Was unternimmt der Bund, um inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht zu diskriminieren?

ShortId
23.3383
Id
20233383
Updated
10.04.2024 14:58
Language
de
Title
Was unternimmt der Bund, um inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht zu diskriminieren?
AdditionalIndexing
15;2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Der Nutri-Score informiert die Konsumentinnen und Konsumenten mittels einer Skala von A grün (= ausgewogen) bis E rot (= unausgewogen) über die Nährwert-qualität eines Produkts. Der Score wird mit Hilfe eines wissenschaftlich validierten Algorithmus ermittelt, der positive Aspekte (z. B. Frucht- und Gemüsegehalt) und negative Aspekte (z. B. Zucker- und Salzgehalt) berücksichtigt. Die Herkunft der Le-bensmittel oder ihr Einfluss auf die Biodiversität werden nicht einbezogen.</p><p>Studien in Frankreich und der Schweiz haben gezeigt, dass regionale und natürli-che Produkte gegenüber ähnlichen Produkten durch den Nutri-Score nicht benach-teiligt werden (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; Nutri-Score &gt; Weitere Informationen &gt; Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3913 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nati-onalrates vom 26. Juni 2020 Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score [S.17-18]). Dies gilt auch für Apfelsaft, der einen hohen Zuckergehalt aufweist.</p><p>2) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist im in-ternationalen Lenkungsausschuss vertreten. 2021 reichte es eine Liste mit ver-schiedenen Anliegen ein, darunter diejenigen des Schweizer Bauernverbands und des Schweizer Obstverbands / des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten, die insbesondere die Bewertung von Fruchtsäften im Nutri-Score betrafen.</p><p>Auf der Grundlage der Berichte des wissenschaftlichen Ausschusses und der For-derungen der Interessengruppen wurden die Entwicklungen des Nutri-Score-Algorithmus für Lebensmittel im Juli 2022 verabschiedet, der verbesserte Algorith-mus für Getränke im April 2023. Diese neuen Algorithmen ermöglichen unter ande-rem eine bessere Bewertung von Lebensmitteln und Getränken im Einklang mit den wichtigsten Ernährungsempfehlungen. Sie werden Ende 2023 in Kraft treten.</p><p>3) Der Nutri-Score ist freiwillig, es steht also jedem Unternehmen frei, ihn einzufüh-ren. Wenn sich ein Unternehmen für den Nutri-Score entscheidet, ist es gemäss den Nutzungsbestimmungen verpflichtet, alle Produkte seiner registrierten Marken damit zu kennzeichnen, was auch für alle natürlichen Produkte gilt. Seine Verwen-dung muss gemäss den Bedingungen von Santé Publique France erfolgen, da ihr die Marke gehört.</p><p>4) Apfelsaft ist ein Getränk, weshalb er dem entsprechenden Algorithmus des Nutri-Score und nicht dem Algorithmus für feste Lebensmittel zugeordnet wird.</p><p>5) Der Nutri-Score ist keine Ernährungsempfehlung, sondern ein Informations-instrument für Konsumentinnen und Konsumenten und eine Ergänzung zur Schweizer Lebensmittelpyramide. Letztere ist eine grafische Darstellung der Ernäh-rungsempfehlungen des BLV. Der Bund wird die Bevölkerung auch weiterhin in-formieren, um ihre Ernährungskompetenzen zu stärken, und er wird die unter-schiedlichen, sich ergänzenden Zielsetzungen des Nutri-Score und der Lebensmit-telpyramide präzisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Inländische Naturprodukte wie Apfelsaft und Getränke auf Fruchtsaftbasis enthalten erwiesenermassen gesundheitsförderliche Inhaltsstoffe und weisen einen tiefen Verarbeitungsgrad auf. Zudem leisten sie indirekt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, da deren Rohstoffe auf Hochstammbäumen produziert werden. </p><p>Der Nutri-Score ignoriert diese Vorteile, indem er einseitig auf den Zuckergehalt fokussiert. Dies obschon er unter anderem damit beworben wird, dass er die für die Gesundheit günstigen Aspekte wie beispielsweise der Gehalt an Früchten oder Gemüsen berücksichtige. So kommt es, dass Apfelsaft und Getränke auf Fruchtsaftbasis in den Kategorien C und D eingestuft werden und in der Konsequenz schlechter bewertet werden als beispielsweise künstliche zero- oder light-Produkte ohne gesunde Inhaltsstoffe. Zudem werden verdünnte Fruchtsäfte wie beispielsweise Schorle schlechter bewertet als unverdünnte Säfte. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht diskriminiert werden? </p><p>2. Hat das BLV als Mitglied im Lenkungsausschuss des Koordinationsgremiums von sieben europäischen Ländern entsprechende Massnahmen ergriffen? </p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, inländische Naturprodukte vom Nutri-Score auszunehmen, wie dies auch andere europäische Länder (z.B. Olivenöl in Spanien) machen? </p><p>4. Welche Massnahmen kann der Bundesrat treffen, dass inländische Naturprodukte wie Apfelsaft als Lebensmittel und nicht als Getränke eingestuft werden? </p><p>5. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat bei der geplanten Kommunikationsoffensive, um die Bevölkerung über die beschränkte Aussagekraft von Nutri-Score zu informieren? </p>
  • Was unternimmt der Bund, um inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht zu diskriminieren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Der Nutri-Score informiert die Konsumentinnen und Konsumenten mittels einer Skala von A grün (= ausgewogen) bis E rot (= unausgewogen) über die Nährwert-qualität eines Produkts. Der Score wird mit Hilfe eines wissenschaftlich validierten Algorithmus ermittelt, der positive Aspekte (z. B. Frucht- und Gemüsegehalt) und negative Aspekte (z. B. Zucker- und Salzgehalt) berücksichtigt. Die Herkunft der Le-bensmittel oder ihr Einfluss auf die Biodiversität werden nicht einbezogen.</p><p>Studien in Frankreich und der Schweiz haben gezeigt, dass regionale und natürli-che Produkte gegenüber ähnlichen Produkten durch den Nutri-Score nicht benach-teiligt werden (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; Nutri-Score &gt; Weitere Informationen &gt; Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3913 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nati-onalrates vom 26. Juni 2020 Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score [S.17-18]). Dies gilt auch für Apfelsaft, der einen hohen Zuckergehalt aufweist.</p><p>2) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist im in-ternationalen Lenkungsausschuss vertreten. 2021 reichte es eine Liste mit ver-schiedenen Anliegen ein, darunter diejenigen des Schweizer Bauernverbands und des Schweizer Obstverbands / des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten, die insbesondere die Bewertung von Fruchtsäften im Nutri-Score betrafen.</p><p>Auf der Grundlage der Berichte des wissenschaftlichen Ausschusses und der For-derungen der Interessengruppen wurden die Entwicklungen des Nutri-Score-Algorithmus für Lebensmittel im Juli 2022 verabschiedet, der verbesserte Algorith-mus für Getränke im April 2023. Diese neuen Algorithmen ermöglichen unter ande-rem eine bessere Bewertung von Lebensmitteln und Getränken im Einklang mit den wichtigsten Ernährungsempfehlungen. Sie werden Ende 2023 in Kraft treten.</p><p>3) Der Nutri-Score ist freiwillig, es steht also jedem Unternehmen frei, ihn einzufüh-ren. Wenn sich ein Unternehmen für den Nutri-Score entscheidet, ist es gemäss den Nutzungsbestimmungen verpflichtet, alle Produkte seiner registrierten Marken damit zu kennzeichnen, was auch für alle natürlichen Produkte gilt. Seine Verwen-dung muss gemäss den Bedingungen von Santé Publique France erfolgen, da ihr die Marke gehört.</p><p>4) Apfelsaft ist ein Getränk, weshalb er dem entsprechenden Algorithmus des Nutri-Score und nicht dem Algorithmus für feste Lebensmittel zugeordnet wird.</p><p>5) Der Nutri-Score ist keine Ernährungsempfehlung, sondern ein Informations-instrument für Konsumentinnen und Konsumenten und eine Ergänzung zur Schweizer Lebensmittelpyramide. Letztere ist eine grafische Darstellung der Ernäh-rungsempfehlungen des BLV. Der Bund wird die Bevölkerung auch weiterhin in-formieren, um ihre Ernährungskompetenzen zu stärken, und er wird die unter-schiedlichen, sich ergänzenden Zielsetzungen des Nutri-Score und der Lebensmit-telpyramide präzisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Inländische Naturprodukte wie Apfelsaft und Getränke auf Fruchtsaftbasis enthalten erwiesenermassen gesundheitsförderliche Inhaltsstoffe und weisen einen tiefen Verarbeitungsgrad auf. Zudem leisten sie indirekt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, da deren Rohstoffe auf Hochstammbäumen produziert werden. </p><p>Der Nutri-Score ignoriert diese Vorteile, indem er einseitig auf den Zuckergehalt fokussiert. Dies obschon er unter anderem damit beworben wird, dass er die für die Gesundheit günstigen Aspekte wie beispielsweise der Gehalt an Früchten oder Gemüsen berücksichtige. So kommt es, dass Apfelsaft und Getränke auf Fruchtsaftbasis in den Kategorien C und D eingestuft werden und in der Konsequenz schlechter bewertet werden als beispielsweise künstliche zero- oder light-Produkte ohne gesunde Inhaltsstoffe. Zudem werden verdünnte Fruchtsäfte wie beispielsweise Schorle schlechter bewertet als unverdünnte Säfte. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht diskriminiert werden? </p><p>2. Hat das BLV als Mitglied im Lenkungsausschuss des Koordinationsgremiums von sieben europäischen Ländern entsprechende Massnahmen ergriffen? </p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, inländische Naturprodukte vom Nutri-Score auszunehmen, wie dies auch andere europäische Länder (z.B. Olivenöl in Spanien) machen? </p><p>4. Welche Massnahmen kann der Bundesrat treffen, dass inländische Naturprodukte wie Apfelsaft als Lebensmittel und nicht als Getränke eingestuft werden? </p><p>5. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat bei der geplanten Kommunikationsoffensive, um die Bevölkerung über die beschränkte Aussagekraft von Nutri-Score zu informieren? </p>
    • Was unternimmt der Bund, um inländische Naturprodukte im Nutri-Score nicht zu diskriminieren?

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