Auswirkungen der Anleihe der SNB auf den Bundeshaushalt

ShortId
23.3363
Id
20233363
Updated
10.04.2024 15:07
Language
de
Title
Auswirkungen der Anleihe der SNB auf den Bundeshaushalt
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SNB gewährt im Zusammenhang mit der Credit Suisse / UBS Liquiditätshilfen in verschiedenen Formen. Bei den Liquiditätshilfen handelt es sich nicht um Zuschüsse sondern um Kredite, die gegen unterschiedliche Konditionen hinsichtlich Zins und Besicherung gewährt werden. Diese haben aktuell keinen Einfluss auf das Ergebnis der SNB. Auch für den hypothetischen Fall, dass die Credit Suisse diese Darlehen nicht mehr zurückzahlen könnte, ist die SNB aufgrund der vorhandenen Sicherheiten vor einem Verlust gut geschützt. Dementsprechend haben diese Darlehen mit einer grossen Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung der SNB.</p><p>Im Detail gewährt die Nationalbank ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen (ELA), für die als Sicherheiten Schweizer Hypotheken an die Nationalbank übertragen oder Wertschriften verpfändet werden müssen.</p><p>Mit der Notverordnung vom 16. März 2023 wurde zudem eine neue Form von Liquiditätshilfe geschaffen (ELA+), die von der Credit Suisse und der UBS ohne Hinterlegung von Sicherheiten in Anspruch genommen werden kann. Sie ist jedoch mit einem Konkursprivileg ausgestattet. Das Konkursprivileg bedeutet, dass in einem Konkursfall die Forderung der SNB mit hoher Priorität zurückbezahlt würde. Nur wenige andere Forderungen haben gegenüber dem Darlehen der SNB Vorrang, beispielsweise Löhne oder die unter dem Einlegerschutz gesicherten Einlagen. Diese Liquiditätshilfe ist begrenzt auf 100 Milliarden.</p><p>Darüber hinaus kann die SNB der Credit Suisse im Rahmen eines so genannten Public Liquidity Backstops (PLB) Liquiditätshilfe-Darlehen in der Höhe von bis zu 100 Mrd. Franken zur Verfügung stellen. Dieses Liquiditätsinstrument wurde ebenfalls durch eine Notverordnung geschaffen. Es ist gegenüber der SNB durch eine Bundesgarantie abgesichert und ist auch mit einem Konkursprivileg ausgestattet.</p><p>Zu a, c) Die Liquiditätshilfen der SNB im Rahmen von ELA sowie jene im Rahmen des PLB sind - wie ausgeführt - besichert. Die Liquiditätshilfe unter der ELA+ Fazilität ist nicht besichert, aber mit einem Konkursprivileg abgesichert, was das Risiko für einen Forderungsausfall der SNB für ELA+ minimiert. Folglich sind im Rahmen dieser Liquiditätshilfen keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Gewinnentwicklung der SNB und somit auf allfällige Ausschüttungen auf Bund und Kantone zu erwarten.</p><p>Zu b) Die Bildung der Rückstellungen für Währungsreserven und Funktion dieser Rückstellungen sowie der Ausschüttungsreserve stellt die SNB regelmässig in ihrem Geschäftsbericht (<a href="https://www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2022_komplett/source/annrep_2022_komplett.de.pdf">SNB Geschäftsbericht 2022, S. 100f)</a> dar. Der Bundesrat hat sich bereits in verschiedenen Vorstössen (z.B. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203250">Mo. 20.3250</a>; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203325">Ip. 20.3325</a>) mit dem Thema befasst. Aufgrund der Missverständnisse und Unklarheiten in der politischen Diskussion hat die SNB 2021 ihre Kommunikation diesbezüglich erweitert und präzisiert. Neben dem Aktienkapital bilden die Rückstellungen für Währungsreserven und die Ausschüttungsreserve (Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus den Vorjahren) zusammen das Eigenkapital der Nationalbank. Die Rückstellungen für Währungsreserven entsprechen der angestrebten Höhe des Eigenkapitals. Sie werden jährlich alimentiert und sollen sicherstellen, dass die SNB über eine solide Eigenkapitalbasis verfügt, um auch hohe Verluste zu absorbieren. Für die Festlegung der jährlichen Zuweisung wird das Doppelte des durchschnittlichen nominalen Wachstums des Bruttoinlandprodukts (BIP) der letzten fünf Jahre herangezogen. Angesichts der gestiegenen Bilanzsumme der SNB wurde 2020 eine Mindestzuweisung von 10 Prozent beschlossen. Die Festlegung der Rückstellungen liegt in der Verantwortung der SNB (Art. 42 Abs. 2 Bst. d NBG).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die SNB hat angekündigt der Crédit Suisse eine Anleihe von 50 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Im Gesamtvolumen der SNB entspricht dies einem kleinem Anteil.</p><p>Doch im September 2022 hat die SNB verkündet auf Ausschüttungen an Bund und Kantone zu verzichten wegen fehlender Gewinne. Dies obwohl die Reserven weiterhin hoch sind. Ab wann wieder mit Ausschüttungen zu rechnen ist, ist derzeit nicht bekannt.</p><p>Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>a. Hat die "Bankenrettung" Auswirkungen auf die Reservebildung? </p><p>b. Wie kann die SNB künftig mehr Transparenz über die Reservebildung gewährleisten?</p><p>c. Kann der Bundesrat bereits einschätzen, ob die Anleihe der SNB für künftige Ausschüttungen an den Bundeshaushalt und die Kantone haben?</p>
  • Auswirkungen der Anleihe der SNB auf den Bundeshaushalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SNB gewährt im Zusammenhang mit der Credit Suisse / UBS Liquiditätshilfen in verschiedenen Formen. Bei den Liquiditätshilfen handelt es sich nicht um Zuschüsse sondern um Kredite, die gegen unterschiedliche Konditionen hinsichtlich Zins und Besicherung gewährt werden. Diese haben aktuell keinen Einfluss auf das Ergebnis der SNB. Auch für den hypothetischen Fall, dass die Credit Suisse diese Darlehen nicht mehr zurückzahlen könnte, ist die SNB aufgrund der vorhandenen Sicherheiten vor einem Verlust gut geschützt. Dementsprechend haben diese Darlehen mit einer grossen Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung der SNB.</p><p>Im Detail gewährt die Nationalbank ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen (ELA), für die als Sicherheiten Schweizer Hypotheken an die Nationalbank übertragen oder Wertschriften verpfändet werden müssen.</p><p>Mit der Notverordnung vom 16. März 2023 wurde zudem eine neue Form von Liquiditätshilfe geschaffen (ELA+), die von der Credit Suisse und der UBS ohne Hinterlegung von Sicherheiten in Anspruch genommen werden kann. Sie ist jedoch mit einem Konkursprivileg ausgestattet. Das Konkursprivileg bedeutet, dass in einem Konkursfall die Forderung der SNB mit hoher Priorität zurückbezahlt würde. Nur wenige andere Forderungen haben gegenüber dem Darlehen der SNB Vorrang, beispielsweise Löhne oder die unter dem Einlegerschutz gesicherten Einlagen. Diese Liquiditätshilfe ist begrenzt auf 100 Milliarden.</p><p>Darüber hinaus kann die SNB der Credit Suisse im Rahmen eines so genannten Public Liquidity Backstops (PLB) Liquiditätshilfe-Darlehen in der Höhe von bis zu 100 Mrd. Franken zur Verfügung stellen. Dieses Liquiditätsinstrument wurde ebenfalls durch eine Notverordnung geschaffen. Es ist gegenüber der SNB durch eine Bundesgarantie abgesichert und ist auch mit einem Konkursprivileg ausgestattet.</p><p>Zu a, c) Die Liquiditätshilfen der SNB im Rahmen von ELA sowie jene im Rahmen des PLB sind - wie ausgeführt - besichert. Die Liquiditätshilfe unter der ELA+ Fazilität ist nicht besichert, aber mit einem Konkursprivileg abgesichert, was das Risiko für einen Forderungsausfall der SNB für ELA+ minimiert. Folglich sind im Rahmen dieser Liquiditätshilfen keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Gewinnentwicklung der SNB und somit auf allfällige Ausschüttungen auf Bund und Kantone zu erwarten.</p><p>Zu b) Die Bildung der Rückstellungen für Währungsreserven und Funktion dieser Rückstellungen sowie der Ausschüttungsreserve stellt die SNB regelmässig in ihrem Geschäftsbericht (<a href="https://www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2022_komplett/source/annrep_2022_komplett.de.pdf">SNB Geschäftsbericht 2022, S. 100f)</a> dar. Der Bundesrat hat sich bereits in verschiedenen Vorstössen (z.B. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203250">Mo. 20.3250</a>; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203325">Ip. 20.3325</a>) mit dem Thema befasst. Aufgrund der Missverständnisse und Unklarheiten in der politischen Diskussion hat die SNB 2021 ihre Kommunikation diesbezüglich erweitert und präzisiert. Neben dem Aktienkapital bilden die Rückstellungen für Währungsreserven und die Ausschüttungsreserve (Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus den Vorjahren) zusammen das Eigenkapital der Nationalbank. Die Rückstellungen für Währungsreserven entsprechen der angestrebten Höhe des Eigenkapitals. Sie werden jährlich alimentiert und sollen sicherstellen, dass die SNB über eine solide Eigenkapitalbasis verfügt, um auch hohe Verluste zu absorbieren. Für die Festlegung der jährlichen Zuweisung wird das Doppelte des durchschnittlichen nominalen Wachstums des Bruttoinlandprodukts (BIP) der letzten fünf Jahre herangezogen. Angesichts der gestiegenen Bilanzsumme der SNB wurde 2020 eine Mindestzuweisung von 10 Prozent beschlossen. Die Festlegung der Rückstellungen liegt in der Verantwortung der SNB (Art. 42 Abs. 2 Bst. d NBG).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die SNB hat angekündigt der Crédit Suisse eine Anleihe von 50 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Im Gesamtvolumen der SNB entspricht dies einem kleinem Anteil.</p><p>Doch im September 2022 hat die SNB verkündet auf Ausschüttungen an Bund und Kantone zu verzichten wegen fehlender Gewinne. Dies obwohl die Reserven weiterhin hoch sind. Ab wann wieder mit Ausschüttungen zu rechnen ist, ist derzeit nicht bekannt.</p><p>Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>a. Hat die "Bankenrettung" Auswirkungen auf die Reservebildung? </p><p>b. Wie kann die SNB künftig mehr Transparenz über die Reservebildung gewährleisten?</p><p>c. Kann der Bundesrat bereits einschätzen, ob die Anleihe der SNB für künftige Ausschüttungen an den Bundeshaushalt und die Kantone haben?</p>
    • Auswirkungen der Anleihe der SNB auf den Bundeshaushalt

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