Transparenz im Prozess zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans Biodiversität

ShortId
22.7910
Id
20227910
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Transparenz im Prozess zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans Biodiversität
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell plant das UVEK, dem Bundesrat die Wirkungsanalyse zum "Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz" im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen. Dies erfolgt zeitgleich mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen nach dem Ende der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz. Diese Anpassung des Zeitplans hat zwei Gründe; Aktuell berät das Parlament die Biodiversitätsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Der Bundesrat hält es für angezeigt, die Ergebnisse dieser Debatte abzuwarten, bevor über das weitere Vorgehen des Aktionsplans entschieden wird. Zudem sind die Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen der Biodiversitätskonvention immer noch ausstehend. Die Konferenz wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie von 2020 auf Dezember 2022 verschoben. Für die Vorbereitung der zweiten Umsetzungsphase des Aktionsplans ist weiterhin vorgesehen, die Stakeholder einzubeziehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat schreibt in seinen Jahreszielen, er werde "im zweiten Halbjahr 2022 eine Aussprache zu den Resultaten der Wirkungsanalyse zum "Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz" führen". In seiner Antwort auf meine Ip. 21.3183 schreibt er, zur anschliessenden Vorbereitung der zweiten Umsetzungsphase werde er eng mit anderen Ämtern, Kantonen und verwaltungsexternen Stakeholdern aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten.</p><p>Was kann er zu diesen beiden Schritten heute konkret sagen?</p>
  • Transparenz im Prozess zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans Biodiversität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell plant das UVEK, dem Bundesrat die Wirkungsanalyse zum "Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz" im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen. Dies erfolgt zeitgleich mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen nach dem Ende der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz. Diese Anpassung des Zeitplans hat zwei Gründe; Aktuell berät das Parlament die Biodiversitätsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Der Bundesrat hält es für angezeigt, die Ergebnisse dieser Debatte abzuwarten, bevor über das weitere Vorgehen des Aktionsplans entschieden wird. Zudem sind die Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen der Biodiversitätskonvention immer noch ausstehend. Die Konferenz wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie von 2020 auf Dezember 2022 verschoben. Für die Vorbereitung der zweiten Umsetzungsphase des Aktionsplans ist weiterhin vorgesehen, die Stakeholder einzubeziehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat schreibt in seinen Jahreszielen, er werde "im zweiten Halbjahr 2022 eine Aussprache zu den Resultaten der Wirkungsanalyse zum "Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz" führen". In seiner Antwort auf meine Ip. 21.3183 schreibt er, zur anschliessenden Vorbereitung der zweiten Umsetzungsphase werde er eng mit anderen Ämtern, Kantonen und verwaltungsexternen Stakeholdern aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten.</p><p>Was kann er zu diesen beiden Schritten heute konkret sagen?</p>
    • Transparenz im Prozess zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans Biodiversität

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