Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
- ShortId
-
23.431
- Id
-
20230431
- Updated
-
08.04.2025 23:55
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
- AdditionalIndexing
-
1221;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:</p><p>Das Bundesstrafgericht umfasst:</p><p>a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;</p><p>d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.</p>
- Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:</p><p>Das Bundesstrafgericht umfasst:</p><p>a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;</p><p>d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.</p>
- Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:</p><p>Das Bundesstrafgericht umfasst:</p><p>a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;</p><p>c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;</p><p>d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.</p>
- Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
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