Unfaire Rückstellungspolitik der SNB benachteiligt Bund und Kantone

ShortId
23.3399
Id
20233399
Updated
10.04.2024 14:52
Language
de
Title
Unfaire Rückstellungspolitik der SNB benachteiligt Bund und Kantone
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Gewinnermittlung der SNB und Rückstellungsbildung geäussert, so z.B. als Antwort auf die Mo. Andrey (22.4139) oder die Ip. Widmer Céline (21.3335). Die Gewinnermittlung und Gewinnverwendung der SNB folgt den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes (Art. 30 und 31 NBG).</p><p>Die Bildung der Rückstellungen durch die SNB ist im Nationalbankgesetz festgelegt (Art. 30 Abs.1 NBG). Dieses fordert, dass die SNB Rückstellungen bildet, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitischen erforderlichen Höhe zu halten, und sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft orientiert. Unter dieser gesetzlichen Vorgabe liegt die Festlegung der Rückstellungen im alleinigen Ermessen der SNB, sie werden vom Bankrat genehmigt (Art. 42 Abs. 2 Bst. d NBG).</p><p>Der nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven verbleibende Teil des Jahresergebnisses ist der ausschüttbare Gewinn (Art. 30 Abs. 2 NBG).</p><p>Die SNB überprüft ihre Rückstellungsbildung regelmässig vor dem Hintergrund der Bilanzentwicklung und der Risiken und passt sie gegebenenfalls an. Mit dem Bilanzanstieg der letzten Jahre erhöhten sich die absoluten Verlustrisiken. Die Nationalbank strebt eine robuste Bilanz mit hinreichendem Eigenkapital an, um auch mögliche hohe Verluste wie jenen von 2022 absorbieren zu können. Die Verluste des letzten Jahres haben das Eigenkapital der SNB (Aktienkapital, Rückstellungen für Währungsreserven, Ausschüttungsreserve) stark reduziert. Um eine solide Eigenkapitalbasis sicherzustellen, erachtete es die SNB als notwendig, auch im vergangenen Jahr Zuweisungen an die Rückstellungen für Währungsreserven zu tätigen. Für das Jahr 2022 wurden 9,6 Mrd. Franken zugewiesen; der Bestand an Rückstellungen erreichte damit 105,2 Mrd. Franken.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der SNB, dass sie eine ausreichende Eigenkapitalausstattung benötigt, um potenziell hohe Verluste absorbieren zu können. Falls eine Zentralbank über längere Zeit über ein negatives Eigenkapital verfügt, kann sie ihre Glaubwürdigkeit an den Märkten verlieren. Um sicherzustellen, dass die SNB ihr geldpolitisches Mandat im Gesamtinteresse des Landes auch auf lange Sicht uneingeschränkt wahrnehmen kann, ist es daher wichtig, dass sie über eine solide Eigenkapitalbasis verfügt.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass die SNB mit ihrer aktuellen Rückstellungspolitik Bund und Kantone benachteiligt. Die Zuweisung der Verluste zur Ausschüttungsreserve ist gesetzeskonform, die Rückstellungsbildung obliegt der SNB.</p><p>Gemäss der heutigen Rechtslage und Governance-Struktur der SNB haben weder der Bundesrat noch andere politische Gremien das Recht, Einfluss auf die Rückstellungsbildung der SNB zu nehmen. Das EFD wird jedoch 2023 im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit der SNB verschiedene Aspekte der Gewinnausschüttung erörtern. Ein Thema wird dabei die bestmögliche Verstetigung der Ausschüttungen sein. Der Rahmen dieser Gespräche kann darüber hinaus auch genutzt werden, um Fragen zur Rückstellungspolitik der SNB einzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach den tiefroten Quartalszahlen war es keine Überraschung, dass die SNB für das Jahr 2022 einen Verlust von 132 Milliarden ausgewiesen hat. Dass sie in der Folge kommunizierte, dass deshalb Bund und Kantone für dieses Jahr keine Gewinnausschüttung erhalten würden, ist jedoch nur auf den ersten Blick einleuchtend. Der Bund und viele Kantone haben die SNB-Gelder nach wie vor in ihren Budgets eingeplant. Gemäss Ökonomen des SNB-Observatory wäre es durchaus möglich gewesen, dass die SNB trotz Verlust eine Gewinnausschüttung hätte vornehmen können - sogar die Maximalausschüttung von 6 Milliarden. Sie kritisieren, dass die SNB ihre eigenen Rückstellungen - die sogenannten Rückstellungen für Währungsreserven - nicht zur Deckung der Anlageverluste verwendet hat, sondern im Gegenteil diesen Rückstellungen trotz des Jahresverlustes 9,6 Milliarden Franken zugewiesen und den ganzen Verlust den Ausschüttungsreserven angelastet hat. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die IP 21.3335, dass die Rückstellungen für Währungsreserven "eine allgemeine Reservefunktion" haben und "als Puffer gegen alle Arten von Verlustrisiken der SNB" wirken. Offenbar hat die SNB aber das gesamte Verlustrisiko auf Bund und Kantone abgewälzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Entscheidung der SNB, die Verluste vollständig und ausschliesslich der Ausschüttungsreserve zuzuweisen?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die SNB mit ihrer aktuellen Rückstellungspolitik Bund und Kantone benachteiligt?</p><p>- Wird der Bundesrat in den Gesprächen mit der SNB die Rückstellungspolitik thematisieren und darauf hinwirken, dass die SNB ihre Rückstellungspolitik anpasst, damit eine fairere und wirklich verstetigte Gewinn- und Verlustverteilung resultiert? Denn gerade für eine Verstetigung der Gewinnausschüttungen sind ja die hohen Ausschüttungsreserven überhaupt geäufnet worden.</p>
  • Unfaire Rückstellungspolitik der SNB benachteiligt Bund und Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Gewinnermittlung der SNB und Rückstellungsbildung geäussert, so z.B. als Antwort auf die Mo. Andrey (22.4139) oder die Ip. Widmer Céline (21.3335). Die Gewinnermittlung und Gewinnverwendung der SNB folgt den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes (Art. 30 und 31 NBG).</p><p>Die Bildung der Rückstellungen durch die SNB ist im Nationalbankgesetz festgelegt (Art. 30 Abs.1 NBG). Dieses fordert, dass die SNB Rückstellungen bildet, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitischen erforderlichen Höhe zu halten, und sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft orientiert. Unter dieser gesetzlichen Vorgabe liegt die Festlegung der Rückstellungen im alleinigen Ermessen der SNB, sie werden vom Bankrat genehmigt (Art. 42 Abs. 2 Bst. d NBG).</p><p>Der nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven verbleibende Teil des Jahresergebnisses ist der ausschüttbare Gewinn (Art. 30 Abs. 2 NBG).</p><p>Die SNB überprüft ihre Rückstellungsbildung regelmässig vor dem Hintergrund der Bilanzentwicklung und der Risiken und passt sie gegebenenfalls an. Mit dem Bilanzanstieg der letzten Jahre erhöhten sich die absoluten Verlustrisiken. Die Nationalbank strebt eine robuste Bilanz mit hinreichendem Eigenkapital an, um auch mögliche hohe Verluste wie jenen von 2022 absorbieren zu können. Die Verluste des letzten Jahres haben das Eigenkapital der SNB (Aktienkapital, Rückstellungen für Währungsreserven, Ausschüttungsreserve) stark reduziert. Um eine solide Eigenkapitalbasis sicherzustellen, erachtete es die SNB als notwendig, auch im vergangenen Jahr Zuweisungen an die Rückstellungen für Währungsreserven zu tätigen. Für das Jahr 2022 wurden 9,6 Mrd. Franken zugewiesen; der Bestand an Rückstellungen erreichte damit 105,2 Mrd. Franken.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der SNB, dass sie eine ausreichende Eigenkapitalausstattung benötigt, um potenziell hohe Verluste absorbieren zu können. Falls eine Zentralbank über längere Zeit über ein negatives Eigenkapital verfügt, kann sie ihre Glaubwürdigkeit an den Märkten verlieren. Um sicherzustellen, dass die SNB ihr geldpolitisches Mandat im Gesamtinteresse des Landes auch auf lange Sicht uneingeschränkt wahrnehmen kann, ist es daher wichtig, dass sie über eine solide Eigenkapitalbasis verfügt.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass die SNB mit ihrer aktuellen Rückstellungspolitik Bund und Kantone benachteiligt. Die Zuweisung der Verluste zur Ausschüttungsreserve ist gesetzeskonform, die Rückstellungsbildung obliegt der SNB.</p><p>Gemäss der heutigen Rechtslage und Governance-Struktur der SNB haben weder der Bundesrat noch andere politische Gremien das Recht, Einfluss auf die Rückstellungsbildung der SNB zu nehmen. Das EFD wird jedoch 2023 im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit der SNB verschiedene Aspekte der Gewinnausschüttung erörtern. Ein Thema wird dabei die bestmögliche Verstetigung der Ausschüttungen sein. Der Rahmen dieser Gespräche kann darüber hinaus auch genutzt werden, um Fragen zur Rückstellungspolitik der SNB einzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach den tiefroten Quartalszahlen war es keine Überraschung, dass die SNB für das Jahr 2022 einen Verlust von 132 Milliarden ausgewiesen hat. Dass sie in der Folge kommunizierte, dass deshalb Bund und Kantone für dieses Jahr keine Gewinnausschüttung erhalten würden, ist jedoch nur auf den ersten Blick einleuchtend. Der Bund und viele Kantone haben die SNB-Gelder nach wie vor in ihren Budgets eingeplant. Gemäss Ökonomen des SNB-Observatory wäre es durchaus möglich gewesen, dass die SNB trotz Verlust eine Gewinnausschüttung hätte vornehmen können - sogar die Maximalausschüttung von 6 Milliarden. Sie kritisieren, dass die SNB ihre eigenen Rückstellungen - die sogenannten Rückstellungen für Währungsreserven - nicht zur Deckung der Anlageverluste verwendet hat, sondern im Gegenteil diesen Rückstellungen trotz des Jahresverlustes 9,6 Milliarden Franken zugewiesen und den ganzen Verlust den Ausschüttungsreserven angelastet hat. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die IP 21.3335, dass die Rückstellungen für Währungsreserven "eine allgemeine Reservefunktion" haben und "als Puffer gegen alle Arten von Verlustrisiken der SNB" wirken. Offenbar hat die SNB aber das gesamte Verlustrisiko auf Bund und Kantone abgewälzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Entscheidung der SNB, die Verluste vollständig und ausschliesslich der Ausschüttungsreserve zuzuweisen?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die SNB mit ihrer aktuellen Rückstellungspolitik Bund und Kantone benachteiligt?</p><p>- Wird der Bundesrat in den Gesprächen mit der SNB die Rückstellungspolitik thematisieren und darauf hinwirken, dass die SNB ihre Rückstellungspolitik anpasst, damit eine fairere und wirklich verstetigte Gewinn- und Verlustverteilung resultiert? Denn gerade für eine Verstetigung der Gewinnausschüttungen sind ja die hohen Ausschüttungsreserven überhaupt geäufnet worden.</p>
    • Unfaire Rückstellungspolitik der SNB benachteiligt Bund und Kantone

Back to List