Stopp dem Airbnb-Wildwuchs. Luzerner Entscheid mit schweizweiter Signalwirkung

ShortId
23.3373
Id
20233373
Updated
10.04.2024 15:01
Language
de
Title
Stopp dem Airbnb-Wildwuchs. Luzerner Entscheid mit schweizweiter Signalwirkung
AdditionalIndexing
2846;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Frage 1: Im Zusammenhang mit Vermittlungsplattformen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kompetenzen hauptsächlich bei den Kantonen, Städten und Gemeinden liegen. Die Rolle des Bundes sollte sich deshalb primär auf die Unterstützung der öffentlichen Hand durch das Aufbereiten von nützlichen Informationen fokussieren. Damit werden Kantone, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von lenkenden Massnahmen unterstützt. Hierzu hat beispielsweise das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ein Internetportal eingerichtet und darin ausgewählte Themen dargestellt (<a href="http://www.bwo.admin.ch/home-sharing">www.bwo.admin.ch/home-sharing</a>). Eine vollständige Übersicht über sämtliche Massnahmen aller Staatsebenen erachtet der Bundesrat hingegen als nicht zielführend. Aufgrund der föderalen Struktur und der Massnahmenvielfalt wäre dies mit einem überaus hohen administrativen Aufwand verbunden. Allgemeingültige Aussagen sind zudem nur beschränkt möglich.</p><p>Fragen 2, 3 und 4: Aufgrund der zuvor erwähnten Kompetenzverteilungen steht es grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone, Städte und Gemeinden Auflagen und Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen, die den Herausforderungen mit Vermittlungsplattformen gerecht werden und gleichzeitig auf die Besonderheiten der lokalen Wohnungsmärkte Rücksicht nehmen. Die Durchsetzbarkeit von Massnahmen sollte bereits im Rahmen von kantonalen/kommunalen Gesetzgebungsprozessen oder bei Vertragsverhandlungen mit Vermittlungsplattformen sichergestellt werden.</p><p>Das erwähnte Internetportal des BWO macht es Kantonen, Städten und Gemeinden möglich, sich bereits während der Entwicklung von Massnahmen einen Überblick über die Kompetenzverteilung, konkrete Umsetzungsbeispiele und behördliche Regulierungserfahrungen zu verschaffen. Dieser Überblick kann durchaus als Impulsgeber dienen und zur besseren Durchsetzbarkeit von kantonalen oder kommunalen Massnahmen beitragen. Mit Fachveranstaltungen zum Umgang mit Buchungsplattformen bietet das Bundesamt zudem Gelegenheit, mögliche Ansätze, Handlungsspielräume aber auch Grenzen staatlichen Handelns zur Sprache zu bringen und sich in Fachkreisen darüber auszutauschen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern hat sich am 12. März 2023 deutlich für die Regulierung kommerzieller Kurzzeitvermietungen ausgesprochen und die Volksinitiative "Wohnraum schützen - Airbnb regulieren" angenommen. Dieser Volksentscheid findet angesichts steigender Mieten und des knappen Wohnraumangebots schweizweit, insbesondere auch in städtischen Regionen, grosse Beachtung. Nationale Regelungen stehen zur Diskussion. </p><p>Als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen erarbeitet das BWO Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung des Wohnraumangebots und des Wohnumfelds sowie der Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und bietet auch Informationen zu den Buchungsplattformen und zur Kurzzeitvermietung. Viele wichtige Daten fehlen aktuell jedoch, die für die Kantone und Gemeinden relevant sind. Beispielsweise geben Plattformen geben keine Auskunft, wie lange eine Wohnung vermietet wurde, sie kennzeichnen Wohnungen nicht, was die Identifzierbarkeit erschwert. Zudem werden Wohnungen auf mehreren Plattformen angeboten oder Airbnb-Anbieter machen Scheinhotels daraus. Personen, die missbräuchlich vermieten, werden offenbar nicht gesperrt. Probleme gibt es auch beim Einziehen der Kurtaxen durch Plattformen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Auftrag des Bundesamtes für Wohnungsfragen als Kompetenzzentrum im umfassenden Sinne auszulegen mit einem BWO als Ansprechpartner für Vermittlungsplattformen, die sich in der Schweiz etablieren möchten und ihnen eine vollständige Übersicht über die Auflagen auf allen Staatsebenen zur Verfügung stellt? Dazu gehört auch, Daten zur Verbreitung von Kurzzeitvermietungen und der Art der Anbieter zu erheben und die Öffentlichkeit zuinformieren. </p><p>2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass den elektronischen Wohnungsvermittlungsplattformen Auflagen gemacht und bei Widerhandlungen Sanktionen ausgesprochen werden können? </p><p>3. Welche Möglichkeiten bestehen heute, gegen einzelne Anbieter oder Plattformen vorzugehen, welche sich über kommunale oder kantonale Regelungen hinwegsetzen? </p><p>4. Mit welchen rechtlichen Grundlagen kann der Bundesrat sicherstellen, dass nötigenfalls Gemeinden und Kantone bei der Durchsetzung von Vorgaben betreffend der Einschränkung der Kurzzeitvermietung von Wohnungen unterstützt werden und allenfalls Rechtshilfe geleistet werden kann?</p>
  • Stopp dem Airbnb-Wildwuchs. Luzerner Entscheid mit schweizweiter Signalwirkung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frage 1: Im Zusammenhang mit Vermittlungsplattformen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kompetenzen hauptsächlich bei den Kantonen, Städten und Gemeinden liegen. Die Rolle des Bundes sollte sich deshalb primär auf die Unterstützung der öffentlichen Hand durch das Aufbereiten von nützlichen Informationen fokussieren. Damit werden Kantone, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von lenkenden Massnahmen unterstützt. Hierzu hat beispielsweise das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ein Internetportal eingerichtet und darin ausgewählte Themen dargestellt (<a href="http://www.bwo.admin.ch/home-sharing">www.bwo.admin.ch/home-sharing</a>). Eine vollständige Übersicht über sämtliche Massnahmen aller Staatsebenen erachtet der Bundesrat hingegen als nicht zielführend. Aufgrund der föderalen Struktur und der Massnahmenvielfalt wäre dies mit einem überaus hohen administrativen Aufwand verbunden. Allgemeingültige Aussagen sind zudem nur beschränkt möglich.</p><p>Fragen 2, 3 und 4: Aufgrund der zuvor erwähnten Kompetenzverteilungen steht es grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone, Städte und Gemeinden Auflagen und Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen, die den Herausforderungen mit Vermittlungsplattformen gerecht werden und gleichzeitig auf die Besonderheiten der lokalen Wohnungsmärkte Rücksicht nehmen. Die Durchsetzbarkeit von Massnahmen sollte bereits im Rahmen von kantonalen/kommunalen Gesetzgebungsprozessen oder bei Vertragsverhandlungen mit Vermittlungsplattformen sichergestellt werden.</p><p>Das erwähnte Internetportal des BWO macht es Kantonen, Städten und Gemeinden möglich, sich bereits während der Entwicklung von Massnahmen einen Überblick über die Kompetenzverteilung, konkrete Umsetzungsbeispiele und behördliche Regulierungserfahrungen zu verschaffen. Dieser Überblick kann durchaus als Impulsgeber dienen und zur besseren Durchsetzbarkeit von kantonalen oder kommunalen Massnahmen beitragen. Mit Fachveranstaltungen zum Umgang mit Buchungsplattformen bietet das Bundesamt zudem Gelegenheit, mögliche Ansätze, Handlungsspielräume aber auch Grenzen staatlichen Handelns zur Sprache zu bringen und sich in Fachkreisen darüber auszutauschen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern hat sich am 12. März 2023 deutlich für die Regulierung kommerzieller Kurzzeitvermietungen ausgesprochen und die Volksinitiative "Wohnraum schützen - Airbnb regulieren" angenommen. Dieser Volksentscheid findet angesichts steigender Mieten und des knappen Wohnraumangebots schweizweit, insbesondere auch in städtischen Regionen, grosse Beachtung. Nationale Regelungen stehen zur Diskussion. </p><p>Als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen erarbeitet das BWO Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung des Wohnraumangebots und des Wohnumfelds sowie der Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und bietet auch Informationen zu den Buchungsplattformen und zur Kurzzeitvermietung. Viele wichtige Daten fehlen aktuell jedoch, die für die Kantone und Gemeinden relevant sind. Beispielsweise geben Plattformen geben keine Auskunft, wie lange eine Wohnung vermietet wurde, sie kennzeichnen Wohnungen nicht, was die Identifzierbarkeit erschwert. Zudem werden Wohnungen auf mehreren Plattformen angeboten oder Airbnb-Anbieter machen Scheinhotels daraus. Personen, die missbräuchlich vermieten, werden offenbar nicht gesperrt. Probleme gibt es auch beim Einziehen der Kurtaxen durch Plattformen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Auftrag des Bundesamtes für Wohnungsfragen als Kompetenzzentrum im umfassenden Sinne auszulegen mit einem BWO als Ansprechpartner für Vermittlungsplattformen, die sich in der Schweiz etablieren möchten und ihnen eine vollständige Übersicht über die Auflagen auf allen Staatsebenen zur Verfügung stellt? Dazu gehört auch, Daten zur Verbreitung von Kurzzeitvermietungen und der Art der Anbieter zu erheben und die Öffentlichkeit zuinformieren. </p><p>2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass den elektronischen Wohnungsvermittlungsplattformen Auflagen gemacht und bei Widerhandlungen Sanktionen ausgesprochen werden können? </p><p>3. Welche Möglichkeiten bestehen heute, gegen einzelne Anbieter oder Plattformen vorzugehen, welche sich über kommunale oder kantonale Regelungen hinwegsetzen? </p><p>4. Mit welchen rechtlichen Grundlagen kann der Bundesrat sicherstellen, dass nötigenfalls Gemeinden und Kantone bei der Durchsetzung von Vorgaben betreffend der Einschränkung der Kurzzeitvermietung von Wohnungen unterstützt werden und allenfalls Rechtshilfe geleistet werden kann?</p>
    • Stopp dem Airbnb-Wildwuchs. Luzerner Entscheid mit schweizweiter Signalwirkung

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