Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Grevio und des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention

ShortId
23.3331
Id
20233331
Updated
31.08.2023 16:20
Language
de
Title
Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Grevio und des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention
AdditionalIndexing
08;10;04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG koordiniert als nationale Koordinierungsstelle gemäss Artikel 10 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) die Umsetzung der Vorschläge der Expertinnen- und Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) sowie der Empfehlungen des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention. Die Schweiz wird dem Europarat im Dezember 2025 über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten; dieser Bericht wird öffentlich zugänglich sein.</p><p>In den Kommentaren der Schweiz zum Evaluationsbericht von GREVIO, die der Bundesrat am 2. November 2022 verabschiedet hat (<a href="http://www.ebg.admin.ch">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen Internationales &gt; Istanbul-Konvention), sind die laufenden und geplanten Massnahmen zur Umsetzung der Vorschläge und Empfehlungen der zuständigen Stellen (aller föderalen Ebenen) erwähnt.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 (NAP IK) wird im Hinblick auf die Zwischenberichterstattung 2024 geprüft, ob und welche weiteren Massnahmen oder Schwerpunkte zur Umsetzung der Vorschläge von GREVIO aufgenommen werden sollen. Dieser Zwischenbericht zum NAP IK wird ebenfalls öffentlich zugänglich sein.</p><p>Das Umsetzungskonzept zur Istanbul-Konvention vom 29. Oktober 2018 (<a href="http://www.ebg.admin.ch">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen Internationales &gt; Istanbul-Konvention) benennt die Gremien und regelt die Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Stellen aller föderaler Ebenen. Auf Bundesebene sichert die Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IDA IK) die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen involvierten Bundesämtern. Aktuell nehmen elf Ämter aus vier Departementen Einsitz in der IDA IK.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das unabhängige Gremium von Expertinnen und Experten des Europarats wie auch das Staaten-Komitee hat der Schweiz Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Istanbul-Konvention zukommen lassen. Die Empfehlungen betreffen auch die Bundesebene und damit Bundesämter aus unterschiedlichen Departementen.</p><p>- Wie und mit welchem Fahrplan planen die jeweils zuständigen Bundesämter, vorliegende Empfehlungen von GREVIO und vom Staatenkomitee umzusetzen?</p><p>- Wird das Parlament regelmässig über den Stand der Umsetzung der einzelnen Empfehlungen informiert werden?</p><p>- Wie wird die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bundesämter koordiniert?</p>
  • Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Grevio und des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG koordiniert als nationale Koordinierungsstelle gemäss Artikel 10 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) die Umsetzung der Vorschläge der Expertinnen- und Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) sowie der Empfehlungen des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention. Die Schweiz wird dem Europarat im Dezember 2025 über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten; dieser Bericht wird öffentlich zugänglich sein.</p><p>In den Kommentaren der Schweiz zum Evaluationsbericht von GREVIO, die der Bundesrat am 2. November 2022 verabschiedet hat (<a href="http://www.ebg.admin.ch">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen Internationales &gt; Istanbul-Konvention), sind die laufenden und geplanten Massnahmen zur Umsetzung der Vorschläge und Empfehlungen der zuständigen Stellen (aller föderalen Ebenen) erwähnt.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 (NAP IK) wird im Hinblick auf die Zwischenberichterstattung 2024 geprüft, ob und welche weiteren Massnahmen oder Schwerpunkte zur Umsetzung der Vorschläge von GREVIO aufgenommen werden sollen. Dieser Zwischenbericht zum NAP IK wird ebenfalls öffentlich zugänglich sein.</p><p>Das Umsetzungskonzept zur Istanbul-Konvention vom 29. Oktober 2018 (<a href="http://www.ebg.admin.ch">www.ebg.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen Internationales &gt; Istanbul-Konvention) benennt die Gremien und regelt die Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Stellen aller föderaler Ebenen. Auf Bundesebene sichert die Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IDA IK) die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen involvierten Bundesämtern. Aktuell nehmen elf Ämter aus vier Departementen Einsitz in der IDA IK.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das unabhängige Gremium von Expertinnen und Experten des Europarats wie auch das Staaten-Komitee hat der Schweiz Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Istanbul-Konvention zukommen lassen. Die Empfehlungen betreffen auch die Bundesebene und damit Bundesämter aus unterschiedlichen Departementen.</p><p>- Wie und mit welchem Fahrplan planen die jeweils zuständigen Bundesämter, vorliegende Empfehlungen von GREVIO und vom Staatenkomitee umzusetzen?</p><p>- Wird das Parlament regelmässig über den Stand der Umsetzung der einzelnen Empfehlungen informiert werden?</p><p>- Wie wird die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bundesämter koordiniert?</p>
    • Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Grevio und des Staatenkomitees zur Istanbul-Konvention

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