Verkehrssicherheit erhöhen durch eine Verbesserung der Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden

ShortId
23.3367
Id
20233367
Updated
31.08.2023 16:26
Language
de
Title
Verkehrssicherheit erhöhen durch eine Verbesserung der Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden
AdditionalIndexing
28;48;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gesellschaft wird immer älter. Heute sind über 450 000 Autofahrerinnen und Autofahrer über 75 Jahre alt, 100 000 mehr als noch vor fünf Jahren. Personen ab 65 sind die am meisten gefährdete Altersgruppe im Strassenverkehr. Mit zunehmendem Alter nehmen verkehrsmedizinische Einschränkungen wie beispielsweise mangelndes Sehvermögen oder Hirnleistungstörungen deutlich zu; die Einschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten wird schwieriger. </p><p>Die obligatorische medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung ist breit akzeptiert und hilft seit den 1970er-Jahren mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine Studie der BfU zeigt nun aber auch die Grenzen dieser medizinischen Checks. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass v.a. mit einem Praxiselement, bei dem gezielt auch die Fahrkompetenz geprüft wird, eine grosse Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. </p><p>Neben der Fahreignung ist auch die Fahrkompetenz gemäss Artikel 14 SVG eine Voraussetzung für die Zulassung zum Strassenverkehr. Ich bitte den Bundesrat darum, in einem Bericht zu prüfen, wie die Fahrkompetenz insbesondere bei älteren Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern geprüft werden könnte. Denkbar sind beispielsweise regelmässige Fahrstunden durch speziell geschulte Fahrlehrpersonen.</p>
  • <p>Im Alter nehmen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die medizinische Fahreignung nachweislich zu. So nimmt ab dem 75. Altersjahr beispielsweise das Sehvermögen ab oder es treten gehäuft Demenz- oder Diabeteserkrankungen auf. Die Fahrkompetenz hingegen vermindert sich mit zunehmendem Alter nicht gleichermassen wie die Fahreignung.</p><p>Vermeintliche Mängel bei der Fahrkompetenz älterer Menschen sind oft die Folge einer fehlender Fahreignung. So ist der Grund für das Missachten von Vortrittsrechten häufig, dass ältere Fahrzeuglenkende den Kopf nicht mehr genügend zur Seite drehen können oder das Gesichtsfeld eingeschränkt ist und nicht, dass sie die Regel des Rechtsvortritts nicht mehr kennen.</p><p>Um die Fahreignung zu überprüfen, müssen sich über 75-jährige Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises regelmässig einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Diese Untersuchung ist in der Schweiz gesellschaftlich anerkannt und breit abgestützt.</p><p>Das geltende Recht sieht zudem bereits vor, dass die kantonale Behörde im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung von Seniorinnen und Senioren eine Kontrollfahrt zur Überprüfung der Fahreignung anordnen kann, wenn ein unklares Untersuchungsergebnis vorliegt (Art. 5j Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung; SR 741.51).</p><p>Auf freiwilliger Basis besteht darüber hinaus ein Kursangebot zu Verbesserung der Fahrkompetenz. Dieses wird vom Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) subventioniert.</p><p>Der Bundesrat erwartet von einem Bericht keine neuen Erkenntnisse. Er setzt auf die Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren und lehnt deshalb eine zusätzliche Überprüfung der Fahrkompetenz sowie obligatorische Fahrstunden ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, wie die Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden durch ein Praxiselement verbessert werden könnte, damit auch die Fahrkompetenz gemäss Artikel 14 SVG geprüft wird.</p>
  • Verkehrssicherheit erhöhen durch eine Verbesserung der Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gesellschaft wird immer älter. Heute sind über 450 000 Autofahrerinnen und Autofahrer über 75 Jahre alt, 100 000 mehr als noch vor fünf Jahren. Personen ab 65 sind die am meisten gefährdete Altersgruppe im Strassenverkehr. Mit zunehmendem Alter nehmen verkehrsmedizinische Einschränkungen wie beispielsweise mangelndes Sehvermögen oder Hirnleistungstörungen deutlich zu; die Einschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten wird schwieriger. </p><p>Die obligatorische medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung ist breit akzeptiert und hilft seit den 1970er-Jahren mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine Studie der BfU zeigt nun aber auch die Grenzen dieser medizinischen Checks. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass v.a. mit einem Praxiselement, bei dem gezielt auch die Fahrkompetenz geprüft wird, eine grosse Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. </p><p>Neben der Fahreignung ist auch die Fahrkompetenz gemäss Artikel 14 SVG eine Voraussetzung für die Zulassung zum Strassenverkehr. Ich bitte den Bundesrat darum, in einem Bericht zu prüfen, wie die Fahrkompetenz insbesondere bei älteren Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern geprüft werden könnte. Denkbar sind beispielsweise regelmässige Fahrstunden durch speziell geschulte Fahrlehrpersonen.</p>
    • <p>Im Alter nehmen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die medizinische Fahreignung nachweislich zu. So nimmt ab dem 75. Altersjahr beispielsweise das Sehvermögen ab oder es treten gehäuft Demenz- oder Diabeteserkrankungen auf. Die Fahrkompetenz hingegen vermindert sich mit zunehmendem Alter nicht gleichermassen wie die Fahreignung.</p><p>Vermeintliche Mängel bei der Fahrkompetenz älterer Menschen sind oft die Folge einer fehlender Fahreignung. So ist der Grund für das Missachten von Vortrittsrechten häufig, dass ältere Fahrzeuglenkende den Kopf nicht mehr genügend zur Seite drehen können oder das Gesichtsfeld eingeschränkt ist und nicht, dass sie die Regel des Rechtsvortritts nicht mehr kennen.</p><p>Um die Fahreignung zu überprüfen, müssen sich über 75-jährige Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises regelmässig einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Diese Untersuchung ist in der Schweiz gesellschaftlich anerkannt und breit abgestützt.</p><p>Das geltende Recht sieht zudem bereits vor, dass die kantonale Behörde im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung von Seniorinnen und Senioren eine Kontrollfahrt zur Überprüfung der Fahreignung anordnen kann, wenn ein unklares Untersuchungsergebnis vorliegt (Art. 5j Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung; SR 741.51).</p><p>Auf freiwilliger Basis besteht darüber hinaus ein Kursangebot zu Verbesserung der Fahrkompetenz. Dieses wird vom Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) subventioniert.</p><p>Der Bundesrat erwartet von einem Bericht keine neuen Erkenntnisse. Er setzt auf die Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren und lehnt deshalb eine zusätzliche Überprüfung der Fahrkompetenz sowie obligatorische Fahrstunden ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, wie die Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden durch ein Praxiselement verbessert werden könnte, damit auch die Fahrkompetenz gemäss Artikel 14 SVG geprüft wird.</p>
    • Verkehrssicherheit erhöhen durch eine Verbesserung der Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden

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