Durch Wölfe verübte Angriffe. Wer trägt die Kosten bei einem Wolfsangriff auf den Menschen?

ShortId
23.3376
Id
20233376
Updated
10.04.2024 14:59
Language
de
Title
Durch Wölfe verübte Angriffe. Wer trägt die Kosten bei einem Wolfsangriff auf den Menschen?
AdditionalIndexing
52;2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in den letzten Jahren in der Schweiz zunehmend zu Begegnungen zwischen Wolf und Mensch gekommen ist, die als bedrohlich wahrgenommen wurden. Er verfolgt die Situation eng und ist bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>In Fällen, in denen Wölfe ihre natürliche Scheu verlieren und am Tag bei Nutztierherden auftauchen, sich Menschen oder Hunden annähern und nur schwer vertrieben werden können, sieht das Konzept Wolf Schweiz Abschüsse der Wölfe vor.</p><p>2) und 3) Wildtiere sind niemandes Gut. Eine Haftung von Bund und Kantonen ist nur dann möglich, wenn durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen von Behörden Dritten Schaden zugefügt wurde. Ansonsten greift bei Unfällen das übliche Versicherungsrecht. Eine Entschädigung nach Jagdgesetz ist nicht vorgesehen; Artikel 13 beschränkt die Vergütung von Wildschäden auf Wald, landwirtschaftliche Kulturen und Nutztiere.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In diesem Plenum hatte ich bereits den Fall eines Landwirts aus dem Kanton Waadt erwähnt, der mit Hilfe seiner Familie einen Angriff mehrerer Wölfe auf seine Milchviehherde abgewehrt hatte. In dieser Woche berichtete nun eine Landwirtin, wie sie von einem Wolf bedroht wurde, als sie sich im Morgengrauen auf ihrem Hof im Kanton Waadt einem Wolfsangriff auf ihre Schafherde gegenübersah. Dies führt uns noch deutlicher vor Augen, welches Risiko Viehzüchterinnen und -züchter beim Versuch, ihre Tiere vor einem Wolfsangriff zu schützen, eingehen.</p><p>Der Bund hat die Rückkehr des Wolfs zugelassen, und er stellt Mittel zur Verfügung, um Schutzmassnahmen für Herden und Tierverluste zu entschädigen. Von eventuellen Schadensersatzzahlungen bei Angriffen auf Menschen ist aber nirgendwo die Rede.</p><p>Meine Fragen:</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Risiken bewusst, denen Viehzüchterinnen und züchter ausgesetzt sind, wenn sie versuchen, zum Schutz ihrer Tiere einen Wolfsangriff abzuwehren?</p><p>- Wer haftet und kommt für eventuelle medizinische Kosten auf, falls Viehzüchterinnen und -züchter beim Versuch, ihre Herde bei einem Wolfsangriff zu schützen, verletzt werden?</p><p>- Wer haftet und wird schadenersatzpflichtig, wenn ein Mensch bei einem Wolfsangriff stirbt, während er versucht, seine Herde zu schützen?</p>
  • Durch Wölfe verübte Angriffe. Wer trägt die Kosten bei einem Wolfsangriff auf den Menschen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in den letzten Jahren in der Schweiz zunehmend zu Begegnungen zwischen Wolf und Mensch gekommen ist, die als bedrohlich wahrgenommen wurden. Er verfolgt die Situation eng und ist bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>In Fällen, in denen Wölfe ihre natürliche Scheu verlieren und am Tag bei Nutztierherden auftauchen, sich Menschen oder Hunden annähern und nur schwer vertrieben werden können, sieht das Konzept Wolf Schweiz Abschüsse der Wölfe vor.</p><p>2) und 3) Wildtiere sind niemandes Gut. Eine Haftung von Bund und Kantonen ist nur dann möglich, wenn durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen von Behörden Dritten Schaden zugefügt wurde. Ansonsten greift bei Unfällen das übliche Versicherungsrecht. Eine Entschädigung nach Jagdgesetz ist nicht vorgesehen; Artikel 13 beschränkt die Vergütung von Wildschäden auf Wald, landwirtschaftliche Kulturen und Nutztiere.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In diesem Plenum hatte ich bereits den Fall eines Landwirts aus dem Kanton Waadt erwähnt, der mit Hilfe seiner Familie einen Angriff mehrerer Wölfe auf seine Milchviehherde abgewehrt hatte. In dieser Woche berichtete nun eine Landwirtin, wie sie von einem Wolf bedroht wurde, als sie sich im Morgengrauen auf ihrem Hof im Kanton Waadt einem Wolfsangriff auf ihre Schafherde gegenübersah. Dies führt uns noch deutlicher vor Augen, welches Risiko Viehzüchterinnen und -züchter beim Versuch, ihre Tiere vor einem Wolfsangriff zu schützen, eingehen.</p><p>Der Bund hat die Rückkehr des Wolfs zugelassen, und er stellt Mittel zur Verfügung, um Schutzmassnahmen für Herden und Tierverluste zu entschädigen. Von eventuellen Schadensersatzzahlungen bei Angriffen auf Menschen ist aber nirgendwo die Rede.</p><p>Meine Fragen:</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Risiken bewusst, denen Viehzüchterinnen und züchter ausgesetzt sind, wenn sie versuchen, zum Schutz ihrer Tiere einen Wolfsangriff abzuwehren?</p><p>- Wer haftet und kommt für eventuelle medizinische Kosten auf, falls Viehzüchterinnen und -züchter beim Versuch, ihre Herde bei einem Wolfsangriff zu schützen, verletzt werden?</p><p>- Wer haftet und wird schadenersatzpflichtig, wenn ein Mensch bei einem Wolfsangriff stirbt, während er versucht, seine Herde zu schützen?</p>
    • Durch Wölfe verübte Angriffe. Wer trägt die Kosten bei einem Wolfsangriff auf den Menschen?

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