Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung

ShortId
23.3366
Id
20233366
Updated
31.08.2023 16:26
Language
de
Title
Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung
AdditionalIndexing
28;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die demografische Entwicklung, die Entwicklungen in der Betreuung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen, die Kosten für Pflege und Unterstützung in Institutionen oder zu Hause sowie die Erwartungen der Betroffenen (Recht auf Selbstbestimmung) kommt dem Wohnen und der Betreuung zu Hause eine zentrale Bedeutung zu. Verschiedene Organisationen aus dem Alters- und dem Behindertenbereich befassen sich mit diesem Anliegen und suchen nach konkreten Lösungen. So fordern sie, die Betreuung zu Hause auszubauen und den betroffenen Personen eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten. Dies verlangt auch die UNO-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist.</p><p>Mehrere parlamentarische Vorstösse thematisieren die Betreuung zu Hause und das Wohnen (parlamentarische Initiative Lohr 12.409 zum Assistenzbeitrag der IV, Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen"). Gegenwärtig laufen Diskussionen über die Hilflosenentschädigung. Die Kantone (SODK) haben die Arbeit an diesem Thema aufgenommen. In der im März 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Behindertenpolitik 2023-2026 bildet das Wohnen eines der Schwerpunktprogramme. Dabei soll der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen besonderes Augenmerk geschenkt werden.</p><p>Angesichts der Vielfalt an Überlegungen und Initiativen (aus Politik und von privaten Organisationen) ist es wichtig, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, um daraus koordinierte und kohärente Aktionen zu entwickeln. Es ist also notwendig, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, die Verteilung der Zuständigkeiten zu analysieren und die Finanzströme zu ermitteln und dabei die Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung auf Bundes- und Kantonsebene zu berücksichtigen. In diesem komplexen Kontext braucht es eine nationale Strategie, die vom Bund gesteuert werden muss. </p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Betreuung und Wohnen in den Bereichen Alter und Behinderung Aspekte sind, die in den nächsten Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen und durch den demografischen Wandel, insbesondere durch die Alterung der Bevölkerung beeinflusst werden. Der Bundesrat ist hingegen der Ansicht, dass zur Bewältigung dieser Problematik nicht eine neue nationale Strategie erforderlich ist, die vom Bund koordiniert wird. Die laufenden Arbeiten und die bestehenden Institutionen ermöglichen dies bereits. So beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Behindertenpolitik 2023-2026 ein Schwerpunktprogramm zum Thema Wohnen zu erstellen. Dabei soll die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen gefördert sowie bedarfsgerechte und individuell gewählte Unterstützung beim Wohnen ermöglicht werden. Das Programm leistet einen Beitrag an die Koordination der Massnahmen von Bund und Kantonen und schafft Grundlagen für eine kohärente Weiterentwicklung des Wohnens und des selbstbestimmten Lebens. Zudem ergeben sich aus der Bearbeitung der Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen" konkrete Antworten auf die hier vorliegende Fragestellung. Daneben sind die Kantone mit der Initiative der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in dieser Thematik aktiv. Die SODK hat 2018 ein entsprechendes Projekt lanciert, welches das betreute und begleitete Wohnen fördern soll. Die Einführung einer zusätzlichen Strategie würde das Risiko bergen, dass mehr Verwirrung in einem bereits sehr komplexen Bereich geschaffen würde womöglich noch verbunden mit Mehrausgaben. Die Frage des Verbleibs in der eigenen Wohnung betrifft ausschliesslich kantonales Recht. Artikel 112c der Bundesverfassung (SR 101) legt fest, dass die Kantone für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause sorgen. Eine nationale Strategie unter Federführung des Bundes ist angesichts der Hauptzuständigkeit der Kantone in diesem Bereich nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat hat diesen Aspekt in seinen Stellungnahmen zu verschiedenen Vorstössen (u.a. Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen" oder Postulat 22.4262 "Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen") deutlich hervorgehoben. Angesichts der klaren Kompetenzverteilung und der zahlreichen bereits ergriffenen Massnahmen, die in diesem Bereich unternommen werden, besteht für den Bundesrat kein Anlass zur Entwicklung einer nationalen Strategie.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den Akteuren der Zivilgesellschaft (subventionierte Organisationen) eine nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung auszuarbeiten. Dabei berücksichtigt er sowohl die sozialpolitische Dimension als auch den Gesundheitsaspekt.</p>
  • Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20233222
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die demografische Entwicklung, die Entwicklungen in der Betreuung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen, die Kosten für Pflege und Unterstützung in Institutionen oder zu Hause sowie die Erwartungen der Betroffenen (Recht auf Selbstbestimmung) kommt dem Wohnen und der Betreuung zu Hause eine zentrale Bedeutung zu. Verschiedene Organisationen aus dem Alters- und dem Behindertenbereich befassen sich mit diesem Anliegen und suchen nach konkreten Lösungen. So fordern sie, die Betreuung zu Hause auszubauen und den betroffenen Personen eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten. Dies verlangt auch die UNO-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist.</p><p>Mehrere parlamentarische Vorstösse thematisieren die Betreuung zu Hause und das Wohnen (parlamentarische Initiative Lohr 12.409 zum Assistenzbeitrag der IV, Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen"). Gegenwärtig laufen Diskussionen über die Hilflosenentschädigung. Die Kantone (SODK) haben die Arbeit an diesem Thema aufgenommen. In der im März 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Behindertenpolitik 2023-2026 bildet das Wohnen eines der Schwerpunktprogramme. Dabei soll der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen besonderes Augenmerk geschenkt werden.</p><p>Angesichts der Vielfalt an Überlegungen und Initiativen (aus Politik und von privaten Organisationen) ist es wichtig, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, um daraus koordinierte und kohärente Aktionen zu entwickeln. Es ist also notwendig, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, die Verteilung der Zuständigkeiten zu analysieren und die Finanzströme zu ermitteln und dabei die Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung auf Bundes- und Kantonsebene zu berücksichtigen. In diesem komplexen Kontext braucht es eine nationale Strategie, die vom Bund gesteuert werden muss. </p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Betreuung und Wohnen in den Bereichen Alter und Behinderung Aspekte sind, die in den nächsten Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen und durch den demografischen Wandel, insbesondere durch die Alterung der Bevölkerung beeinflusst werden. Der Bundesrat ist hingegen der Ansicht, dass zur Bewältigung dieser Problematik nicht eine neue nationale Strategie erforderlich ist, die vom Bund koordiniert wird. Die laufenden Arbeiten und die bestehenden Institutionen ermöglichen dies bereits. So beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Behindertenpolitik 2023-2026 ein Schwerpunktprogramm zum Thema Wohnen zu erstellen. Dabei soll die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen gefördert sowie bedarfsgerechte und individuell gewählte Unterstützung beim Wohnen ermöglicht werden. Das Programm leistet einen Beitrag an die Koordination der Massnahmen von Bund und Kantonen und schafft Grundlagen für eine kohärente Weiterentwicklung des Wohnens und des selbstbestimmten Lebens. Zudem ergeben sich aus der Bearbeitung der Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen" konkrete Antworten auf die hier vorliegende Fragestellung. Daneben sind die Kantone mit der Initiative der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in dieser Thematik aktiv. Die SODK hat 2018 ein entsprechendes Projekt lanciert, welches das betreute und begleitete Wohnen fördern soll. Die Einführung einer zusätzlichen Strategie würde das Risiko bergen, dass mehr Verwirrung in einem bereits sehr komplexen Bereich geschaffen würde womöglich noch verbunden mit Mehrausgaben. Die Frage des Verbleibs in der eigenen Wohnung betrifft ausschliesslich kantonales Recht. Artikel 112c der Bundesverfassung (SR 101) legt fest, dass die Kantone für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause sorgen. Eine nationale Strategie unter Federführung des Bundes ist angesichts der Hauptzuständigkeit der Kantone in diesem Bereich nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat hat diesen Aspekt in seinen Stellungnahmen zu verschiedenen Vorstössen (u.a. Motion 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen" oder Postulat 22.4262 "Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen") deutlich hervorgehoben. Angesichts der klaren Kompetenzverteilung und der zahlreichen bereits ergriffenen Massnahmen, die in diesem Bereich unternommen werden, besteht für den Bundesrat kein Anlass zur Entwicklung einer nationalen Strategie.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den Akteuren der Zivilgesellschaft (subventionierte Organisationen) eine nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung auszuarbeiten. Dabei berücksichtigt er sowohl die sozialpolitische Dimension als auch den Gesundheitsaspekt.</p>
    • Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung

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