Die EU hält sich nicht mehr an das Landverkehrsabkommen

ShortId
22.8005
Id
20228005
Updated
27.07.2023 22:46
Language
de
Title
Die EU hält sich nicht mehr an das Landverkehrsabkommen
AdditionalIndexing
10;48
1
Texts
  • <p>Vorliegend geht es um sogenannte Vereinbarungen zu Grenzbetriebsstrecken und nicht um das Landverkehrsabkommen CH/EU, welches von beiden Vertragsparteien eingehalten wird. Die Schweiz kann das vierte Eisenbahnpaket derzeit nicht vollständig übernehmen, da die dafür notwendigen Verhandlungen aufgrund der offenen institutionellen Fragen blockiert sind. Deshalb ist die Schweiz aus Sicht EU im Kontext von Grenzbetriebsstrecken als Drittstaat zu betrachten und die Mitgliedstaaten dürfen die bestehenden Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken mit der Schweiz nicht mehr anwenden. Diese Vereinbarungen müssen an die Anforderungen des 4. EU-Eisenbahnpakets (technische Säule) angepasst bzw. neu abgeschlossen werden. Das BAV ist dazu in Kontakt mit der EU und mit den Nachbarstaaten. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum Vorliegen neuer Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen für das Befahren von im Ausland liegenden Grenzbetriebsstrecken zusätzlich zur BAV-Zulassung ein Zulassungsverfahren bei der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) durchlaufen. Die geschilderten Entwicklungen bei den Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken betreffen ausschliesslich den Eisenbahnverkehr und haben keine Auswirkungen auf den Strassengüterverkehr. Entsprechend beabsichtigt der Bundesrat nicht, Massnahmen im Bereich des Strassengüterverkehrs zu ergreifen.</p>
  • <p>Im November 2022 hat sich die Lage mit der EU dahingehend verschärft, dass das Landverkehrsabkommen seitens der EU nicht mehr eingehalten wird. Der Grund liegt offenbar erneut in den noch nicht gelösten, offenen institutionellen Fragen.</p><p>So dürfen die neuen BLS-Lokomotiven vorerst nicht von Brig nach Domodossola fahren, weil sie angeblich noch nicht den Vorschriften der EU entsprechen. Dies gilt sinngemäss auch für Lokomotiven der SBB.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um den grenzüberschreitenden Schienenverkehr an sämtlichen EU-Grenzen zu gewährleisten?</p>
  • Die EU hält sich nicht mehr an das Landverkehrsabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorliegend geht es um sogenannte Vereinbarungen zu Grenzbetriebsstrecken und nicht um das Landverkehrsabkommen CH/EU, welches von beiden Vertragsparteien eingehalten wird. Die Schweiz kann das vierte Eisenbahnpaket derzeit nicht vollständig übernehmen, da die dafür notwendigen Verhandlungen aufgrund der offenen institutionellen Fragen blockiert sind. Deshalb ist die Schweiz aus Sicht EU im Kontext von Grenzbetriebsstrecken als Drittstaat zu betrachten und die Mitgliedstaaten dürfen die bestehenden Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken mit der Schweiz nicht mehr anwenden. Diese Vereinbarungen müssen an die Anforderungen des 4. EU-Eisenbahnpakets (technische Säule) angepasst bzw. neu abgeschlossen werden. Das BAV ist dazu in Kontakt mit der EU und mit den Nachbarstaaten. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum Vorliegen neuer Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen für das Befahren von im Ausland liegenden Grenzbetriebsstrecken zusätzlich zur BAV-Zulassung ein Zulassungsverfahren bei der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) durchlaufen. Die geschilderten Entwicklungen bei den Vereinbarungen zu den Grenzbetriebsstrecken betreffen ausschliesslich den Eisenbahnverkehr und haben keine Auswirkungen auf den Strassengüterverkehr. Entsprechend beabsichtigt der Bundesrat nicht, Massnahmen im Bereich des Strassengüterverkehrs zu ergreifen.</p>
    • <p>Im November 2022 hat sich die Lage mit der EU dahingehend verschärft, dass das Landverkehrsabkommen seitens der EU nicht mehr eingehalten wird. Der Grund liegt offenbar erneut in den noch nicht gelösten, offenen institutionellen Fragen.</p><p>So dürfen die neuen BLS-Lokomotiven vorerst nicht von Brig nach Domodossola fahren, weil sie angeblich noch nicht den Vorschriften der EU entsprechen. Dies gilt sinngemäss auch für Lokomotiven der SBB.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um den grenzüberschreitenden Schienenverkehr an sämtlichen EU-Grenzen zu gewährleisten?</p>
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