Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads

ShortId
23.477
Id
20230477
Updated
24.08.2026 16:02
Language
de
Title
Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
AdditionalIndexing
24;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Im Regionalen Personenverkehr hat das BAV 2018 gemäss «Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr» die Eignung und Wirksamkeit des Instruments Solidarbürgschaft durch externe Fachleute untersuchen lassen. Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im </span>regionalen Personenverkehr (RPV)<span style="color:black;"> beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt.</span></p><p><span style="color:black;">Analog zur Bundesbürgschaft im RPV könnten damit auch die Transportunternehmen im Autoverlad und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen. Dies hilft dem Bundeshaushalt gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen. Und dies wirkt durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.</span></p><p><span style="color:black;">Da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde, könnte dieses erweitert werden und der durch den Bundesrat in der Botschaft befürchtete Aufwand hält sich in Grenzen.</span></p>
  • <p><span style="color:black;"><strong>Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) vom 22. März 1985</strong></span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Art. 18 Abs. 3<sup>bis</sup></span></p><p><span style="color:black;">Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin eine Bürgschaft gewähren, wenn dies im Interesse der Besteller ist. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen.</span></p>
  • Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Im Regionalen Personenverkehr hat das BAV 2018 gemäss «Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr» die Eignung und Wirksamkeit des Instruments Solidarbürgschaft durch externe Fachleute untersuchen lassen. Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im </span>regionalen Personenverkehr (RPV)<span style="color:black;"> beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt.</span></p><p><span style="color:black;">Analog zur Bundesbürgschaft im RPV könnten damit auch die Transportunternehmen im Autoverlad und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen. Dies hilft dem Bundeshaushalt gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen. Und dies wirkt durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.</span></p><p><span style="color:black;">Da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde, könnte dieses erweitert werden und der durch den Bundesrat in der Botschaft befürchtete Aufwand hält sich in Grenzen.</span></p>
    • <p><span style="color:black;"><strong>Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) vom 22. März 1985</strong></span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Art. 18 Abs. 3<sup>bis</sup></span></p><p><span style="color:black;">Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin eine Bürgschaft gewähren, wenn dies im Interesse der Besteller ist. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen.</span></p>
    • Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
  • Index
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    Texts
    • <p><span style="color:black;">Im Regionalen Personenverkehr hat das BAV 2018 gemäss «Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr» die Eignung und Wirksamkeit des Instruments Solidarbürgschaft durch externe Fachleute untersuchen lassen. Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im </span>regionalen Personenverkehr (RPV)<span style="color:black;"> beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt.</span></p><p><span style="color:black;">Analog zur Bundesbürgschaft im RPV könnten damit auch die Transportunternehmen im Autoverlad und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen. Dies hilft dem Bundeshaushalt gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen. Und dies wirkt durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.</span></p><p><span style="color:black;">Da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde, könnte dieses erweitert werden und der durch den Bundesrat in der Botschaft befürchtete Aufwand hält sich in Grenzen.</span></p>
    • <p><span style="color:black;"><strong>Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) vom 22. März 1985</strong></span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Art. 18 Abs. 3<sup>bis</sup></span></p><p><span style="color:black;">Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin eine Bürgschaft gewähren, wenn dies im Interesse der Besteller ist. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen.</span></p>
    • Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
  • Index
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    Texts
    • <p><span style="color:black;">Im Regionalen Personenverkehr hat das BAV 2018 gemäss «Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr» die Eignung und Wirksamkeit des Instruments Solidarbürgschaft durch externe Fachleute untersuchen lassen. Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im </span>regionalen Personenverkehr (RPV)<span style="color:black;"> beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt.</span></p><p><span style="color:black;">Analog zur Bundesbürgschaft im RPV könnten damit auch die Transportunternehmen im Autoverlad und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen. Dies hilft dem Bundeshaushalt gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen. Und dies wirkt durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.</span></p><p><span style="color:black;">Da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde, könnte dieses erweitert werden und der durch den Bundesrat in der Botschaft befürchtete Aufwand hält sich in Grenzen.</span></p>
    • <p><span style="color:black;"><strong>Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) vom 22. März 1985</strong></span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Art. 18 Abs. 3<sup>bis</sup></span></p><p><span style="color:black;">Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin eine Bürgschaft gewähren, wenn dies im Interesse der Besteller ist. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen.</span></p>
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