Wie gefährlich ist die "Junge Tat"?

ShortId
23.3391
Id
20233391
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Wie gefährlich ist die "Junge Tat"?
AdditionalIndexing
1236;04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beschäftigt sich unter anderem auch mit der Früherkennung und der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Der Nachrichtendienst hat die Junge Tat 2021 im Bericht sicherheitspolitische Lage erstmals erwähnt und als Gruppe "mit erhöhtem Gewaltpotenzial" bezeichnet. Im Bericht von 2022 wurde die Gruppierung hingegen nicht mehr erwähnt. </p><p>Die Mitglieder der Jungen Tat bezeichnen sich auf Social Media selbst als "rechte Jungs", fordern "patriotische Bildungsstrukturen" und die "Remigration" von Migrantinnen und Migranten. Sie empfehlen Schriften der identitären Bewegung, betreiben einen gewissen Körperkult und absolvieren gemeinsame Boxtrainings. Als Erkennungszeichen benutzen sie ein Symbol des Nationalsozialismus, die Tyr-Rune. Diese Rune wurde unter anderem bei der Reichsführerschule der Sturmabteilung und als Leistungsabzeichen der Hitlerjugend benutzt. Sie ist auch Symbol des skandinavischen Neonazi-Netzwerks "Nordic Resistance Movement". </p><p>Die Gruppierung Junge Tat fällt seit längerem damit auf, dass sie sorgfältig inszenierte, öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführt und mit ihnen politische Propaganda betreibt. Über die sozialen Medien und Kanäle wie Telegram werden professionell gestaltete Videos der Aktionen verbreitet. Diese zielen darauf ab, Mitglieder für die Gruppierung zu rekrutieren. Diese Aktionen häufen sich: So störten Mitglieder der Jungen Tat im Oktober 2022 die "Drag Story Time", eine Vorlesungsstunde für Kinder im Zürcher Tanzhaus. Am 4. März 2023 kam es zu einer Aktion vor dem Regierungsgebäude in Aarau. Mitglieder der Jungen Tat marschierten mit Sturmhauben auf, zündeten rote und blaue Rauchpetarden, verteilten Propagandamaterial, hissten auf dem Balkon des Regierungsgebäudes ein Transparent und erklärten dieses zum "Remigrationszentrum".</p>
  • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger. In der Schweiz befasst sich der NDB mit der Früherkennung und Verhinderung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen.</p><p>Damit der NDB Daten im Bereich des gewalttätigen Extremismus beschaffen und bearbeiten kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus. Ausschlaggebend ist der effektive Gewaltbezug (d. h. die Verübung, Förderung oder Befürwortung von Gewalttaten, einschliesslich des konkreten Aufrufs zur Anwendung von Gewalt, zum Erreichen ihrer Ziele) von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen. Personen, die sich politisch radikalisieren, fallen somit nicht in das Aufgabengebiet des NDB, solange kein konkreter Gewaltbezug feststellbar ist.</p><p>Im Bericht des Bundesrates "Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremismus" vom 13. Januar 2021 in Erfüllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler werden die im Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) verwendeten Begriffe zum Umgang mit Gewaltextremismus im 2. Kapitel behandelt.</p><p>Frage 1 bis 6 und 10: Der NDB äussert sich nicht zu Einzelfällen, zu seinen operativen Tätigkeiten oder zur Anzahl Personen, die in bestimmten Gruppierungen involviert sind.</p><p>Frage 7: Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) regelt die Informationsbeschaffung durch den NDB. Der NDB bearbeitet Gruppierungen im Bereich gewalttätiger Extremismus mit den gemäss Kapitel 3 Abschnitt 1 NDG zur Verfügung stehenden genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. Der Einsatz genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen (GEBM) gegen gewalttätig-extremistische Aktivitäten ist nicht gestattet. Somit ist zum Beispiel ausgeschlossen, dass Ortungsgeräte, Überwachungsgeräte oder das Eindringen in Computersysteme gegen gewalttätig-extremistische Gruppierungen eingesetzt werden.</p><p>Frage 8: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat die Aktionen der "Jungen Tat" in der Kommission bereits mehrmals diskutiert. Die EKR beobachtet die Medienberichterstattung zu dieser Organisation im Rahmen ihres Mandats selbstverständlich weiterhin.</p><p>Frage 9: Der Bundesrat äussert sich nicht zu den Aktivitäten der Kantone.</p><p>Frage 11: Nach Einschätzung des Bundesrates sind die bestehenden und vorgesehenen Massnahmen grundsätzlich dazu geeignet, die Bedrohungen durch den gewalttätigen Extremismus effektiv einzudämmen. Aufgrund der Entwicklung der Lage hat der Bundesrat das VBS beauftragt, mit der Revision des NDG die Ausweitung des Instruments der GEBM auf gewalttätig-extremistische Aktivitäten zu prüfen (s. den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler vom Januar 2021).</p><p>Frage 12: Im Rahmen der politischen Steuerung des NDB bestimmt der Bundesrat jährlich die Gruppierungen, die als gewalttätig-extremistisch einzustufen sind, und nimmt Kenntnis von der Anzahl gewalttätig-extremistischer Personen, die noch keiner bekannten Gruppierung zugeordnet werden können (Art. 70 Abs. 1 Bst. c NDG). Der Bundesrat hat die vertraulich klassifizierte GEX-Liste letztmals am 24. August 2022 genehmigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was passierte mit den Mitgliedern der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer Pnos und der "Eisenjugend" nach deren Auflösung?</p><p>2. In welcher ideologischen Nähe bewegt sich die Gruppierung Junge Tat?</p><p>3. Hat die Junge Tat Verbindungen zu älteren Neonazi-Gruppierungen und/oder Schweizer (Jung-)Parteien?</p><p>4. Wie gross ist die Gruppierung ungefähr? In welchen Kantonen ist sie aktiv?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, wie stark die Gruppierung international vernetzt ist?</p><p>6. Wie schätzt der Bundesrat das Gewaltpotenzial der Jungen Tat ein?</p><p>7. Was tut der Nachrichtendienst? Wird die Gruppierung elektronisch überwacht?</p><p>8. Beschäftigt sich die eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR mit der Gruppierung?</p><p>9. Was tun die Kantone? Werden die Aktivitäten der Kantone untereinander koordiniert?</p><p>10. Hat der Nachrichtendienst genügend Instrumente, um die Gruppierung zu überwachen?</p><p>11. Braucht es schärfere Instrumente, um gegen solche Gruppierungen vorzugehen?</p><p>12. Gibt es weitere rechtsextreme Gruppierungen in der Schweiz, die dem Bundesrat bekannt sind?</p>
  • Wie gefährlich ist die "Junge Tat"?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beschäftigt sich unter anderem auch mit der Früherkennung und der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Der Nachrichtendienst hat die Junge Tat 2021 im Bericht sicherheitspolitische Lage erstmals erwähnt und als Gruppe "mit erhöhtem Gewaltpotenzial" bezeichnet. Im Bericht von 2022 wurde die Gruppierung hingegen nicht mehr erwähnt. </p><p>Die Mitglieder der Jungen Tat bezeichnen sich auf Social Media selbst als "rechte Jungs", fordern "patriotische Bildungsstrukturen" und die "Remigration" von Migrantinnen und Migranten. Sie empfehlen Schriften der identitären Bewegung, betreiben einen gewissen Körperkult und absolvieren gemeinsame Boxtrainings. Als Erkennungszeichen benutzen sie ein Symbol des Nationalsozialismus, die Tyr-Rune. Diese Rune wurde unter anderem bei der Reichsführerschule der Sturmabteilung und als Leistungsabzeichen der Hitlerjugend benutzt. Sie ist auch Symbol des skandinavischen Neonazi-Netzwerks "Nordic Resistance Movement". </p><p>Die Gruppierung Junge Tat fällt seit längerem damit auf, dass sie sorgfältig inszenierte, öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführt und mit ihnen politische Propaganda betreibt. Über die sozialen Medien und Kanäle wie Telegram werden professionell gestaltete Videos der Aktionen verbreitet. Diese zielen darauf ab, Mitglieder für die Gruppierung zu rekrutieren. Diese Aktionen häufen sich: So störten Mitglieder der Jungen Tat im Oktober 2022 die "Drag Story Time", eine Vorlesungsstunde für Kinder im Zürcher Tanzhaus. Am 4. März 2023 kam es zu einer Aktion vor dem Regierungsgebäude in Aarau. Mitglieder der Jungen Tat marschierten mit Sturmhauben auf, zündeten rote und blaue Rauchpetarden, verteilten Propagandamaterial, hissten auf dem Balkon des Regierungsgebäudes ein Transparent und erklärten dieses zum "Remigrationszentrum".</p>
    • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger. In der Schweiz befasst sich der NDB mit der Früherkennung und Verhinderung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen.</p><p>Damit der NDB Daten im Bereich des gewalttätigen Extremismus beschaffen und bearbeiten kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus. Ausschlaggebend ist der effektive Gewaltbezug (d. h. die Verübung, Förderung oder Befürwortung von Gewalttaten, einschliesslich des konkreten Aufrufs zur Anwendung von Gewalt, zum Erreichen ihrer Ziele) von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen. Personen, die sich politisch radikalisieren, fallen somit nicht in das Aufgabengebiet des NDB, solange kein konkreter Gewaltbezug feststellbar ist.</p><p>Im Bericht des Bundesrates "Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremismus" vom 13. Januar 2021 in Erfüllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler werden die im Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) verwendeten Begriffe zum Umgang mit Gewaltextremismus im 2. Kapitel behandelt.</p><p>Frage 1 bis 6 und 10: Der NDB äussert sich nicht zu Einzelfällen, zu seinen operativen Tätigkeiten oder zur Anzahl Personen, die in bestimmten Gruppierungen involviert sind.</p><p>Frage 7: Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) regelt die Informationsbeschaffung durch den NDB. Der NDB bearbeitet Gruppierungen im Bereich gewalttätiger Extremismus mit den gemäss Kapitel 3 Abschnitt 1 NDG zur Verfügung stehenden genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. Der Einsatz genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen (GEBM) gegen gewalttätig-extremistische Aktivitäten ist nicht gestattet. Somit ist zum Beispiel ausgeschlossen, dass Ortungsgeräte, Überwachungsgeräte oder das Eindringen in Computersysteme gegen gewalttätig-extremistische Gruppierungen eingesetzt werden.</p><p>Frage 8: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat die Aktionen der "Jungen Tat" in der Kommission bereits mehrmals diskutiert. Die EKR beobachtet die Medienberichterstattung zu dieser Organisation im Rahmen ihres Mandats selbstverständlich weiterhin.</p><p>Frage 9: Der Bundesrat äussert sich nicht zu den Aktivitäten der Kantone.</p><p>Frage 11: Nach Einschätzung des Bundesrates sind die bestehenden und vorgesehenen Massnahmen grundsätzlich dazu geeignet, die Bedrohungen durch den gewalttätigen Extremismus effektiv einzudämmen. Aufgrund der Entwicklung der Lage hat der Bundesrat das VBS beauftragt, mit der Revision des NDG die Ausweitung des Instruments der GEBM auf gewalttätig-extremistische Aktivitäten zu prüfen (s. den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler vom Januar 2021).</p><p>Frage 12: Im Rahmen der politischen Steuerung des NDB bestimmt der Bundesrat jährlich die Gruppierungen, die als gewalttätig-extremistisch einzustufen sind, und nimmt Kenntnis von der Anzahl gewalttätig-extremistischer Personen, die noch keiner bekannten Gruppierung zugeordnet werden können (Art. 70 Abs. 1 Bst. c NDG). Der Bundesrat hat die vertraulich klassifizierte GEX-Liste letztmals am 24. August 2022 genehmigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was passierte mit den Mitgliedern der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer Pnos und der "Eisenjugend" nach deren Auflösung?</p><p>2. In welcher ideologischen Nähe bewegt sich die Gruppierung Junge Tat?</p><p>3. Hat die Junge Tat Verbindungen zu älteren Neonazi-Gruppierungen und/oder Schweizer (Jung-)Parteien?</p><p>4. Wie gross ist die Gruppierung ungefähr? In welchen Kantonen ist sie aktiv?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, wie stark die Gruppierung international vernetzt ist?</p><p>6. Wie schätzt der Bundesrat das Gewaltpotenzial der Jungen Tat ein?</p><p>7. Was tut der Nachrichtendienst? Wird die Gruppierung elektronisch überwacht?</p><p>8. Beschäftigt sich die eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR mit der Gruppierung?</p><p>9. Was tun die Kantone? Werden die Aktivitäten der Kantone untereinander koordiniert?</p><p>10. Hat der Nachrichtendienst genügend Instrumente, um die Gruppierung zu überwachen?</p><p>11. Braucht es schärfere Instrumente, um gegen solche Gruppierungen vorzugehen?</p><p>12. Gibt es weitere rechtsextreme Gruppierungen in der Schweiz, die dem Bundesrat bekannt sind?</p>
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