Reglemente nicht bei zwei Pensionskassen angemeldet zu sein, zudem übernehmen sie nur in bestimmten Fällen die Anmeldung des anderen Arbeitgebenden.</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Situation bewusst?</p><p>- Sieht er Handlungsmöglichkeiten?</p>
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