Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen

ShortId
23.3022
Id
20233022
Updated
20.05.2026 21:05
Language
de
Title
Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen
AdditionalIndexing
09;66;24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gesetzesentwurf zu den Reservekraftwerken als Teil der Energiereserve eine Bestimmung aufzunehmen für eine Massnahme zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen. Folgende Fragenstellungen sind abzudecken: </p><p>a. Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge (Betriebsstunden) aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus?</p><p>b. Wie hoch sind die jährlich nötigen Fördermittel, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen (Netzzuschlag, allgemeine Bundesmittel)? </p><p>c. Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt (Auktionen, Investitionsbeiträge)? </p><p>d. Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt (EHS, Bescheinigungen)? Zudem soll auch der Einsatz sowie die Kosten von CCS-Technologien geprüft werden.</p><p>e. In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? </p>
  • Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen
State
Abschreibungsantrag liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gesetzesentwurf zu den Reservekraftwerken als Teil der Energiereserve eine Bestimmung aufzunehmen für eine Massnahme zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen. Folgende Fragenstellungen sind abzudecken: </p><p>a. Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge (Betriebsstunden) aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus?</p><p>b. Wie hoch sind die jährlich nötigen Fördermittel, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen (Netzzuschlag, allgemeine Bundesmittel)? </p><p>c. Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt (Auktionen, Investitionsbeiträge)? </p><p>d. Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt (EHS, Bescheinigungen)? Zudem soll auch der Einsatz sowie die Kosten von CCS-Technologien geprüft werden.</p><p>e. In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? </p>
    • Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen

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