Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung im Bereich Wald. Vorgehen des Bundesrates

ShortId
23.3368
Id
20233368
Updated
10.04.2024 15:03
Language
de
Title
Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung im Bereich Wald. Vorgehen des Bundesrates
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Mit einer externen Evaluation durch die Berner Fachhochschule (HAFL, Zollikofen) werden die Wirkungen der Subventionen auf die Biodiversität im Wald zunächst ergebnisoffen analysiert und beschrieben. Eine Bewertung und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen erfolgen danach in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern im Rahmen einer Begleitgruppe. Der dazugehörige Bericht soll nach Abschluss der Arbeiten publiziert werden.</p><p>2), 3) und 4) Für die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes sowie den forstlichen Investitionskredit ist auf Bundesebene das BAFU zuständig (Art. 43 Abs. 2 und Art. 61 WaV). Das BAFU deckt dabei selbst die Zusammenarbeit von Wald sowie Biodiversität und Landschaft ab. Walderschliessungen können auch von der Landwirtschaft mitgenutzt werden (Wald-/Güterwege), weshalb das BAFU auch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammenarbeitet. Zudem wird eine Begleitgruppe bestehend aus einer Vertretung des Bundes und je eine Vertretung einer kantonalen Fachstelle für Wald, der Geschäftsstelle der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL), des Waldeigentums sowie einer Naturschutzorganisation eingeladen werden. Diese Zusammensetzung soll eine gemeinsame Diskussion von Schutz- und Nutzungsinteressen sicherstellen. Allfällige Reformen erfolgen auf der Basis der genannten Arbeiten.</p><p>Über den Fortschritt im Bereich Biodiversität insgesamt wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat Ende 2024 zusätzlich eine Gesamtevaluation bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz übertrug der Bundesrat dem Bund unter "4.2.4 Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen" die Aufgabe, bis 2023 eine "Gesamtevaluation zu den Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Folgen für die Biodiversität" vorzulegen. </p><p>Aktiv wurde der Bund erst, nachdem WSL und SCNAT im August 2020 den Grundlagenbericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" mit einer Übersicht über 160 Subventionen und Anreizen publiziert hatten, welche sich ganz oder teilweise negativ auf die Biodiversität auswirken (Gubler et al. 2020). Ausgehend von diesem Bericht hat der Bund in einer Vorstudie inzwischen 8 Subventionen identifiziert, die überprüft werden sollen, zwei davon betreffen den Wald.</p><p>Die Vorstudie empfiehlt, in Bezug auf die beiden Subventionen "sinnvolle und realistische Reformen zu erarbeiten". Es sollen verschiedene Pfade geprüft werden - von der Abschaffung bis zur Optimierung bzw. Umgestaltung. Reformvorschläge sollen ergebnisoffen sowie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern und kantonalen Fachstellen analysiert werden. Weil es dem Bund nicht gelang, bis 2020 das Aichi-Ziel 3 zu erfüllen und weil anstelle einer Überprüfung und Anpassung aller möglichen Subventionen nun eine Priorisierung vorgenommen wurde, sei eine "zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung" umso dringender. Pro ausgewählte Subvention soll "ein Massnahmenkatalog definiert werden, dessen politische Durchsetzung möglichst erfolgsversprechend ist". </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die genannte Ergebnisoffenheit konkret sichergestellt?</p><p>2. Welche Bundesämter und kantonalen Fachstellen sind betroffen? Mit welchen wird zusammengearbeitet und warum?</p><p>3. Welche konkreten Stakeholder werden bei der Analyse beigezogen und warum?</p><p>4. Wie wird die zeitnahe Erarbeitung eines Kataloges mit konkreten Massnamen sowie deren Umsetzung sichergestellt?</p>
  • Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung im Bereich Wald. Vorgehen des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Mit einer externen Evaluation durch die Berner Fachhochschule (HAFL, Zollikofen) werden die Wirkungen der Subventionen auf die Biodiversität im Wald zunächst ergebnisoffen analysiert und beschrieben. Eine Bewertung und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen erfolgen danach in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern im Rahmen einer Begleitgruppe. Der dazugehörige Bericht soll nach Abschluss der Arbeiten publiziert werden.</p><p>2), 3) und 4) Für die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes sowie den forstlichen Investitionskredit ist auf Bundesebene das BAFU zuständig (Art. 43 Abs. 2 und Art. 61 WaV). Das BAFU deckt dabei selbst die Zusammenarbeit von Wald sowie Biodiversität und Landschaft ab. Walderschliessungen können auch von der Landwirtschaft mitgenutzt werden (Wald-/Güterwege), weshalb das BAFU auch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammenarbeitet. Zudem wird eine Begleitgruppe bestehend aus einer Vertretung des Bundes und je eine Vertretung einer kantonalen Fachstelle für Wald, der Geschäftsstelle der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL), des Waldeigentums sowie einer Naturschutzorganisation eingeladen werden. Diese Zusammensetzung soll eine gemeinsame Diskussion von Schutz- und Nutzungsinteressen sicherstellen. Allfällige Reformen erfolgen auf der Basis der genannten Arbeiten.</p><p>Über den Fortschritt im Bereich Biodiversität insgesamt wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat Ende 2024 zusätzlich eine Gesamtevaluation bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz übertrug der Bundesrat dem Bund unter "4.2.4 Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen" die Aufgabe, bis 2023 eine "Gesamtevaluation zu den Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Folgen für die Biodiversität" vorzulegen. </p><p>Aktiv wurde der Bund erst, nachdem WSL und SCNAT im August 2020 den Grundlagenbericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" mit einer Übersicht über 160 Subventionen und Anreizen publiziert hatten, welche sich ganz oder teilweise negativ auf die Biodiversität auswirken (Gubler et al. 2020). Ausgehend von diesem Bericht hat der Bund in einer Vorstudie inzwischen 8 Subventionen identifiziert, die überprüft werden sollen, zwei davon betreffen den Wald.</p><p>Die Vorstudie empfiehlt, in Bezug auf die beiden Subventionen "sinnvolle und realistische Reformen zu erarbeiten". Es sollen verschiedene Pfade geprüft werden - von der Abschaffung bis zur Optimierung bzw. Umgestaltung. Reformvorschläge sollen ergebnisoffen sowie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern und kantonalen Fachstellen analysiert werden. Weil es dem Bund nicht gelang, bis 2020 das Aichi-Ziel 3 zu erfüllen und weil anstelle einer Überprüfung und Anpassung aller möglichen Subventionen nun eine Priorisierung vorgenommen wurde, sei eine "zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung" umso dringender. Pro ausgewählte Subvention soll "ein Massnahmenkatalog definiert werden, dessen politische Durchsetzung möglichst erfolgsversprechend ist". </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die genannte Ergebnisoffenheit konkret sichergestellt?</p><p>2. Welche Bundesämter und kantonalen Fachstellen sind betroffen? Mit welchen wird zusammengearbeitet und warum?</p><p>3. Welche konkreten Stakeholder werden bei der Analyse beigezogen und warum?</p><p>4. Wie wird die zeitnahe Erarbeitung eines Kataloges mit konkreten Massnamen sowie deren Umsetzung sichergestellt?</p>
    • Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung im Bereich Wald. Vorgehen des Bundesrates

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