Pendenzen Finanzierung Leistungen bei Demenz

ShortId
22.7824
Id
20227824
Updated
18.09.2025 14:37
Language
de
Title
Pendenzen Finanzierung Leistungen bei Demenz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen des Bundesamtes für Gesundheit wurden an die antragstellenden Verbände der ambulanten und stationären Pflege gerichtet. Nach ersten Rückfragen im Januar 2018 hatten diese im August 2018 einen revidierten Antrag und im Januar 2019 die Kostenfolgeschätzung eingereicht. Den Antragstellenden wurde im Juni 2019 mitgeteilt, welche Fragen noch zu beantworten sind. Dabei geht es insbesondere um Konkretisierungen der Pflegeleistungen und der Abgrenzung zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Umgang mit den vorhandenen Unterschieden in den in der Schweiz angewendeten Pflegebedarfserfassungsinstrumenten. Weiter auch um Klärungen und Konkretisierungen betreffend die Berechnung der Kostenfolgen, deren Auswirkungen auf die verschiedenen Finanzierer und die Darlegung der postulierten Kosteneinsparungen sowie deren Flöhe. Weiter wurde um eine Darlegung der wissenschaftlichen Evidenz zum Nutzen der neu beantragten Leistungen gebeten. Diese Fragen sind seit Juni 2019 unbeantwortet geblieben.</p>
  • <p>Die Verbände der Leistungserbringenden der ambulanten und stationären Pflege und die GDK haben im Sommer 2017 einen Antrag auf Erweiterung und Konkretisierung der Pflegeleistungen in der KLV bzgl. Finanzierung von Demenzerkrankung gestellt. Gemäss Informationen von Bundesrat Berset anlässlich der Ständeratsdebatte 19.4194 sollen immer noch Fragen unbeantwortet sein.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, Auskunft zu geben über: "Wer muss welche Fragen beantworten und seit wann sind die Antworten ausstehend?</p>
  • Pendenzen Finanzierung Leistungen bei Demenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen des Bundesamtes für Gesundheit wurden an die antragstellenden Verbände der ambulanten und stationären Pflege gerichtet. Nach ersten Rückfragen im Januar 2018 hatten diese im August 2018 einen revidierten Antrag und im Januar 2019 die Kostenfolgeschätzung eingereicht. Den Antragstellenden wurde im Juni 2019 mitgeteilt, welche Fragen noch zu beantworten sind. Dabei geht es insbesondere um Konkretisierungen der Pflegeleistungen und der Abgrenzung zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Umgang mit den vorhandenen Unterschieden in den in der Schweiz angewendeten Pflegebedarfserfassungsinstrumenten. Weiter auch um Klärungen und Konkretisierungen betreffend die Berechnung der Kostenfolgen, deren Auswirkungen auf die verschiedenen Finanzierer und die Darlegung der postulierten Kosteneinsparungen sowie deren Flöhe. Weiter wurde um eine Darlegung der wissenschaftlichen Evidenz zum Nutzen der neu beantragten Leistungen gebeten. Diese Fragen sind seit Juni 2019 unbeantwortet geblieben.</p>
    • <p>Die Verbände der Leistungserbringenden der ambulanten und stationären Pflege und die GDK haben im Sommer 2017 einen Antrag auf Erweiterung und Konkretisierung der Pflegeleistungen in der KLV bzgl. Finanzierung von Demenzerkrankung gestellt. Gemäss Informationen von Bundesrat Berset anlässlich der Ständeratsdebatte 19.4194 sollen immer noch Fragen unbeantwortet sein.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, Auskunft zu geben über: "Wer muss welche Fragen beantworten und seit wann sind die Antworten ausstehend?</p>
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