Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung

ShortId
23.3389
Id
20233389
Updated
26.03.2024 20:48
Language
de
Title
Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch wenn die neuen österreichischen Titel "Bachelor Professional, Master Professional" mit den gleichnamigen Titeln in Deutschland nicht vergleichbar sind, die höhere Berufsbildung ist europaweit in Bewegung. Für das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Titel gemäss Medienmitteilung eine von vielen Massnahmen im Kampf gegen den vorherrschenden Fachkräftemangel. In Deutschland werden die Titel "Bachelor Professional, Master Professional" bereits seit dem 1. Januar 2020 vergeben. Das Bundesbildungsministerium begründete den Schritt mit der Gleichwertigkeit zwischen der höherqualifizierenden Berufsbildung und dem Hochschulstudium. </p><p>Für die Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung, welche weltweit zu den Besten gehören, hat das drastische Auswirkungen. Weil die Schweiz nach wie vor keine solche Titel kennt, schmälert das für viele Schweizer Berufsleute die Anstellungschancen im Ausland und je länger je mehr auch im Inland. Gesucht werden nämlich immer häufiger Berufsleute mit einem Bachelor- oder einem Masterabschluss. </p><p>Am 13. Mai 2020 begründete der Bundesrat die Ablehnung einer ähnlich lautenden Motion (20.3050) damit, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bis im Sommer 2020 eine umfassende Auslegeordnung vornehmen würde und man diese Arbeiten doch abwarten solle. Passiert ist seither jedoch nichts und die Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung müssen sich im Ausland immer noch mit unbekannten englischen Titeln bewerben. Die hochstehende Qualität unserer Berufsbildung kommt somit nach wie vor nicht zur Geltung. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den es schnellstmöglich zu korrigieren gilt.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen WBK-N 18.3392, Fetz 18.3240 und Aebischer 20.3050 festhielt, ist er bereit, das System der höheren Fachschulen sowie der Bildungsgänge und Abschlüsse in der höheren Berufsbildung insgesamt hinsichtlich ihrer nationalen und internationalen Positionierung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Basierend auf einer 2020 erfolgten ersten Auslegeordnung hat das WBF 2021 ein breit abgestütztes Projekt lanciert.</p><p>Ausgehend von den Projektarbeiten und den Diskussionen in der Verbundpartnerschaft haben Bund, Kantone und Sozialpartner anlässlich des nationalen Spitzentreffens der Berufsbildung im November 2022 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung gutgeheissen. Dieses enthält unter anderem die Prüfung von ergänzenden neuen Titeln für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung (HBB), namentlich des Titels "Professional Bachelor" bzw. "Professional Master". Unmittelbar im Nachgang zum Spitzentreffen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit der Umsetzung des Prüfauftrags begonnen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Tripartiten Berufsbildungskonferenz.</p><p>Auf Grundlage dieser Überprüfung hat das SBFI einen konkreten Umsetzungsvorschlag für die Einführung von geschützten Titelzusätzen erarbeitet. Dieser sieht vor, dass die Umsetzung der Titelzusätze, wie alle beschlossenen Massnahmen, im Rahmen der bestehenden Bildungsangebote der höheren Berufsbildung erfolgt, ohne systemische Veränderungen des Profils der Abschlüsse. Die Verbundpartner bekräftigten zudem, dass eine Lösung zu finden sei, die alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung stärke. Mit den Titelzusätzen soll die Bekanntheit und das Ansehen aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung im In- und Ausland erhöht und die Tertiarität der Abschlüsse besser signalisiert werden. Eine Vermischung mit Hochschulabschlüssen soll hierbei vermieden werden.</p><p>In einem nächsten Schritt erfolgt bis Ende Mai 2023 eine Konsultation des Umsetzungsvorschlags bei den Akteuren. Der Bund entscheidet und informiert im zweiten Halbjahr 2023 über das weitere Vorgehen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten und entlang der politischen Entscheidungsprozesse.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Resultate dieser Arbeiten abzuwarten sind. Er hält deshalb an seiner bisherigen Position fest. Im Falle einer Annahme im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem jene Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titel- und Niveauäquivalenz mit anderen Titelbezeichnungen im In- und Ausland herstellen ("Professional Bachelor", "Professional Master").</p>
  • Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
  • 20233259
  • 20233295
  • 20233296
  • 20233297
  • 20233298
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch wenn die neuen österreichischen Titel "Bachelor Professional, Master Professional" mit den gleichnamigen Titeln in Deutschland nicht vergleichbar sind, die höhere Berufsbildung ist europaweit in Bewegung. Für das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Titel gemäss Medienmitteilung eine von vielen Massnahmen im Kampf gegen den vorherrschenden Fachkräftemangel. In Deutschland werden die Titel "Bachelor Professional, Master Professional" bereits seit dem 1. Januar 2020 vergeben. Das Bundesbildungsministerium begründete den Schritt mit der Gleichwertigkeit zwischen der höherqualifizierenden Berufsbildung und dem Hochschulstudium. </p><p>Für die Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung, welche weltweit zu den Besten gehören, hat das drastische Auswirkungen. Weil die Schweiz nach wie vor keine solche Titel kennt, schmälert das für viele Schweizer Berufsleute die Anstellungschancen im Ausland und je länger je mehr auch im Inland. Gesucht werden nämlich immer häufiger Berufsleute mit einem Bachelor- oder einem Masterabschluss. </p><p>Am 13. Mai 2020 begründete der Bundesrat die Ablehnung einer ähnlich lautenden Motion (20.3050) damit, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bis im Sommer 2020 eine umfassende Auslegeordnung vornehmen würde und man diese Arbeiten doch abwarten solle. Passiert ist seither jedoch nichts und die Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung müssen sich im Ausland immer noch mit unbekannten englischen Titeln bewerben. Die hochstehende Qualität unserer Berufsbildung kommt somit nach wie vor nicht zur Geltung. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den es schnellstmöglich zu korrigieren gilt.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen WBK-N 18.3392, Fetz 18.3240 und Aebischer 20.3050 festhielt, ist er bereit, das System der höheren Fachschulen sowie der Bildungsgänge und Abschlüsse in der höheren Berufsbildung insgesamt hinsichtlich ihrer nationalen und internationalen Positionierung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Basierend auf einer 2020 erfolgten ersten Auslegeordnung hat das WBF 2021 ein breit abgestütztes Projekt lanciert.</p><p>Ausgehend von den Projektarbeiten und den Diskussionen in der Verbundpartnerschaft haben Bund, Kantone und Sozialpartner anlässlich des nationalen Spitzentreffens der Berufsbildung im November 2022 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung gutgeheissen. Dieses enthält unter anderem die Prüfung von ergänzenden neuen Titeln für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung (HBB), namentlich des Titels "Professional Bachelor" bzw. "Professional Master". Unmittelbar im Nachgang zum Spitzentreffen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit der Umsetzung des Prüfauftrags begonnen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Tripartiten Berufsbildungskonferenz.</p><p>Auf Grundlage dieser Überprüfung hat das SBFI einen konkreten Umsetzungsvorschlag für die Einführung von geschützten Titelzusätzen erarbeitet. Dieser sieht vor, dass die Umsetzung der Titelzusätze, wie alle beschlossenen Massnahmen, im Rahmen der bestehenden Bildungsangebote der höheren Berufsbildung erfolgt, ohne systemische Veränderungen des Profils der Abschlüsse. Die Verbundpartner bekräftigten zudem, dass eine Lösung zu finden sei, die alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung stärke. Mit den Titelzusätzen soll die Bekanntheit und das Ansehen aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung im In- und Ausland erhöht und die Tertiarität der Abschlüsse besser signalisiert werden. Eine Vermischung mit Hochschulabschlüssen soll hierbei vermieden werden.</p><p>In einem nächsten Schritt erfolgt bis Ende Mai 2023 eine Konsultation des Umsetzungsvorschlags bei den Akteuren. Der Bund entscheidet und informiert im zweiten Halbjahr 2023 über das weitere Vorgehen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten und entlang der politischen Entscheidungsprozesse.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Resultate dieser Arbeiten abzuwarten sind. Er hält deshalb an seiner bisherigen Position fest. Im Falle einer Annahme im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem jene Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titel- und Niveauäquivalenz mit anderen Titelbezeichnungen im In- und Ausland herstellen ("Professional Bachelor", "Professional Master").</p>
    • Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung

Back to List