BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern

ShortId
23.3011
Id
20233011
Updated
20.05.2026 20:59
Language
de
Title
BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Weil Mütter nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind haben sie in der Regel eine deutlich kleinere BVG-Rente als Männer. Bei einer Haushaltbetrachtung von verheirateten Paaren ist das in der Regel praktisch kaum ein Problem. Bei einer Scheidung wird das Guthaben der Pensionskasse zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt.</p><p>Ein solches Splitting-Modell könnte an Kinder geknüpft werden. Bei verheirateten und unverheirateten Paaren kann ab Geburt eines Kindes ein 50/50-Splitting der erworbenen Altersguthaben der beiden Elternteile vorgesehen werden.</p><p>Eine solche Splitting-Lösung ist im Gegensatz zur Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften konform mit dem System der beruflichen Vorsorge, wo jede versicherte Person für seine eigene Altersvorsorge spart.</p><p>Bei Ehepartnern ohne PK müsste diese/dieser möglicherweise in die PK des anderen aufgenommen werden.</p><p>Ein solches Splitting-System wäre zudem zivilstandsunabhängig und würde eine Witwer- und Witwenrente in der zweiten Säule möglicherweise hinfällig werden lassen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im BVG ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Dabei soll das Altersguthaben bei den Pensionskassen/Vorsorgeeinrichtungen zu je 50 Prozent auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist aufzuzeigen, wie ein solches Modell ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen eine solche Anpassung auf das System der Altersvorsorge hätte.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Aeschi Thomas, de Courten, Farinelli, Glarner, Nantermod, Rüegger, Schläpfer) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
  • 20212033
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Weil Mütter nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind haben sie in der Regel eine deutlich kleinere BVG-Rente als Männer. Bei einer Haushaltbetrachtung von verheirateten Paaren ist das in der Regel praktisch kaum ein Problem. Bei einer Scheidung wird das Guthaben der Pensionskasse zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt.</p><p>Ein solches Splitting-Modell könnte an Kinder geknüpft werden. Bei verheirateten und unverheirateten Paaren kann ab Geburt eines Kindes ein 50/50-Splitting der erworbenen Altersguthaben der beiden Elternteile vorgesehen werden.</p><p>Eine solche Splitting-Lösung ist im Gegensatz zur Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften konform mit dem System der beruflichen Vorsorge, wo jede versicherte Person für seine eigene Altersvorsorge spart.</p><p>Bei Ehepartnern ohne PK müsste diese/dieser möglicherweise in die PK des anderen aufgenommen werden.</p><p>Ein solches Splitting-System wäre zudem zivilstandsunabhängig und würde eine Witwer- und Witwenrente in der zweiten Säule möglicherweise hinfällig werden lassen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im BVG ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Dabei soll das Altersguthaben bei den Pensionskassen/Vorsorgeeinrichtungen zu je 50 Prozent auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist aufzuzeigen, wie ein solches Modell ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen eine solche Anpassung auf das System der Altersvorsorge hätte.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Aeschi Thomas, de Courten, Farinelli, Glarner, Nantermod, Rüegger, Schläpfer) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern

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