Gleich lange Spiesse beim Grenzschutz!

ShortId
23.3407
Id
20233407
Updated
26.03.2024 21:35
Language
de
Title
Gleich lange Spiesse beim Grenzschutz!
AdditionalIndexing
24;55;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neben einer innovativen Land- und Ernährungswirtschaft im Inland hat die Schweiz als Innovationsstandort und Sitz vielversprechender Startups und Kleinunternehmen eine wichtige Rolle im globalen Ernährungssystem. Dies ist eine besondere Chance für die Schweiz, sich im globalen Markt als attraktiver Wirtschaftsstandort und Pionier für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Agrar- und Lebensmittelindustrie zu positionieren. Es ist also nicht nur die Vermeidung der hohen privaten und öffentlichen Kosten steigender Gesundheits- und Umweltrisiken, sondern es sind auch die grossen wirtschaftlichen Chancen eines zunehmend auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Marktes, welche die Förderung umweltschonender, pflanzlicher Alternativen zu einer lohnenden Investition machen. Dies ist einem wissenschaftlichen Paper von Felsenfest et. al. zu entnehmen, das sich mit den Chancen und Potenzialen einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ernährungszukunft befasst.</p><p>Die aktuelle Situation zeigt denn auch: über die Schweizer Grenzen hinaus bekannte Firmen und Startups beweisen: wir können Innovation! Die Chance, auf dem vielversprechenden Markt pflanzlicher Alternativprodukte zu einem der Leader zu avancieren, ist gegeben. Ein Hindernis für viele Produzierende ist jedoch die Beschaffung der Rohstoffe. Idealerweise könnte man bereits heute voll auf Schweizer Proteinisolate zurückgreifen, doch bis dem so ist, müssen beispielsweise Erbsenproteinisolate mit höheren Zolltarifen aus dem benachbarten Ausland importiert werden als tierische Rohstoffe. Um hier eine Gleichbehandlung sicherzustellen und innovativen Produzierenden in der Schweiz keine Nachteile einzuräumen, soll mit dieser Motion diese Ungleichbehandlung beseitigt werden.</p>
  • <p>Die Herstellung von pflanzlichen Fleischersatzprodukten und Milchalternativen in der Schweiz basiert auf Rohstoffen, die meist aus dem Ausland stammen. Diese Vorprodukte sind in der Schweiz oft nicht in den erforderlichen Qualitäten und Mengen verfügbar. Die Grenzabgaben werden nach Schutzinteressen inländischer Waren, Herkunft, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck erhoben.</p><p>Die Tarifeinreihung erfolgt dabei nach den Vorschriften des international gültigen Harmonisierten Systems (HS). Sowohl bei pflanzlichen wie auch bei tierischen Proteinen spielt der Proteingehalt eine Rolle bei der Tarifeinreihung. Es besteht diesbezüglich keine Benachteiligung.</p><p>Bei pflanzlichen Proteinisolaten ist der Import bereits heute zollfrei möglich. Pflanzliche und tierische Proteine unterscheiden sich nach Zusammensetzung und sind daher nicht beliebig substituierbar. Die Zollansätze von tierischen und pflanzlichen Proteinen sind deshalb nicht direkt vergleichbar.</p><p>Gemäss Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" des Bundesrats vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 sollen ackerbaulich nutzbare Böden vermehrt zum Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung genutzt werden. Seit 2023 schliessen die für Hülsenfrüchte ausgerichteten Flächenbeiträge Verwendungen für die menschliche Ernährung mit ein, wodurch deren Anbau neuen Schub erfahren hat. Zudem kann der Bund, auf Gesuch hin, für die Förderung innovativer Projekte auch Finanzhilfen ausrichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Angleichung der Zolltarife für pflanzliche Proteine vorzunehmen. Konkret soll bei Proteinisolaten bei der Einfuhr in die Schweiz nicht der "Proteingehalt" ausschlaggebend für den Zolltarif sein, da dies eine Benachteiligung gegenüber der Einfuhr tierischer Rohstoffe darstellt, wo diese Frage nicht gestellt wird.</p>
  • Gleich lange Spiesse beim Grenzschutz!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neben einer innovativen Land- und Ernährungswirtschaft im Inland hat die Schweiz als Innovationsstandort und Sitz vielversprechender Startups und Kleinunternehmen eine wichtige Rolle im globalen Ernährungssystem. Dies ist eine besondere Chance für die Schweiz, sich im globalen Markt als attraktiver Wirtschaftsstandort und Pionier für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Agrar- und Lebensmittelindustrie zu positionieren. Es ist also nicht nur die Vermeidung der hohen privaten und öffentlichen Kosten steigender Gesundheits- und Umweltrisiken, sondern es sind auch die grossen wirtschaftlichen Chancen eines zunehmend auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Marktes, welche die Förderung umweltschonender, pflanzlicher Alternativen zu einer lohnenden Investition machen. Dies ist einem wissenschaftlichen Paper von Felsenfest et. al. zu entnehmen, das sich mit den Chancen und Potenzialen einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ernährungszukunft befasst.</p><p>Die aktuelle Situation zeigt denn auch: über die Schweizer Grenzen hinaus bekannte Firmen und Startups beweisen: wir können Innovation! Die Chance, auf dem vielversprechenden Markt pflanzlicher Alternativprodukte zu einem der Leader zu avancieren, ist gegeben. Ein Hindernis für viele Produzierende ist jedoch die Beschaffung der Rohstoffe. Idealerweise könnte man bereits heute voll auf Schweizer Proteinisolate zurückgreifen, doch bis dem so ist, müssen beispielsweise Erbsenproteinisolate mit höheren Zolltarifen aus dem benachbarten Ausland importiert werden als tierische Rohstoffe. Um hier eine Gleichbehandlung sicherzustellen und innovativen Produzierenden in der Schweiz keine Nachteile einzuräumen, soll mit dieser Motion diese Ungleichbehandlung beseitigt werden.</p>
    • <p>Die Herstellung von pflanzlichen Fleischersatzprodukten und Milchalternativen in der Schweiz basiert auf Rohstoffen, die meist aus dem Ausland stammen. Diese Vorprodukte sind in der Schweiz oft nicht in den erforderlichen Qualitäten und Mengen verfügbar. Die Grenzabgaben werden nach Schutzinteressen inländischer Waren, Herkunft, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck erhoben.</p><p>Die Tarifeinreihung erfolgt dabei nach den Vorschriften des international gültigen Harmonisierten Systems (HS). Sowohl bei pflanzlichen wie auch bei tierischen Proteinen spielt der Proteingehalt eine Rolle bei der Tarifeinreihung. Es besteht diesbezüglich keine Benachteiligung.</p><p>Bei pflanzlichen Proteinisolaten ist der Import bereits heute zollfrei möglich. Pflanzliche und tierische Proteine unterscheiden sich nach Zusammensetzung und sind daher nicht beliebig substituierbar. Die Zollansätze von tierischen und pflanzlichen Proteinen sind deshalb nicht direkt vergleichbar.</p><p>Gemäss Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" des Bundesrats vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 sollen ackerbaulich nutzbare Böden vermehrt zum Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung genutzt werden. Seit 2023 schliessen die für Hülsenfrüchte ausgerichteten Flächenbeiträge Verwendungen für die menschliche Ernährung mit ein, wodurch deren Anbau neuen Schub erfahren hat. Zudem kann der Bund, auf Gesuch hin, für die Förderung innovativer Projekte auch Finanzhilfen ausrichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Angleichung der Zolltarife für pflanzliche Proteine vorzunehmen. Konkret soll bei Proteinisolaten bei der Einfuhr in die Schweiz nicht der "Proteingehalt" ausschlaggebend für den Zolltarif sein, da dies eine Benachteiligung gegenüber der Einfuhr tierischer Rohstoffe darstellt, wo diese Frage nicht gestellt wird.</p>
    • Gleich lange Spiesse beim Grenzschutz!

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