Messmittelverordnung: Elektrizitätszähler von Ladestationen für Kurzzeitkunden

ShortId
22.7638
Id
20227638
Updated
18.09.2025 14:42
Language
de
Title
Messmittelverordnung: Elektrizitätszähler von Ladestationen für Kurzzeitkunden
AdditionalIndexing
66;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell unterstehen Stromzähler in öffentlichen Ladestationen nicht der "Verordnung des EJPD über die Messmittel für elektrische Energie und Leistung". In der Verordnung sind Kurzzeitkundinnen und -kunden, wie sie typischerweise E- Autofahrerinnen und -fahrer darstellen, explizit ausgenommen. Aus diesem Grund müssen die Zähler an Ladestationen oder auch Elektrizitätsanschlüsse auf Campingplätzen auch nicht periodisch geeicht werden. Das Eidgenössische Institut für Metrologie Metas revidiert gegenwärtig die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Die Revision zielt darauf ab, Anforderungen an diese Zähler und an ein Verfahren für die Prüfung ihrer Messbeständigkeit festzulegen. </p>
  • <p>Dank geeichten und überprüften Zapfventilen kann man an einer Tankstelle sicher sein, dass man die Menge kauft, die angezeigt wird. Bei Stromzählern an öffentlichen eLadestationen ist dies offenbar nicht der Fall.</p><p>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht betrogen werden?</p>
  • Messmittelverordnung: Elektrizitätszähler von Ladestationen für Kurzzeitkunden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell unterstehen Stromzähler in öffentlichen Ladestationen nicht der "Verordnung des EJPD über die Messmittel für elektrische Energie und Leistung". In der Verordnung sind Kurzzeitkundinnen und -kunden, wie sie typischerweise E- Autofahrerinnen und -fahrer darstellen, explizit ausgenommen. Aus diesem Grund müssen die Zähler an Ladestationen oder auch Elektrizitätsanschlüsse auf Campingplätzen auch nicht periodisch geeicht werden. Das Eidgenössische Institut für Metrologie Metas revidiert gegenwärtig die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Die Revision zielt darauf ab, Anforderungen an diese Zähler und an ein Verfahren für die Prüfung ihrer Messbeständigkeit festzulegen. </p>
    • <p>Dank geeichten und überprüften Zapfventilen kann man an einer Tankstelle sicher sein, dass man die Menge kauft, die angezeigt wird. Bei Stromzählern an öffentlichen eLadestationen ist dies offenbar nicht der Fall.</p><p>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht betrogen werden?</p>
    • Messmittelverordnung: Elektrizitätszähler von Ladestationen für Kurzzeitkunden

Back to List