Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter

ShortId
23.311
Id
20230311
Updated
30.05.2024 18:28
Language
de
Title
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter
AdditionalIndexing
2841;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit einer am 21. August 2020 eingereichten und begründeten Motion (2020-GC-124) ersuchte Grossrat Grégoire Kubski den Staatsrat, sich beim Bund für eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) vom 25. September 1952 im Hinblick auf eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter nach der Niederkunft einzusetzen.</p><p>Unterstützt von 15 Mitunterzeichnenden stellt der Motionär fest, dass der heutige gesetzliche Rahmen eine längere Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung nur dann zulässt, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss (Art. 16c Abs. 3 EOG). Das löst jedoch nicht das derzeitige Problem der Mütter, die längere Zeit nach der Entbindung im Spital bleiben müssen, was ja die gleichen Folgen für sie hat, nämlich sich nicht um das Neugeborene kümmern zu können.</p><p>In Anlehnung an die heutige Regelung des EOG bei Spitalaufenthalt eines Neugeborenen und die ähnliche Initiative, die der Kanton Waadt beim Bundesparlament eingereicht hat, sollte dieses Recht auch bei einem mehr als zweiwöchigen Spitalaufenthalt der Mutter nach der Entbindung geltend gemacht werden können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 reicht der Grosse Rat des Kantons Freiburg bei der Bundesversammlung folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesbehörden werden eingeladen, die Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die nötig sind, um die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz, in der Erwerbsersatzverordnung und im Obligationenrecht zu verankern.</p>
  • Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit einer am 21. August 2020 eingereichten und begründeten Motion (2020-GC-124) ersuchte Grossrat Grégoire Kubski den Staatsrat, sich beim Bund für eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) vom 25. September 1952 im Hinblick auf eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter nach der Niederkunft einzusetzen.</p><p>Unterstützt von 15 Mitunterzeichnenden stellt der Motionär fest, dass der heutige gesetzliche Rahmen eine längere Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung nur dann zulässt, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss (Art. 16c Abs. 3 EOG). Das löst jedoch nicht das derzeitige Problem der Mütter, die längere Zeit nach der Entbindung im Spital bleiben müssen, was ja die gleichen Folgen für sie hat, nämlich sich nicht um das Neugeborene kümmern zu können.</p><p>In Anlehnung an die heutige Regelung des EOG bei Spitalaufenthalt eines Neugeborenen und die ähnliche Initiative, die der Kanton Waadt beim Bundesparlament eingereicht hat, sollte dieses Recht auch bei einem mehr als zweiwöchigen Spitalaufenthalt der Mutter nach der Entbindung geltend gemacht werden können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 reicht der Grosse Rat des Kantons Freiburg bei der Bundesversammlung folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesbehörden werden eingeladen, die Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die nötig sind, um die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz, in der Erwerbsersatzverordnung und im Obligationenrecht zu verankern.</p>
    • Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter

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