Unsere Pflegeheime unterstützen

ShortId
23.3048
Id
20233048
Updated
10.04.2024 15:08
Language
de
Title
Unsere Pflegeheime unterstützen
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss der Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat die Pandemie viele sozialmedizinische Institutionen und insbesondere die Alters- und Pflegeheime zum Teil unvorbereitet getroffen. Zwar gab es in den meisten Einrichtungen Fachpersonen, die für Hygienethemen verantwortlich waren. Zentrale Aspekte wie Besuchsregelungen, Vorgehen bei Ansteckungen, Isolation von Infizierten sowie Schulung des Personals im Umgang mit Schutzmaterial waren in den meisten Alters- und Pflegeheimen aber nicht definiert. In den ersten Monaten der Pandemie fehlte es zudem an geeignetem Schutzmaterial. Den Heimleitungen wie auch den Behörden war es zu Beginn der Pandemie kaum möglich, sinnvolle und vorausschauende Risikoeinschätzungen zu machen und geeignete Massnahmen abzuleiten (vgl. <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Das BAG &gt; Evaluationsberichte &gt; Übertragbare Krankheiten).</p><p>2. Solange der Bund keine verbindlichen Regeln gemäss Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe d des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) erlässt, sind die Kantone dafür zuständig, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen in Institutionen zu ergreifen. Als Aufsichtsorgane für die Spitäler und die Alters-, Pflege- und Betreuungsinstitutionen sind sie gehalten, verbindliche Regeln mit Ausnahmen für begründete Einzelfälle zu erlassen. In jedem Fall ist es an den Kantonen, die Leitungen von Institutionen bezüglich der Regeln zu beraten, zu schulen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2024 einen Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3721 Gysi "Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise" und 20.3724 Wehrli "Covid-19. Situation für ältere Menschen" vorlegen, in dem die Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen und die möglichen Handlungsfelder umfassend aufzeigt werden.</p><p>3. Das BAG hat in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Stakeholdern ab März 2020 Empfehlungen zur Infektionsprävention und -kontrolle (IPC) zuhanden der sozialmedizinischen Institutionen erstellt und bis heute kontinuierlich aktualisiert. Die Kantone und die sozialmedizinischen Institutionen waren und sind für die Umsetzung dieser Empfehlungen zuständig. Diese Empfehlungen sollen neu nicht nur für Covid-19, sondern generell für virale respiratorische Erreger verfasst werden und Best-Practice-Empfehlungen zur IPC enthalten. Im Rahmen der Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (NOSO) sowie der Nationalen Strategie zur Prävention der saisonalen Grippe (GRIPS) wurde zudem ein Fachgremium von Expertinnen und Experten der Infektionsprävention, Heimärztinnen und -ärzten, Infektiologinnen und Infektiologen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Heimleitungen, Pflege- und Betreuungspersonal, Branchenverbänden sowie Bund und Kantonen gegründet. Damit ist ein wichtiger Schritt zum Aufbau eines ganzheitlichen Infektionsmanagements in sozialmedizinischen Institutionen bereits erfolgt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine landesweite Standardisierung in Bezug auf diplomierte Pflegefachpersonen zu starr wäre und die Berücksichtigung der verschiedenen spezifischen Rahmenbedingungen in den einzelnen Alters- und Pflegeheimen verunmöglichen würde. Er ist sich jedoch bewusst, dass ausreichend qualifiziertes und angemessen eingesetztes Pflegepersonal ein zentrales Element ist, um die Versorgungsqualität gemäss dem neuen Artikel 117b der Bundesverfassung zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 25. Januar 2023 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative die Verbände der Leistungserbringer dazu verpflichtet werden sollen, gemeinsam Empfehlungen für einen Skill-Grade-Mix in den einzelnen Versorgungsbereichen auszuarbeiten. Der Skill-Grade-Mix beinhaltet den ausgewogenen Einsatz von Pflegenden mit verschiedenen Bildungsabschlüssen und Kenntnissen und erlaubt mehr Flexibilität als eine Vorgabe, die sich nur auf diplomierte Pflegefachpersonen bezieht. Es wird im Rahmen der Erarbeitung der entsprechenden neuen bundesgesetzlichen Grundlagen noch zu prüfen sein, ob diese Empfehlungen für die einzelnen Leistungserbringer verbindlich erklärt werden sollen.</p><p>Mit der Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit haben die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer die Aufgabe erhalten, gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen (Qualitätsverträge; Art. 58a KVG) - diese Vorgabe gilt auch für die sozialmedizinischen Einrichtungen, die zulasten der Krankenversicherung abrechnen. Durch die Einigung auf Normen, Standards, Richtlinien und Best Practices soll mit den Qualitätsverträgen auf nationaler Ebene eine Standardisierung der Qualität erreicht werden. Damit sind die Voraussetzungen für die geforderte Standardisierung bereits vorhanden.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer angemessenen und spezifischen Ausbildung des Pflegepersonals in den Alters- und Pflegeheimen. Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, neue Ausbildungsgänge zu schaffen. Das Schweizer Bildungssystem bietet auf allen seinen Stufen Möglichkeiten zur beruflichen Qualifikation des Pflegepersonals in den Alters- und Pflegeheimen. Auf der Stufe der beruflichen Grundbildung: Assistentin Gesundheit und Soziales / Assistent Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest und Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Fachrichtung Menschen im Alter. Auf der Stufe der höheren Berufsbildung: Fachfrau Langzeitpflege und -betreuung / Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Während der Pandemie waren die Pflegeheime mit der Bewältigung epidemiologischer, hygienischer oder ethischer Probleme auf sich allein gestellt. Das geht aus einem Expertenbericht hervor. In diesem wird festgehalten, dass die Zahl der erfassten schweren Verläufe oder Todesfälle durch Covid-19 bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen höher war als bei älteren Menschen, die nicht in einer Einrichtung lebten. Das wird durch die Daten des BAG bestätigt. Laut dem BAG haben sich 43 Prozent der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 bis Ende April 2022 in einem Pflegeheim ereignet.</p><p>Viele Einrichtungen haben nicht die nötige Unterstützung erhalten, um die Krise zu bewältigen und die Entscheidungen der Behörden umzusetzen. Einen Plan für den Umgang mit Epidemien in Pflegeheimen gab es nicht. Dadurch konnte ein Mangel an Koordination und Kohärenz im Umgang mit Ansteckungen innerhalb der Einrichtungen festgestellt werden. Die ohnehin schon schwierige Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Pflegeheimen hat sich während der Pandemie weiter verschlechtert, insbesondere der Informationsaustausch.</p><p>Ausserdem hat sich die Arbeitsbelastung, die bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie hoch war, in diesem Zeitraum weiter erhöht. Die Behandlung in Pflegeheimen ist komplex und erfordert spezifische Kompetenzen in den Bereichen Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliative Care. Der Bericht verweist jedoch auf die unzureichende Ausbildung des Betreuungspersonals und den Mangel an Pflegepersonal.</p><p>Es darf nicht sein, dass ältere Menschen in der Schweiz vom Gesundheitssystem vernachlässigt werden. Sie haben ein Recht auf ein würdiges Lebensende. Wir sollten aus der Pandemie lernen und unsere Pflegeheime mit den nötigen Ressourcen ausstatten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hätten die Probleme, mit denen die Pflegeheime während der Pandemie konfrontiert waren, antizipiert werden können?</p><p>2. Welche Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, einen Plan für den Umgang mit Epidemien auszuarbeiten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die in der Pflege und für das ausgebildete Fachpersonal in Pflegeheimen geltenden Praktiken und Qualitätskriterien zu standardisieren?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Pflegeberuf mit der Schaffung einer spezifischen Ausbildung für Angestellte von Pflegeheimen aufzuwerten?</p>
  • Unsere Pflegeheime unterstützen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss der Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat die Pandemie viele sozialmedizinische Institutionen und insbesondere die Alters- und Pflegeheime zum Teil unvorbereitet getroffen. Zwar gab es in den meisten Einrichtungen Fachpersonen, die für Hygienethemen verantwortlich waren. Zentrale Aspekte wie Besuchsregelungen, Vorgehen bei Ansteckungen, Isolation von Infizierten sowie Schulung des Personals im Umgang mit Schutzmaterial waren in den meisten Alters- und Pflegeheimen aber nicht definiert. In den ersten Monaten der Pandemie fehlte es zudem an geeignetem Schutzmaterial. Den Heimleitungen wie auch den Behörden war es zu Beginn der Pandemie kaum möglich, sinnvolle und vorausschauende Risikoeinschätzungen zu machen und geeignete Massnahmen abzuleiten (vgl. <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Das BAG &gt; Evaluationsberichte &gt; Übertragbare Krankheiten).</p><p>2. Solange der Bund keine verbindlichen Regeln gemäss Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe d des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) erlässt, sind die Kantone dafür zuständig, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen in Institutionen zu ergreifen. Als Aufsichtsorgane für die Spitäler und die Alters-, Pflege- und Betreuungsinstitutionen sind sie gehalten, verbindliche Regeln mit Ausnahmen für begründete Einzelfälle zu erlassen. In jedem Fall ist es an den Kantonen, die Leitungen von Institutionen bezüglich der Regeln zu beraten, zu schulen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2024 einen Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3721 Gysi "Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise" und 20.3724 Wehrli "Covid-19. Situation für ältere Menschen" vorlegen, in dem die Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen und die möglichen Handlungsfelder umfassend aufzeigt werden.</p><p>3. Das BAG hat in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Stakeholdern ab März 2020 Empfehlungen zur Infektionsprävention und -kontrolle (IPC) zuhanden der sozialmedizinischen Institutionen erstellt und bis heute kontinuierlich aktualisiert. Die Kantone und die sozialmedizinischen Institutionen waren und sind für die Umsetzung dieser Empfehlungen zuständig. Diese Empfehlungen sollen neu nicht nur für Covid-19, sondern generell für virale respiratorische Erreger verfasst werden und Best-Practice-Empfehlungen zur IPC enthalten. Im Rahmen der Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (NOSO) sowie der Nationalen Strategie zur Prävention der saisonalen Grippe (GRIPS) wurde zudem ein Fachgremium von Expertinnen und Experten der Infektionsprävention, Heimärztinnen und -ärzten, Infektiologinnen und Infektiologen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Heimleitungen, Pflege- und Betreuungspersonal, Branchenverbänden sowie Bund und Kantonen gegründet. Damit ist ein wichtiger Schritt zum Aufbau eines ganzheitlichen Infektionsmanagements in sozialmedizinischen Institutionen bereits erfolgt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine landesweite Standardisierung in Bezug auf diplomierte Pflegefachpersonen zu starr wäre und die Berücksichtigung der verschiedenen spezifischen Rahmenbedingungen in den einzelnen Alters- und Pflegeheimen verunmöglichen würde. Er ist sich jedoch bewusst, dass ausreichend qualifiziertes und angemessen eingesetztes Pflegepersonal ein zentrales Element ist, um die Versorgungsqualität gemäss dem neuen Artikel 117b der Bundesverfassung zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 25. Januar 2023 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative die Verbände der Leistungserbringer dazu verpflichtet werden sollen, gemeinsam Empfehlungen für einen Skill-Grade-Mix in den einzelnen Versorgungsbereichen auszuarbeiten. Der Skill-Grade-Mix beinhaltet den ausgewogenen Einsatz von Pflegenden mit verschiedenen Bildungsabschlüssen und Kenntnissen und erlaubt mehr Flexibilität als eine Vorgabe, die sich nur auf diplomierte Pflegefachpersonen bezieht. Es wird im Rahmen der Erarbeitung der entsprechenden neuen bundesgesetzlichen Grundlagen noch zu prüfen sein, ob diese Empfehlungen für die einzelnen Leistungserbringer verbindlich erklärt werden sollen.</p><p>Mit der Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit haben die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer die Aufgabe erhalten, gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen (Qualitätsverträge; Art. 58a KVG) - diese Vorgabe gilt auch für die sozialmedizinischen Einrichtungen, die zulasten der Krankenversicherung abrechnen. Durch die Einigung auf Normen, Standards, Richtlinien und Best Practices soll mit den Qualitätsverträgen auf nationaler Ebene eine Standardisierung der Qualität erreicht werden. Damit sind die Voraussetzungen für die geforderte Standardisierung bereits vorhanden.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer angemessenen und spezifischen Ausbildung des Pflegepersonals in den Alters- und Pflegeheimen. Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, neue Ausbildungsgänge zu schaffen. Das Schweizer Bildungssystem bietet auf allen seinen Stufen Möglichkeiten zur beruflichen Qualifikation des Pflegepersonals in den Alters- und Pflegeheimen. Auf der Stufe der beruflichen Grundbildung: Assistentin Gesundheit und Soziales / Assistent Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest und Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Fachrichtung Menschen im Alter. Auf der Stufe der höheren Berufsbildung: Fachfrau Langzeitpflege und -betreuung / Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Während der Pandemie waren die Pflegeheime mit der Bewältigung epidemiologischer, hygienischer oder ethischer Probleme auf sich allein gestellt. Das geht aus einem Expertenbericht hervor. In diesem wird festgehalten, dass die Zahl der erfassten schweren Verläufe oder Todesfälle durch Covid-19 bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen höher war als bei älteren Menschen, die nicht in einer Einrichtung lebten. Das wird durch die Daten des BAG bestätigt. Laut dem BAG haben sich 43 Prozent der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 bis Ende April 2022 in einem Pflegeheim ereignet.</p><p>Viele Einrichtungen haben nicht die nötige Unterstützung erhalten, um die Krise zu bewältigen und die Entscheidungen der Behörden umzusetzen. Einen Plan für den Umgang mit Epidemien in Pflegeheimen gab es nicht. Dadurch konnte ein Mangel an Koordination und Kohärenz im Umgang mit Ansteckungen innerhalb der Einrichtungen festgestellt werden. Die ohnehin schon schwierige Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Pflegeheimen hat sich während der Pandemie weiter verschlechtert, insbesondere der Informationsaustausch.</p><p>Ausserdem hat sich die Arbeitsbelastung, die bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie hoch war, in diesem Zeitraum weiter erhöht. Die Behandlung in Pflegeheimen ist komplex und erfordert spezifische Kompetenzen in den Bereichen Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliative Care. Der Bericht verweist jedoch auf die unzureichende Ausbildung des Betreuungspersonals und den Mangel an Pflegepersonal.</p><p>Es darf nicht sein, dass ältere Menschen in der Schweiz vom Gesundheitssystem vernachlässigt werden. Sie haben ein Recht auf ein würdiges Lebensende. Wir sollten aus der Pandemie lernen und unsere Pflegeheime mit den nötigen Ressourcen ausstatten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hätten die Probleme, mit denen die Pflegeheime während der Pandemie konfrontiert waren, antizipiert werden können?</p><p>2. Welche Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, einen Plan für den Umgang mit Epidemien auszuarbeiten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die in der Pflege und für das ausgebildete Fachpersonal in Pflegeheimen geltenden Praktiken und Qualitätskriterien zu standardisieren?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Pflegeberuf mit der Schaffung einer spezifischen Ausbildung für Angestellte von Pflegeheimen aufzuwerten?</p>
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