Dürfen auch Hauseigentümer eine Reduktion des Eigenmietwertes vornehmen?
- ShortId
-
22.7978
- Id
-
20227978
- Updated
-
27.07.2023 22:55
- Language
-
de
- Title
-
Dürfen auch Hauseigentümer eine Reduktion des Eigenmietwertes vornehmen?
- AdditionalIndexing
-
2846;66;2446
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Frage, ob ein mietrechtlicher Mangel vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Es lässt sich deshalb nicht generell sagen, dass eine 19-Grad-Vorgabe zu einer Mietzinssenkung berechtigt. Eine solche Aussage hat auch das Bundesamt für Wohnungswesen nicht gemacht.</p><p>Ob eine Beschränkung der Raumtemperatur aufgrund einer Strommangellage Auswirkungen für die Mieterinnen und Mieter sowie für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im erwähnten Sinn hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend vorhersagen.</p>
- <p>Laut Bundesgericht gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft. Die 19-Grad-Stromspar-Regel des Bundes würde laut Bundesamt für Wohnungswesen eine Mietzinsreduktion für die Mieterschaft zur Folge haben.</p><p>- Wenn die Mieter einen finanziellen Vorteil geltend machen dürfen, dürfen dementsprechend auch die Hauseigentümer in der Steuererklärung einen finanziellen Vorteil geltend machen? </p><p>- Wenn nein, warum nicht?</p>
- Dürfen auch Hauseigentümer eine Reduktion des Eigenmietwertes vornehmen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Frage, ob ein mietrechtlicher Mangel vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Es lässt sich deshalb nicht generell sagen, dass eine 19-Grad-Vorgabe zu einer Mietzinssenkung berechtigt. Eine solche Aussage hat auch das Bundesamt für Wohnungswesen nicht gemacht.</p><p>Ob eine Beschränkung der Raumtemperatur aufgrund einer Strommangellage Auswirkungen für die Mieterinnen und Mieter sowie für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im erwähnten Sinn hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend vorhersagen.</p>
- <p>Laut Bundesgericht gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft. Die 19-Grad-Stromspar-Regel des Bundes würde laut Bundesamt für Wohnungswesen eine Mietzinsreduktion für die Mieterschaft zur Folge haben.</p><p>- Wenn die Mieter einen finanziellen Vorteil geltend machen dürfen, dürfen dementsprechend auch die Hauseigentümer in der Steuererklärung einen finanziellen Vorteil geltend machen? </p><p>- Wenn nein, warum nicht?</p>
- Dürfen auch Hauseigentümer eine Reduktion des Eigenmietwertes vornehmen?
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