Weniger Bürokratie für die Umsetzung der Energiewende

ShortId
22.8001
Id
20228001
Updated
27.07.2023 22:45
Language
de
Title
Weniger Bürokratie für die Umsetzung der Energiewende
AdditionalIndexing
66
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat prüft in seinem Kompetenzbereich laufend Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen und so die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbessern. Er hat in den letzten zwei Jahren diverse Verordnungsrevision mit diesem Ziel beschlossen. So hat der Bundesrat per 1. Juli 2021 die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind (bspw. Fotovoltaikanlagen), aufgehoben und die Erlangung einer beschränkten Installationsbewilligung vereinfacht. Per 1 . Januar 2022 hat er den für den Herkunftsnachweis nötigen Beglaubigungsprozess für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von unter 100 Kilowatt vereinfacht. Seit dem 1. Juli 2022 gelten Vereinfachungen der Baubewilligungen für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone und an Fassaden. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Abrechnung in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) mit Mieterinnen und Mietern deutlich vereinfacht. Im Weiteren unterstützt der Bund die anwendungsorientierte Forschung und fördert Pilot- und Demonstrationsprojekte. Letztere bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Forschung und Markt und zielen darauf ab, den Reifegrad neuer Technologien zu erhöhen, damit diese vermarktbar sind. Das Bundesamt für Energie vollzieht diese Programme mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand.</p>
  • <p>- Welche Lösungsansätze verfolgt der Bundesrat um hemmende Reglementierung bei der Energiewende zu reduzieren?</p><p>- Wie können neue, innovative Technologien unbürokratisch gefördert werden?</p>
  • Weniger Bürokratie für die Umsetzung der Energiewende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat prüft in seinem Kompetenzbereich laufend Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen und so die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbessern. Er hat in den letzten zwei Jahren diverse Verordnungsrevision mit diesem Ziel beschlossen. So hat der Bundesrat per 1. Juli 2021 die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind (bspw. Fotovoltaikanlagen), aufgehoben und die Erlangung einer beschränkten Installationsbewilligung vereinfacht. Per 1 . Januar 2022 hat er den für den Herkunftsnachweis nötigen Beglaubigungsprozess für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von unter 100 Kilowatt vereinfacht. Seit dem 1. Juli 2022 gelten Vereinfachungen der Baubewilligungen für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone und an Fassaden. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Abrechnung in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) mit Mieterinnen und Mietern deutlich vereinfacht. Im Weiteren unterstützt der Bund die anwendungsorientierte Forschung und fördert Pilot- und Demonstrationsprojekte. Letztere bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Forschung und Markt und zielen darauf ab, den Reifegrad neuer Technologien zu erhöhen, damit diese vermarktbar sind. Das Bundesamt für Energie vollzieht diese Programme mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand.</p>
    • <p>- Welche Lösungsansätze verfolgt der Bundesrat um hemmende Reglementierung bei der Energiewende zu reduzieren?</p><p>- Wie können neue, innovative Technologien unbürokratisch gefördert werden?</p>
    • Weniger Bürokratie für die Umsetzung der Energiewende

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