Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt

ShortId
23.3405
Id
20233405
Updated
31.08.2023 16:32
Language
de
Title
Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während sich die OKP mit 150 Schweizer Franken an einem Geburtsvorbereitungskurs beteiligen muss, gehen die Rückbildungskosten voll zu Lasten der Mütter. Das führt zum einen dazu, dass der Anschein erweckt werden kann, dass ein Geburtsvorbereitungskurs gesundheitlich wichtiger ist als die Rückbildung und hat zum anderen zur Folge, dass viele Mütter aus finanziellen Gründen auf einen Kurs zur Rückbildung verzichten. </p><p>Rückbildung nach der Geburt ist aber das A und 0 um späteren gesundheitlichen Problemen präventiv entgegenzuwirken. Rückbildung sorgt dafür, dass sich Muskeln und Organe wieder zurückbilden und alle Körperfunktionen intakt bleiben. Dadurch wird einem Absinken der Gebärmutter oder der Harnblase, wodurch gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, entgegengewirkt. Mütter, die keine Rückbildungsgymnastik absolviert haben, klagen in späteren Jahren oftmals über Funktionseinschränkungen der Körpermitte-Muskeln (Beckenboden, Bauch und Rücken) oder haben im schlimmsten Fall mit ernsthaften gesundheitlichen Spätfolgen zu kämpfen. Mit einer Kostenbeteiligung der OKP an einem Rückbildungskurs kann zum einen der Wichtigkeit eines Rückbildungskurses mit einem finanziellen Signal Geltung verliehen werden. Zum anderen kann damit negativen Spätfolgen und oft teuren Komplikationen, die ohne Rückbildung auftreten, nachhaltig entgegengewirkt werden.</p>
  • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt bereits die Kosten von Beckenboden-Physiotherapie und anderen medizinischen Massnahmen, falls diese infolge Absenkung der Gebärmutter oder weiteren, schwangerschafts- oder geburtsbedingten Beeinträchtigungen oder Funktionseinschränkungen notwendig sind.</p><p>Für eine allfällige Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hinsichtlich eines breit angewandten Rückbildungskurses nach der Geburt wären vertiefte fachliche Abklärungen notwendig. Es müsste gewährleistet sein, dass Rückbildungskurse wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sind. Insbesondere müssten der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit noch vertieft geprüft werden. Dies auch im Hinblick auf die geschätzte Kostenausweitung zu Lasten der OKP von ca. CHF 27 Mio. pro Jahr, bei der in der Motion genannten Kostenbeteiligung der OKP von CHF 300 an einen Rückbildungskurs für alle Mütter. Zudem ist auch unklar, welche Leistungserbringer diese Leistung in der notwendigen Qualität erbringen könnten, und welche Qualifikationen dafür notwendig wären.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die medizinisch notwendigen Massnahmen von der OKP vergütet werden und sieht in einer breiten Kostenübernahme von Rückbildungskursen mit zu wenig bekanntem Nutzen ein Risiko für eine Kostenausweitung zulasten der OKP.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.</p>
  • Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während sich die OKP mit 150 Schweizer Franken an einem Geburtsvorbereitungskurs beteiligen muss, gehen die Rückbildungskosten voll zu Lasten der Mütter. Das führt zum einen dazu, dass der Anschein erweckt werden kann, dass ein Geburtsvorbereitungskurs gesundheitlich wichtiger ist als die Rückbildung und hat zum anderen zur Folge, dass viele Mütter aus finanziellen Gründen auf einen Kurs zur Rückbildung verzichten. </p><p>Rückbildung nach der Geburt ist aber das A und 0 um späteren gesundheitlichen Problemen präventiv entgegenzuwirken. Rückbildung sorgt dafür, dass sich Muskeln und Organe wieder zurückbilden und alle Körperfunktionen intakt bleiben. Dadurch wird einem Absinken der Gebärmutter oder der Harnblase, wodurch gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, entgegengewirkt. Mütter, die keine Rückbildungsgymnastik absolviert haben, klagen in späteren Jahren oftmals über Funktionseinschränkungen der Körpermitte-Muskeln (Beckenboden, Bauch und Rücken) oder haben im schlimmsten Fall mit ernsthaften gesundheitlichen Spätfolgen zu kämpfen. Mit einer Kostenbeteiligung der OKP an einem Rückbildungskurs kann zum einen der Wichtigkeit eines Rückbildungskurses mit einem finanziellen Signal Geltung verliehen werden. Zum anderen kann damit negativen Spätfolgen und oft teuren Komplikationen, die ohne Rückbildung auftreten, nachhaltig entgegengewirkt werden.</p>
    • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt bereits die Kosten von Beckenboden-Physiotherapie und anderen medizinischen Massnahmen, falls diese infolge Absenkung der Gebärmutter oder weiteren, schwangerschafts- oder geburtsbedingten Beeinträchtigungen oder Funktionseinschränkungen notwendig sind.</p><p>Für eine allfällige Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hinsichtlich eines breit angewandten Rückbildungskurses nach der Geburt wären vertiefte fachliche Abklärungen notwendig. Es müsste gewährleistet sein, dass Rückbildungskurse wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sind. Insbesondere müssten der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit noch vertieft geprüft werden. Dies auch im Hinblick auf die geschätzte Kostenausweitung zu Lasten der OKP von ca. CHF 27 Mio. pro Jahr, bei der in der Motion genannten Kostenbeteiligung der OKP von CHF 300 an einen Rückbildungskurs für alle Mütter. Zudem ist auch unklar, welche Leistungserbringer diese Leistung in der notwendigen Qualität erbringen könnten, und welche Qualifikationen dafür notwendig wären.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die medizinisch notwendigen Massnahmen von der OKP vergütet werden und sieht in einer breiten Kostenübernahme von Rückbildungskursen mit zu wenig bekanntem Nutzen ein Risiko für eine Kostenausweitung zulasten der OKP.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.</p>
    • Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt

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