Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung von "emissionsfreien Zonen" durch Gemeinden und Kantone

ShortId
23.3395
Id
20233395
Updated
31.08.2023 16:19
Language
de
Title
Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung von "emissionsfreien Zonen" durch Gemeinden und Kantone
AdditionalIndexing
48;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einigen Regionen beeinträchtigen der motorisierte Individualverkehr und der Strassengüterverkehr die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, da sie eine Lärmbelastung und Luftverschmutzung verursachen. Dies kann insbesondere in regionalen Zentren, Städten und Agglomerationen sowie in Zonen mit ungünstigen Konstellationen in Bezug auf Topografie und Wetter der Fall sein. </p><p>In solchen Regionen könnte es für Gemeinden und Kantone von Interesse sein, dauerhaft oder vorübergehend sogenannte "emissionsfreie" Zonen auszuscheiden, um die lokalen Emissionen des motorisierten Individualverkehrs und des Strassengüterverkehrs erheblich zu reduzieren. Derartige Zonen gibt es in anderen europäischen Ländern schon seit vielen Jahren, zum Beispiel die Umweltzonen in Deutschland. In diesen Zonen gelten ausdrücklich strengere Voraussetzungen für Motorfahrzeuge als generell für die Teilnahme am Strassenverkehr.</p><p>Es wäre denkbar, zunächst nur Elektro- und Euro-6-Fahrzeuge für den Verkehr in diesen Zonen zuzulassen, mittelfristig dann nur noch Elektrofahrzeuge. Dadurch könnten die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung (Stickoxide und Feinstaub) und (aufgrund der geringeren Lärmemissionen von Elektromotoren) die Lärmbelastung stark reduziert und die Lebensqualität in diesen Zonen verbessert werden. </p><p>Die Gesundheitsschäden aufgrund des motorisierten Individualverkehrs und des Strassengüterverkehrs sind immens, wie die Ermittlung der externen Kosten des Verkehrs durch das Bundesamt für Raumentwicklung zeigt: Jedes Jahr führt der Verkehr in der Schweiz zu 17 500 verlorenen Lebensjahren und 27 000 Spitaltagen aufgrund von Luftverschmutzung und Lärmbelastung. </p><p>Die genannten Massnahmen würden zudem dazu beitragen, dass schadstoffärmere und klimafreundlichere Fahrzeuge den Durchbruch schaffen. Somit tragen emissionsfreie Zonen auch zu einer schnelleren Dekarbonisierung des Strassengüterverkehrs bei.</p>
  • <p>Das Anliegen, Umweltzonen einzurichten, ist nicht neu. 2010 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die rechtlichen Grundlagen für das Errichten von Umweltzonen mittels eines Vignettensystems im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt. Von den rund 3700 eingegangenen Stellungnahmen war eine Mehrheit gegen die Einführung solcher Umweltzonen. Insbesondere die Kantone verwarfen die Vorlage mit grosser Mehrheit. Als Gründe wurden namentlich das fehlende Bedürfnis, der grosse administrative Aufwand (alle Kantone müssten den Fahrzeughaltern Vignetten ausstellen, auch wenn die Einführung von Umweltzonen für die Kantone nicht verpflichtend wäre), Zweifel an der Wirksamkeit sowie der (kontraproduktive) Umfahrungsverkehr angeführt. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse hat das UVEK im Januar 2011 entschieden, das Rechtsetzungsprojekt "Umweltzonen" nicht weiterzuverfolgen.</p><p>Zuletzt lehnte der Nationalrat in der Sommersession 2019 die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173569">Motion 17.3569 Allemann "Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen"</a> ab. Aus Sicht des Bundesrates hat sich seither die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Er erachtet deshalb ein erneutes Rechtsetzungsprojekt als nicht zielführend.</p><p>Der Bundesrat setzt zur Verbesserung der Luftqualität auf andere Massnahmen wie zum Beispiel auf verschärfte Abgasvorschriften oder auf die Förderung der Elektromobilität und des Langsamverkehrs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Gemeinden und Kantone sogenannte emissionsfreie Zonen einführen können. Dabei handelt es sich um Zonen, in denen nur bestimmte Fahrzeuge, die weniger schädlich für die Gesundheit und die Umwelt sind, verkehren dürfen.</p>
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung von "emissionsfreien Zonen" durch Gemeinden und Kantone
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einigen Regionen beeinträchtigen der motorisierte Individualverkehr und der Strassengüterverkehr die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, da sie eine Lärmbelastung und Luftverschmutzung verursachen. Dies kann insbesondere in regionalen Zentren, Städten und Agglomerationen sowie in Zonen mit ungünstigen Konstellationen in Bezug auf Topografie und Wetter der Fall sein. </p><p>In solchen Regionen könnte es für Gemeinden und Kantone von Interesse sein, dauerhaft oder vorübergehend sogenannte "emissionsfreie" Zonen auszuscheiden, um die lokalen Emissionen des motorisierten Individualverkehrs und des Strassengüterverkehrs erheblich zu reduzieren. Derartige Zonen gibt es in anderen europäischen Ländern schon seit vielen Jahren, zum Beispiel die Umweltzonen in Deutschland. In diesen Zonen gelten ausdrücklich strengere Voraussetzungen für Motorfahrzeuge als generell für die Teilnahme am Strassenverkehr.</p><p>Es wäre denkbar, zunächst nur Elektro- und Euro-6-Fahrzeuge für den Verkehr in diesen Zonen zuzulassen, mittelfristig dann nur noch Elektrofahrzeuge. Dadurch könnten die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung (Stickoxide und Feinstaub) und (aufgrund der geringeren Lärmemissionen von Elektromotoren) die Lärmbelastung stark reduziert und die Lebensqualität in diesen Zonen verbessert werden. </p><p>Die Gesundheitsschäden aufgrund des motorisierten Individualverkehrs und des Strassengüterverkehrs sind immens, wie die Ermittlung der externen Kosten des Verkehrs durch das Bundesamt für Raumentwicklung zeigt: Jedes Jahr führt der Verkehr in der Schweiz zu 17 500 verlorenen Lebensjahren und 27 000 Spitaltagen aufgrund von Luftverschmutzung und Lärmbelastung. </p><p>Die genannten Massnahmen würden zudem dazu beitragen, dass schadstoffärmere und klimafreundlichere Fahrzeuge den Durchbruch schaffen. Somit tragen emissionsfreie Zonen auch zu einer schnelleren Dekarbonisierung des Strassengüterverkehrs bei.</p>
    • <p>Das Anliegen, Umweltzonen einzurichten, ist nicht neu. 2010 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die rechtlichen Grundlagen für das Errichten von Umweltzonen mittels eines Vignettensystems im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt. Von den rund 3700 eingegangenen Stellungnahmen war eine Mehrheit gegen die Einführung solcher Umweltzonen. Insbesondere die Kantone verwarfen die Vorlage mit grosser Mehrheit. Als Gründe wurden namentlich das fehlende Bedürfnis, der grosse administrative Aufwand (alle Kantone müssten den Fahrzeughaltern Vignetten ausstellen, auch wenn die Einführung von Umweltzonen für die Kantone nicht verpflichtend wäre), Zweifel an der Wirksamkeit sowie der (kontraproduktive) Umfahrungsverkehr angeführt. Gestützt auf die Anhörungsergebnisse hat das UVEK im Januar 2011 entschieden, das Rechtsetzungsprojekt "Umweltzonen" nicht weiterzuverfolgen.</p><p>Zuletzt lehnte der Nationalrat in der Sommersession 2019 die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173569">Motion 17.3569 Allemann "Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen"</a> ab. Aus Sicht des Bundesrates hat sich seither die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Er erachtet deshalb ein erneutes Rechtsetzungsprojekt als nicht zielführend.</p><p>Der Bundesrat setzt zur Verbesserung der Luftqualität auf andere Massnahmen wie zum Beispiel auf verschärfte Abgasvorschriften oder auf die Förderung der Elektromobilität und des Langsamverkehrs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Gemeinden und Kantone sogenannte emissionsfreie Zonen einführen können. Dabei handelt es sich um Zonen, in denen nur bestimmte Fahrzeuge, die weniger schädlich für die Gesundheit und die Umwelt sind, verkehren dürfen.</p>
    • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung von "emissionsfreien Zonen" durch Gemeinden und Kantone

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