Welche Zukunft hat das Heliskiing in der Schweiz?

ShortId
23.3371
Id
20233371
Updated
31.08.2023 16:25
Language
de
Title
Welche Zukunft hat das Heliskiing in der Schweiz?
AdditionalIndexing
28;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptteils des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt des Bundes (SIL) wurden in den Jahren 2000 bis 2015 in einem aufwändigen Prozess sämtliche Aspekte der Nutzung der Gebirgslandeplätze (GLP) einschliesslich des Heliskiings untersucht und mit den Betroffenen diskutiert. Dabei wurde auch der Natur- und Landschaftsschutz in die Erwägungen einbezogen. Nach Abwägung aller Argumente hat der Bundesrat im Rahmen des SIL-Konzeptteils beschlossen, dass das Heliskiing auf den dafür bezeichneten GLP weiterhin möglich sein soll. Dies unter der Bedingung, dass dafür ein gesamttouristisches, qualifiziertes Interesse nachgewiesen wird, beispielsweise mit einem regionalen oder kantonalen Tourismuskonzept. Ausserdem muss die Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan sichergestellt sein. Gegenwärtig liegen diese Nachweise für alle für Heliskiing genutzten GLP vor.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Einfluss des Heliskiings auf die Fauna ist beschränkt. Sollte die Nutzung eines GLP zu Konflikten mit den Schutzzielen kantonaler Wildruhezonen führen, kann der Kanton beim zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragen, dass für die Wildruhezonen Empfehlungen für die zivile Luftfahrt veröffentlicht werden. </p><p>2. Heliskiing-Flüge tragen geschätzt mit einem Zehntel-Promille zu den CO2-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs bei.</p><p>3. Die Bundesverwaltung verfügt über keine entsprechenden Dokumentationen.</p><p>4. Die Anzahl der Heliskiing-Bewegungen ist von den vorherrschenden Schnee- und Witterungsverhältnissen abhängig. Sie ist aktuell rückläufig und schwankte in den letzten 12 Jahren zwischen 7 422 (2020) und 12 080 (2019) Bewegungen und zwischen 11 846 (2011) und 22 174 (2019) Passagieren (Minima und Maxima von Bewegungen und Passagieren). Die meisten Flüge fanden in den Kantonen Wallis und Bern statt.</p><p>5. Aktuell sind 24 Firmen befugt Heliskiing-Flüge durchzuführen, wovon sechs für den Hauptanteil verantwortlich sind. Einige dieser Unternehmen sind auch in der Bergrettung aktiv. Das Heliskiing erlaubt ihnen unter anderem auch, Rettungspilotinnen und -piloten zu trainieren bzw. deren Training zu erhalten. </p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über den Anteil des Heliskiings an den Kosten und Erträgen der entsprechenden Anbieter.</p><p>7. Dem BAZL sind in den letzten Jahren keine illegalen Heliskiing-Bewegungen zur Kenntnis gebracht worden.</p><p>8. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Heliskiing im Rahmen der vom SIL-Konzeptteil definierten Bedingungen ausreichend reguliert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Versuch vor einigen Jahren, die Anzahl der Heliskiing-Absetzplätze in der Schweiz zu reduzieren, endete quasi mit einem Status-Quo. </p><p>Da das Heliskiing in vielen Ländern, allen voran in gewissen Alpenländern, verboten oder stark eingeschränkt worden ist, zieht es die ausländische Kundschaft nun in die Schweiz, wo sie sich zur bereits vorhandenen Kundschaft gesellt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Welchen Einfluss hat das Heliskiing auf die Wildtiere?</p><p>- Welchen CO2-Ausstoss hat das Heliskiing? </p><p>- Stört das Heliskiing andere Bergnutzerinnen und -nutzer (Wanderinnen und Wanderer)?</p><p>- Wie hat sich die Anzahl der Heliskiing-Flüge sowie der Passagierinnen und Passagiere in den letzten 20 Jahren entwickelt? Und wie verteilen sie sich auf die Kantone?</p><p>- Welche sind die wichtigsten Helikoptergesellschaften, die in der Schweiz Heliskiing anbieten? Führen sie auch Rettungsflüge mit Helikoptern durch?</p><p>- Welcher Anteil des Umsatzes der Helikoptergesellschaften geht auf das Heliskiing zurück?</p><p>- Werden in der Schweiz Heliski-Fahrerinnen und -Fahrer illegal abgesetzt und kann abgeschätzt werden, wie oft dies der Fall ist?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass das Heliskiing in der Schweiz eingeschränkt oder sogar verboten werden sollte? Falls nein, aus welchen Gründen?</p>
  • Welche Zukunft hat das Heliskiing in der Schweiz?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptteils des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt des Bundes (SIL) wurden in den Jahren 2000 bis 2015 in einem aufwändigen Prozess sämtliche Aspekte der Nutzung der Gebirgslandeplätze (GLP) einschliesslich des Heliskiings untersucht und mit den Betroffenen diskutiert. Dabei wurde auch der Natur- und Landschaftsschutz in die Erwägungen einbezogen. Nach Abwägung aller Argumente hat der Bundesrat im Rahmen des SIL-Konzeptteils beschlossen, dass das Heliskiing auf den dafür bezeichneten GLP weiterhin möglich sein soll. Dies unter der Bedingung, dass dafür ein gesamttouristisches, qualifiziertes Interesse nachgewiesen wird, beispielsweise mit einem regionalen oder kantonalen Tourismuskonzept. Ausserdem muss die Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan sichergestellt sein. Gegenwärtig liegen diese Nachweise für alle für Heliskiing genutzten GLP vor.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Einfluss des Heliskiings auf die Fauna ist beschränkt. Sollte die Nutzung eines GLP zu Konflikten mit den Schutzzielen kantonaler Wildruhezonen führen, kann der Kanton beim zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragen, dass für die Wildruhezonen Empfehlungen für die zivile Luftfahrt veröffentlicht werden. </p><p>2. Heliskiing-Flüge tragen geschätzt mit einem Zehntel-Promille zu den CO2-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs bei.</p><p>3. Die Bundesverwaltung verfügt über keine entsprechenden Dokumentationen.</p><p>4. Die Anzahl der Heliskiing-Bewegungen ist von den vorherrschenden Schnee- und Witterungsverhältnissen abhängig. Sie ist aktuell rückläufig und schwankte in den letzten 12 Jahren zwischen 7 422 (2020) und 12 080 (2019) Bewegungen und zwischen 11 846 (2011) und 22 174 (2019) Passagieren (Minima und Maxima von Bewegungen und Passagieren). Die meisten Flüge fanden in den Kantonen Wallis und Bern statt.</p><p>5. Aktuell sind 24 Firmen befugt Heliskiing-Flüge durchzuführen, wovon sechs für den Hauptanteil verantwortlich sind. Einige dieser Unternehmen sind auch in der Bergrettung aktiv. Das Heliskiing erlaubt ihnen unter anderem auch, Rettungspilotinnen und -piloten zu trainieren bzw. deren Training zu erhalten. </p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über den Anteil des Heliskiings an den Kosten und Erträgen der entsprechenden Anbieter.</p><p>7. Dem BAZL sind in den letzten Jahren keine illegalen Heliskiing-Bewegungen zur Kenntnis gebracht worden.</p><p>8. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Heliskiing im Rahmen der vom SIL-Konzeptteil definierten Bedingungen ausreichend reguliert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Versuch vor einigen Jahren, die Anzahl der Heliskiing-Absetzplätze in der Schweiz zu reduzieren, endete quasi mit einem Status-Quo. </p><p>Da das Heliskiing in vielen Ländern, allen voran in gewissen Alpenländern, verboten oder stark eingeschränkt worden ist, zieht es die ausländische Kundschaft nun in die Schweiz, wo sie sich zur bereits vorhandenen Kundschaft gesellt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Welchen Einfluss hat das Heliskiing auf die Wildtiere?</p><p>- Welchen CO2-Ausstoss hat das Heliskiing? </p><p>- Stört das Heliskiing andere Bergnutzerinnen und -nutzer (Wanderinnen und Wanderer)?</p><p>- Wie hat sich die Anzahl der Heliskiing-Flüge sowie der Passagierinnen und Passagiere in den letzten 20 Jahren entwickelt? Und wie verteilen sie sich auf die Kantone?</p><p>- Welche sind die wichtigsten Helikoptergesellschaften, die in der Schweiz Heliskiing anbieten? Führen sie auch Rettungsflüge mit Helikoptern durch?</p><p>- Welcher Anteil des Umsatzes der Helikoptergesellschaften geht auf das Heliskiing zurück?</p><p>- Werden in der Schweiz Heliski-Fahrerinnen und -Fahrer illegal abgesetzt und kann abgeschätzt werden, wie oft dies der Fall ist?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass das Heliskiing in der Schweiz eingeschränkt oder sogar verboten werden sollte? Falls nein, aus welchen Gründen?</p>
    • Welche Zukunft hat das Heliskiing in der Schweiz?

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