Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen - Anhebung der Begrenzung

ShortId
22.7573
Id
20227573
Updated
18.09.2025 14:39
Language
de
Title
Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen - Anhebung der Begrenzung
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz hat bereits 2014 den Verkauf und Betrieb von steckerfertigen Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 Watt ermöglicht. Diese steckerfertigen Anlagen werden mit einem normalen Schweizer Haushaltstecker direkt - beispielsweise auf einem Balkon - in eine Aussensteckdose eingesteckt. In Deutschland und in Österreich sind solche steckerfertigen Anlagen bis heute nicht zulässig: Eine Elektrofachkraft muss eine separate Elektroleitung mit einer separaten Absicherung erstellen und die bestehende Aussensteckdose gegen eine sogenannte "Energiesteckdose " auswechseln. Damit wird genau der Gedanke des steckerfertigen Erzeugnisses, welches ohne Zutun eines Elektrikers in jeder Wohnung eingesteckt werden kann, verunmöglicht.</p><p>2. Speist die Plug-&amp;-Play-PV-Anlage mit höherer Leistung Energie ein und wird gleichzeitig in demselben Endstromkreis viel Energie bezogen, können Steckdosen und Leitungen in der Elektroinstallation überlastet werden. Es bestünde eine latente Brandgefahr. Deshalb wurde aus Sicherheitsgründen die maximale Leistung von 600 Watt festgelegt. Für stärkere Anlagen braucht es deshalb den Beizug einer Elektrofachkraft, um die elektrischen Installationen zu verstärken. Für PV-Anlagen mit höheren Leistungen werden vorzugsweise fest installierte PV-Anlagen eingesetzt, dort ist die Leistung nach oben unbegrenzt. </p>
  • <p>Derzeit steigt die Bedeutung von Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen, welche beispielsweise an Balkonen angebracht werden können. In der Schweiz wird die Einspeisung dieser derzeit auf 600 W begrenzt. In Deutschland wird die Anhebung dieses Wertes auf 900 W diskutiert, in Österreich liegt der Wert bei 800 W.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat die gemäss ESTI vorherrschenden Sicherheitsbedenken, während die EU 800 W Anlagen als unbedenklich erachtet?</p><p>2. Kann er sich vorstellen den Wert auf 900 W zu erhöhen?</p>
  • Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen - Anhebung der Begrenzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz hat bereits 2014 den Verkauf und Betrieb von steckerfertigen Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 Watt ermöglicht. Diese steckerfertigen Anlagen werden mit einem normalen Schweizer Haushaltstecker direkt - beispielsweise auf einem Balkon - in eine Aussensteckdose eingesteckt. In Deutschland und in Österreich sind solche steckerfertigen Anlagen bis heute nicht zulässig: Eine Elektrofachkraft muss eine separate Elektroleitung mit einer separaten Absicherung erstellen und die bestehende Aussensteckdose gegen eine sogenannte "Energiesteckdose " auswechseln. Damit wird genau der Gedanke des steckerfertigen Erzeugnisses, welches ohne Zutun eines Elektrikers in jeder Wohnung eingesteckt werden kann, verunmöglicht.</p><p>2. Speist die Plug-&amp;-Play-PV-Anlage mit höherer Leistung Energie ein und wird gleichzeitig in demselben Endstromkreis viel Energie bezogen, können Steckdosen und Leitungen in der Elektroinstallation überlastet werden. Es bestünde eine latente Brandgefahr. Deshalb wurde aus Sicherheitsgründen die maximale Leistung von 600 Watt festgelegt. Für stärkere Anlagen braucht es deshalb den Beizug einer Elektrofachkraft, um die elektrischen Installationen zu verstärken. Für PV-Anlagen mit höheren Leistungen werden vorzugsweise fest installierte PV-Anlagen eingesetzt, dort ist die Leistung nach oben unbegrenzt. </p>
    • <p>Derzeit steigt die Bedeutung von Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen, welche beispielsweise an Balkonen angebracht werden können. In der Schweiz wird die Einspeisung dieser derzeit auf 600 W begrenzt. In Deutschland wird die Anhebung dieses Wertes auf 900 W diskutiert, in Österreich liegt der Wert bei 800 W.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat die gemäss ESTI vorherrschenden Sicherheitsbedenken, während die EU 800 W Anlagen als unbedenklich erachtet?</p><p>2. Kann er sich vorstellen den Wert auf 900 W zu erhöhen?</p>
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